Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 25.07.1984 | LG Münster, 23.01.1984

Rechtsprechung
   KG, 19.07.1984 - (5) Ss 136/84 (11/84)   

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https://dejure.org/1984,2048
KG, 19.07.1984 - (5) Ss 136/84 (11/84) (https://dejure.org/1984,2048)
KG, Entscheidung vom 19.07.1984 - (5) Ss 136/84 (11/84) (https://dejure.org/1984,2048)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - (5) Ss 136/84 (11/84) (https://dejure.org/1984,2048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Verteidigers auf Vorbereitung des Schlussvortrags in der Hauptverhandlung; Weigerung des Vorsitzenden, dem Verteidiger Zeit zur Vorbereitung des Plädoyers zu gewähren; Sinn und Zweck des Schlussvortrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 1, § 337 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 160 (Ls.)
  • NStZ 1984, 523
  • StV 1984, 413
  • JR 1985, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, dem Verteidiger hinreichend Gelegenheit zum Schlußvortrag zu geben (vgl. BayObLG VRS Bd 62 (1982), 374; KG NStZ 1984, 523 = StV 1984, 413 = NJW 1985, 160 = JR 1985, 170).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge:

    Das Gericht ist daher dazu verpflichtet, angemessene Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Verfahrensbeteiligten einen Schlussvortrag in der Weise halten können, wie sie ihn für sachdienlich erachten (vgl. KG, Beschluss vom 19. Juli 1984 - (5) Ss 136/84 (11/84), NStZ 1984, 523, 524).
  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 1 Ss OWi 970/02

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründung der

    Das Recht des Verteidigers zum Schlussvortrag ist zwar nicht ausdrücklich dem Wortlaut des § 258 Abs. 1 StPO zu entnehmen, doch ergibt sich aus Abs. 3, dass der Verteidiger den Schlussvortrag für den Angeklagten halten kann (zu vgl. Kammergericht NStZ 84, 523).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1984 - 2 WDB 3.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3020
BVerwG, 25.07.1984 - 2 WDB 3.84 (https://dejure.org/1984,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1984 - 2 WDB 3.84 (https://dejure.org/1984,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3.84 (https://dejure.org/1984,3020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Soldat - Hauptmann - Kompaniechef - Pflichtverletzung - Pflicht zur Zurückhaltung - Friedensbewegung - Petition

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 160
  • NVwZ 1985, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Das dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzende "allgemeine Gesetz" muß einerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden, während andererseits das Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte und damit an der Erfüllung des in Art. 87 a GG verfassungsrechtlich bestimmten Verteidigungsauftrages zu gewährleisten ist (BVerfGE 28, 36, 48 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; 28, 55, 63 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 746/68]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 63, 37, 39 [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77]; BVerwG NJW 1985, 160 und 1658).

    Will er seine Autorität nicht selbst untergraben, muß er aber seine Meinung besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 53, 146, 157 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 63, 37 ff.; 73, 187, 191 f. [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; BVerwG NJW 1985, 160 und 1658).

    Unerheblich ist ferner, daß die Demonstration in der weiteren Umgebung der Garnison des Soldaten stattfand (BVerwG NJW 1985, 160) und daß die örtliche Presse darüber berichtete, wobei sie die Teilnahme des Soldaten an der Versammlung erwähnte.

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Solche Pflichten ergeben sich für die Soldaten aus § 7 SG (BVerwGE 43, 48), § 15 SG (BVerwGE 73, 237 ff.), § 17 Abs. 1 und 2 SG (BVerwGE 63, 37) und speziell für Vorgesetzte aus § 10 Abs. 6 SG (BVerwGE a.a.O. und BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 - 2 WDB 3/84).

    Diese grundrechtsbeschränkenden Bestimmungen sind ihrerseits im Lichte des Grundrechts auszulegen und anzuwenden, wobei allerdings stets dem Interesse an der Wirksamkeit der Streitkräfte der ihm von der Verfassung her gebührende (vgl. Art. 87 a GG) Stellenwert einzuräumen ist (BVerwGE 73, 237, 238 [BVerwG 06.08.1981 - 1 WB 89/80] und 63, 37 sowie BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls läßt sich der Vorwurf auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in dem offenen Brief der Dienstgrad des Antragstellers wiedergegeben worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. Juli 1984 a.a.O.), indes nicht aufrechterhalten.

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Will er seine Autorität nicht selbst untergraben, muß er aber seine Meinung besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 53, 146, 157 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 63, 37 ff; 73, 187, 191 f [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; 83, 60, 68 [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85]; BVerwG NJW 1985, 160 und 1658).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Als Staatsbürger und Soldat kann er sich dabei auch kritisch mit politischen Fragen, insbesondere solchen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, auseinandersetzen und dabei selbst in Widerspruch zu Meinungen von Vorgesetzten und Kameraden geraten; er darf in diesem Zusammenhang sogar grundsätzlich auf seine Zugehörigkeit zur Bundeswehr durch die Angabe seines Dienstgrades hinweisen (Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 2 WDB 24.77 - <BVerwGE 63, 37 [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77]>, vom 25. Juli 1984 - BVerwG 2 WDB 3, 84 - NJW 1985, 160>, und vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82]>; BVerwGE 83, 60 [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

    Den Soldaten der Bundeswehr ist es daher auch nicht verwehrt, sich mit wehr- und sicherheitspolitischen Fragen auseinanderzusetzen und die Grundlagen der militärischen Verteidigung und der militärischen Strategien zu erörtern (BVerwG NZWehrr 1984, 258 = NJW 1985, 160 und BVerwG NZWehrr 1987, 120 = DVBl 1987, 747 = RiA 1987, 143).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 23.01.1984 - 3 KLs 37 Js 762/83   

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https://dejure.org/1984,6896
LG Münster, 23.01.1984 - 3 KLs 37 Js 762/83 (https://dejure.org/1984,6896)
LG Münster, Entscheidung vom 23.01.1984 - 3 KLs 37 Js 762/83 (https://dejure.org/1984,6896)
LG Münster, Entscheidung vom 23. Januar 1984 - 3 KLs 37 Js 762/83 (https://dejure.org/1984,6896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 160 (Ls.)
  • NStZ 1984, 472
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Ablehnungsgesuche - Unterschiedliche Begründung - Grundsatz des gesetzlichen

    In Fällen, in denen Ablehnungsgesuche gegen mehrere erkennende Richter gleichzeitig eingereicht und auf den gleichen Grund gestützt werden, hält die überwiegende Meinung eine einheitliche Entscheidung für geboten (OLG Frankfurt StV 1984, 499; OLG Hamburg MDR 84, 512; LG Münster NStZ 84, 472 m. abl. Anm. Frohne; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 27 Rdn. 4; Voormann, NStZ 1985, 444 f.; a.A.: OLG Schleswig NStZ 1981, 489; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 27 Rdn. 36; Pfeiffer in KK, 3. Aufl. § 27 Rdn. 6).
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