Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 05.02.1985

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1985 - 7 A 100/84   

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https://dejure.org/1985,3993
OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1985 - 7 A 100/84 (https://dejure.org/1985,3993)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.1985 - 7 A 100/84 (https://dejure.org/1985,3993)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 1985 - 7 A 100/84 (https://dejure.org/1985,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Duldung des Befahrens einer Wegeparzelle mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke ordnungsgemäßer Nutzung des Werbestudios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2045
  • NVwZ 1985, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.01.1974 - VII C 25.71

    Abtrennung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes für Bedienstete einer

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  • VG München, 19.12.2018 - M 23 K 18.2277

    Ausnahmeparkgenehmigung im verkehrsberuhigten Bereich

    Vorliegend begehrt die Klägerin zu 2) indes keine Ausnahme für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte, d. h. namentlich benannte Personen, sondern für einen konkreten Sachverhalt eine allgemeine Ausnahme für einen lediglich als "Übernachtungsgäste" bezeichneten - also unbestimmten - Personenkreis (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45/92 - juris Rn. 34; OVG Koblenz, B.v. 15.3.1985 - 7 A 100/84 - juris; VGH Mannheim, U.v. 15.4.2004 - 5 S 682/03 - juris Rn. 51; VG Sigmaringen, U.v. 28.3.2017 - 3 K 4514/15 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661

    Anfechtung eines für den Durchgangsverkehr für Kraftfahrzeuge mit einem

    Die Ausnahmegenehmigung kann nicht für einen unbestimmten, d.h. namentlich nicht benannten Personenkreis (z.B. lediglich als "Besucher" oder "Kunden" bezeichnet) erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993, NZV 1994, 244; OVG Koblenz, Beschluss vom 15.3.1985, NJW 85, 2045).
  • VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123

    Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung zur Beschilderung einer Straße als

    Eine derartige allgemeine Ausnahme kann aber nicht durch eine Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, die nach § 46 Abs. 3 Satz 3 StVO von dem begünstigten Verkehrsteilnehmer mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen wäre, sondern nur durch ein entsprechendes Zusatzschild nach § 41 Abs. 2 Satz 5 StVO zugelassen werden (vgl. OVG Koblenz vom 15.3.1985 - 7 A 100/84 -NJW 1985, 2045).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 05.02.1985 - 2 BA 43/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4079
OVG Bremen, 05.02.1985 - 2 BA 43/84 (https://dejure.org/1985,4079)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.02.1985 - 2 BA 43/84 (https://dejure.org/1985,4079)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 2 BA 43/84 (https://dejure.org/1985,4079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen für die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruches auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG); Voraussetzungen einer Verweisung zu den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2045
  • NVwZ 1985, 662 (Ls.)
 
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