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   BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84   

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BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 StR 596/84 (https://dejure.org/1984,925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Beurteilung der Abgabe von mehreren Schüssen als natürliche Handlungseinheit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen einer "natürlichen Handlungseinheit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1
    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1565
  • MDR 1985, 333
  • StV 1985, 504
  • JR 1985, 512
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 12.02.1895 - 4582/94

    1. Läßt sich in dem Falle, wenn bei einem von mehreren gemeinschaftlich gegen

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).

    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).

    Der Sachverhalt ähnelt dem, der Gegenstand der grundlegenden Entscheidung RGSt 27, 19 war.

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).

    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).

  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Allerdings wird der Angriff auf mehrere höchstpersönliche Rechtsgüter vielfach nicht von einem einheitlichen Willen getragen, sondern Manifestation "getrennter Willensbetätigungen" sein (vgl. BGH NStZ 1984, 311).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen kann dem Tatrichter nicht vorgeschrieben werden, zur Annahme direkten Vorsatzes zu kommen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20).
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Das angefochtene Urteil ließe sich dahin verstehen, daß das Landgericht in zulässiger Weise (BGHSt 26, 53, 54 [BGH 08.01.1975 - 2 StR 567/74]; 27, 298, 299 [BGH 23.11.1977 - 3 StR 397/77]/300; BGH NJW 1980, 950) aus drei selbständigen Erwägungen den Strafrahmen dreifach gemildert hat (§ 213 2. Alt. StGB: "schon" mit Rücksicht auf das Erscheinungsbild der Tat bei einem "minderen Vernichtungswillen", UA S. 32; §§ 21, 49 Abs. 1 StGB: "aus anderen Gründen", nämlich im Hinblick auf die "verminderte Schuldfähigkeit", UA S. 33; §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB: in Anbetracht der "relativ glimpflichen Folgen der Tat" und einer "geringeren kriminellen Intensität", UA S. 33).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
    Selbst wenn insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen ist, blieb er ohne Einfluß auf den Strafausspruch: Wenn auch der eine Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher nicht nochmals strafmildernd berücksichtigt werden darf, so ist der Tatrichter doch nicht gehindert, die diesen Milderungsgrund konkretisierenden Umstände bei der eigentlichen Strafzumessung zugunsten des Täters zu verwerten (BGHSt 26, 311/312; BGH NStZ 1984, 548).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

  • BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung -

  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 394/83

    Vorliegen des Tatvorsatzes im Zeitpunkt der Handlung für eine Verwirklichung des

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Sein Angriff richtete sich vielmehr von vornherein gegen eine nicht individualisierte Personenmehrheit und der Kreis der Opfer war zufällig (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 9).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 2 und 5) oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierten Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565), willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 2), bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565) oder bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (BGH NStZ 2003, 366) willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Ausnahmsweise kann eine natürliche Handlungseinheit auch dann vorliegen, wenn es um die Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen geht (vgl. BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 2001, 219, 220; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1); sie ist dann anzunehmen, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Grundsätzlich können diese Voraussetzungen auch dann gegeben sein, wenn sich die Angriffe des Täters gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richten (BGH NJW 1985, 1565; NStZ 1985, 217 = JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 2 und 5), oder eines gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriffs (vgl. BGH NJW 1985, 1565) willkürlich und gekünstelt erschiene.

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Grundsätzlich können diese Voraussetzungen auch dann gegeben sein, wenn sich die Angriffe des Täters gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richten (BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 1985, 217; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß einheitlicher 9).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH NJW 1985, 1565).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang);

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233; NStZ 2003, 366 (Rn. 5); 2005, 262 f.; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09 (BGHR StGB § 232 Konkurrenzen 1)).
  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94

    Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff

    Bei Angriffen auf das Leben verschiedener Menschen ist die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß, einheitlicher 5 und 9; BGH NJW 1985, 1565).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 6 U 9/16
  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 594/94

    Hehlerei - Urkundenfälschung - Konkurrenzen - Tateinheit - Blankoformulare

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 422/86

    Vorliegen von Tateinheit dreier Totschlagsversuche bei Abfeuern von drei Schüssen

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