Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,388
BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139.81 (https://dejure.org/1984,388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Programmförderung beim Südwestfunk

Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Presse - Rechtsanspruch - Auskunftserteilung - Rundfunkanstalt - Rundfunkfreiheit - Aufdeckung - Mißstand

  • fragdenstaat.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Auskunftsanspruch der Presse gegenüber einer Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 310
  • NJW 1985, 1655
  • NVwZ 1985, 587 (Ls.)
  • ZUM 1985, 264
  • afp 1985, 72
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der das Bundesverwaltungsgericht sich angeschlossen hat, ist das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen; vielmehr ist durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse gewährleistet (BVerfGE 66, 116 ; BVerwGE 47, 247 , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat stets (zuletzt in BVerfGE 66, 116 ) die große Bedeutung einer freien Presse für ein freiheitliches demokratisches Staatswesen betont und wiederholt darauf hingewiesen, daß die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen reicht (BVerfGE 20, 162 ).

    Eine der Staatsgerichtetheit entsprechende "Dritt-Gerichtetheit" (BVerfGE 66, 116 ) kommt der Pressefreiheit insoweit nicht zu.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets (zuletzt in BVerfGE 66, 116 ) die große Bedeutung einer freien Presse für ein freiheitliches demokratisches Staatswesen betont und wiederholt darauf hingewiesen, daß die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen reicht (BVerfGE 20, 162 ).

    Auch aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu der Verpflichtung des Staates, die Pressefreiheit zu gewährleisten (BVerfGE 20, 162 ), folgt ein solcher Anspruch nicht.

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der das Bundesverwaltungsgericht sich angeschlossen hat, ist das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen; vielmehr ist durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse gewährleistet (BVerfGE 66, 116 ; BVerwGE 47, 247 , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1974 (BVerwGE 47, 247 ) und in dem Beschluß vom 25. März 1966 - BVerwG 1 B 18.65 - (DVBl. 1966, 575) ist die Frage offengelassen worden.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Soweit die Rechtsprechung dem Grundgesetz ungeschriebene Teilhaberechte und Leistungsansprüche entnommen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 - 1. Numerus clausus-Urteil; BVerfGE 35, 79 - 1. Hochschulurteil; BVerwGE 27, 360 - Ersatzschulurteil), können daraus für die hier zu entscheidende Rechtsfrage keine Schlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 25.03.1966 - I B 18.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1974 (BVerwGE 47, 247 ) und in dem Beschluß vom 25. März 1966 - BVerwG 1 B 18.65 - (DVBl. 1966, 575) ist die Frage offengelassen worden.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Soweit die Rechtsprechung dem Grundgesetz ungeschriebene Teilhaberechte und Leistungsansprüche entnommen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 - 1. Numerus clausus-Urteil; BVerfGE 35, 79 - 1. Hochschulurteil; BVerwGE 27, 360 - Ersatzschulurteil), können daraus für die hier zu entscheidende Rechtsfrage keine Schlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Der durch Landesgesetze in Geltung gesetzte Staatsvertrag über den Südwestfunk enthält Landesrecht, das nicht revisibel ist (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 22, 299 ).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66

    Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Soweit die Rechtsprechung dem Grundgesetz ungeschriebene Teilhaberechte und Leistungsansprüche entnommen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 - 1. Numerus clausus-Urteil; BVerfGE 35, 79 - 1. Hochschulurteil; BVerwGE 27, 360 - Ersatzschulurteil), können daraus für die hier zu entscheidende Rechtsfrage keine Schlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß revisibles Recht nicht vorliegt, wenn Lücken des Landesrechts durch entsprechende Vorschriften des Bundesrechts geschlossen oder im Rahmen des Landesrechts allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze angewendet werden (vgl. BVerwGE 50, 255 ).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81
    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, also des im Gesetz objektivierten Willens des Gesetzgebers, wie er sich aus Wortlaut, Sinnzusammenhang, Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung ergibt (BVerfGE 11, 126 ).
  • BVerwG, 10.12.1971 - VII C 45.69
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28).

    Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 139/81 -, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

    Er kann die aus seiner Sicht der Auskunftserteilung entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen berücksichtigen und gegenüber dem Auskunftsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit in Abwägung bringen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 315 bzw. S. 10).

  • BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18

    Möglichkeit der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für ein Arbeitsverhältnis

    Vielmehr setzt die unabhängige Erfüllung des Auftrags der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten Staatsferne voraus (vgl. BVerwGE 70, 310, 316; OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2018 - 13 A 1518/16, juris Rn. 28; vgl. auch BVerfGE 31, 314, 322 und 329; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - VI ZR 678/15, BGHZ 212, 318 Rn. 13; siehe ferner VGH Mannheim, Urteil vom 4. November 2016 - 2 S 548/16, juris Rn. 27 - zur hoheitlich organisierten Einziehung öffentlichrechtlicher Finanzierungsbeiträge einer Rundfunkanstalt).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht