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   BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85   

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BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85 (https://dejure.org/1985,1163)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85 (https://dejure.org/1985,1163)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - BReg. 1 Z 30/85 (https://dejure.org/1985,1163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen einer Adoption; Adoption zur Vermeidung einer Ausweisung; Ermöglichung eines dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Vorliegen eines sittlichen Rechtfertigungsgrundes einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2094
  • Rpfleger 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 25.03.1983 - BReg. 1 Z 5/83
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Angelegenheiten, welche die Annahme als Kind betreffen, wird nach allgemeiner Meinung aus § 43 b FGG hergeleitet (BayObLG FamRZ 1980, 1158; Senatsbeschluß vom 25.3.1983 - BReg. 1 Z 5/83, insoweit in FamRZ 1983, 764 nicht abgedruckt).

    Die Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses muß zur Überzeugung des Vormundschaftsgerichts feststehen (Senatsbeschluß vom 25.3.1983 - BReg. 1 Z 5/83 S 11/12; in FamRZ 1983, 764 nur als Leitsatz abgedruckt); das bedeutet, daß die dafür sprechenden Umstände die dagegen anzuführenden deutlich überwiegen müssen.

  • BayObLG, 19.02.1960 - BReg. 1 Z 44/59
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Adoption eine Nachbildung des natürlichen Eltern-Kind-Verhältnisses (BayObLGZ 1960, 78/81) ist.
  • BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Besteht ein solches Verhältnis, so ist es naheliegend und weder verboten noch sittlich ungerechtfertigt, mit der Adoption auch den Zweck zu verfolgen, eine Aufenthaltserlaubnis für das "Kind" zu erlangen oder dessen Ausweisung zu verhindern (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. für den Fall der Eheschließung mit einem Ausländer: BayObLGZ 1982, 179/183).
  • KG, 23.06.1981 - 1 AR 35/81

    Adoption; Örtliche; Zuständigkeit; Einwilligung; Pflegeeltern; Vormundschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Im Übrigen verspräche es auch wenig Erfolg, das Rechtsinstitut der Adoption nur zu dem Zweck einzusetzen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, weil die Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen Deutschen für sich allein noch nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen würde (OVG Münster FamRZ 1981, 1111 ff.; vgl. für den Fall der Eheschließung: BayObLG a.a.O. m.Nachw.; BVerwG FamRZ 1982, 593 ff.).
  • BayObLG, 07.07.1983 - BReg. 1 Z 26/83
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Die Berechtigung der Beteiligten zu 1 zur Einlegung der weiteren Beschwerde ergibt sich schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1983, 168/170).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Im Übrigen verspräche es auch wenig Erfolg, das Rechtsinstitut der Adoption nur zu dem Zweck einzusetzen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, weil die Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen Deutschen für sich allein noch nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen würde (OVG Münster FamRZ 1981, 1111 ff.; vgl. für den Fall der Eheschließung: BayObLG a.a.O. m.Nachw.; BVerwG FamRZ 1982, 593 ff.).
  • BGH, 24.01.1957 - IV ZB 113/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Es genügt zur Ablehnung der Annahme, wenn das Gericht nach ausreichender Aufklärung des Sachverhalts ( § 12 FGG ) und Würdigung aller wesentlichen Umstände (§ 25 FGG) begründete Zweifel daran hat, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BGH NJW 1957, 673 ff.; BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159 und 1982, 644/645 m.w.Nachw.; KG FamRZ 1981, 641/642).
  • BayObLG, 09.05.1978 - BReg. 1 Z 120/77
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Sie ist hier von Amts wegen zu prüfen, weil ein Fall mit Auslandsberührung vorliegt (BayObLGZ 1978, 113/114 m.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler Einl. RdNrn. 117 b, 117 c).
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Ein sittlich gerechtfertigter Annahmegrund wäre etwa der Wunsch, einen Erben zur Fortführung des Lebenswerkes (Hof, Betrieb, Praxis) oder eine Betreuung und Unterstützung bei Krankheit und im Alter zu haben (KG FamRZ 1982, 641; vgl. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, MünchKomm RdNr. 11, je zu § 1767 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
    Andererseits sind sie aber unschädlich, wenn im übrigen eine sittliche Rechtfertigung der Annahme als Kind festzustellen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94); denn für die sittliche Berechtigung einer Adoption kommt es stets vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses, d.h. eines sozialen Familienbandes an, das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen ähnelt (vgl. BGH FamRZ 1957, 126; BayObLG a.a.O. m.w.Nachw.).
  • OLG München, 10.01.2011 - 33 UF 988/10

    Erwachsenenadoption: Notwendige Gesamtabwägung der Interessen der Beteiligten mit

    Das Bedürfnis nach Fürsorge des Annehmenden für den Angenommenen, das bei der Minderjährigenadoption im Vordergrund steht, tritt bei der Erwachsenenadoption dagegen oft zurück gegenüber dem Bedürfnis des Annehmenden, selbst die Fürsorge zu erfahren, die Kinder ihren Eltern im Alter zukommen lassen (BayObLG NJW 1985, 2094; BayObLGZ 2002, 236/241; BayObLG FamRZ 2005, 131/132 je m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Denn in Rechtsprechung und Literatur wird die Erwachsenenadoption als legitimes Mittel zur Fortführung des "Lebenswerks" angesehen und das Ziel der Fortführung des Lebenswerks als familienbezogenes (nicht wirtschaftliches) Motiv anerkannt, wobei hierunter (neben der Hofübernahme oder Praxisnachfolge) auch die Unternehmensnachfolge fällt (siehe etwa BayObLG NJW 1985, 2094, FamRZ 2002, 1653, 1654 und FamRZ 2005, 131, 132; MüKo BGB/Maurer, a.a.O., § 1767 Rn. 26; Staudinger/Frank, BGB, Neubearb. 2007, § 1767 Rn. 21, jew. m.w.N.) worauf das Landgericht auf LGU S. 21 oben hingewiesen hat.
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 30/04

    Ablehnung einer Erwachsenenadoption

    Andernfalls muss bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten das Entstehen einer Eltern-Kind-Beziehung für die Zukunft zu erwarten sein (§ 1767 Abs. 2 Satz 1, § 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1982, 644/645 m.w.N.; NJW 1985, 2094; FamRZ 2001, 118; Staudinger/Frank BGB [2001] § 1767 Rn. 18; MünchKomm/ Maurer BGB 4. Aufl. § 1767 Rn. 5 f.; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1767 Rn. 5).

    Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Adoption mit dem Ziel, einen Nachfolger für den Hof - als "Lebenswerk" des Annehmenden - zu bekommen, sittlich gerechtfertigt sein kann (vgl. BayObLG NJW 1985, 2094; Staudinger/Frank § 1767 Rn. 21).

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Das Landgericht hat auch richtig angenommen, daß der unbestimmte Rechtsbegriff "sittlich gerechtfertigt" bei einer Adoption unter Erwachsenen erfüllt ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden eine dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechende Beziehung bereits entstanden oder zu erwarten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 236 und NJW 1985, 2094, jeweils m.w.Nachw.).

    Demgemäß wird die von gegenseitigem unbedingtem Beistand getragene dauernde Verbundenheit zwischen Annehmendem und Anzunehmendem allgemein als prägendes Merkmal eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Beteiligten einer Erwachsenenadoption betrachtet (vgl. BayObLG NJW 1985, 2094/2095, FamRZ 1982, 644/645 und FRES 11, 266/271; KG IPRax 1994, 217/218; Soergel/Liermann Rn. 3, Staudinger/Frank Rn. 15, RGRK/Dickescheid Rn. 3 und 4, MünchKomm/Lüderitz Rn. 6; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1767).

  • BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92

    Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen;

    Das Landgericht hat auch richtig angenommen, daß der unbestimmte Rechtsbegriff "sittlich gerechtfertigt" bei einer Adoption unter Erwachsenen erfüllt ist, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden eine dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechende Beziehung bereits entstanden oder zu erwarten ist (BayObLG NJW 1985, 2094; BayVBl. 1987, 604; OLG Köln FamRZ 1990, 800; Palandt/Diederichsen BGB 51. Aufl. § 1767 Rn.2 m.w.Nachw.).

    Das Landgericht hat auch zu Recht angenommen, daß der Wunsch des Beteiligten zu 1, die Fortführung seines Adelsnamens zu sichern, ebenso wie die geschäftlichen Interessen der Beteiligten, zwar Neben-, aber nicht Hauptzweck der Erwachsenenadoption sein dürfen, daß vielmehr der familienbezogene Zweck deutlich überwiegen müsse (BayObLG NJW 1985, 2094; FamRZ 1982, 644/645; vgl. OLG Köln FamRZ 1990, 800/801; Staudinger/Frank BGB 12.Aufl. Rn.21, Erman/Holzhauer BGB 8. Aufl. Rn.6, MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn.13, BGB- RGRK/Dickescheid 12. Aufl. Rn.10, Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn.9, jeweils zu § 1767).

  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 19/04

    Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption

    Deswegen kann die Adoption auch, wenn sie im Hinblick auf die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (BayObLG NJW 1985, 2094; BayObLGZ 2002, 236/241).
  • BayObLG, 14.10.1997 - 1Z BR 136/97

    Volljährigkeitsadoption bei geringem Altersunterschied

    Aber auch für die sittliche Rechtfertigung der Annahme (§ 1767 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ) kommt es vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses an (BayObLG FamRZ 1982, 644/645; vgl. auch § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB und BayObLG NJW 1985, 2094 sowie FamRZ 1996, 183/184).

    Für die Ablehnung der Annahme genügt es, wenn nach der Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände begründete Zweifel verbleiben, ob ein dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll (BayObLG NJW 1985, 2094 und FamRZ 1997, 638 ).

  • OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption

    Deswegen kann die Adoption, auch wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (vgl. BayObLG FG Prax aaO und NJW 1985, 2094; KG aaO; OLG Köln FamRZ 1990, 800).
  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1985, 2094).
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 54/02

    Überprüfung der Rechtsanwendung durch Rechtsbeschwerdegericht - sittliche

    Deswegen kann die Adoption auch, wenn sie im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Annehmenden erfolgt, sittlich gerechtfertigt sein (BayObLG NJW 1985, 2094; KG FamRZ 1982, 641; OLG Köln FamRZ 1990, 800 f. Erman/Holzhauer aaO).
  • BayObLG, 31.07.1992 - BR BR 69/92
  • OLG Oldenburg, 14.11.2022 - 11 UF 187/22

    Adoption eines Erwachsenen

  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96

    Voraussetzungen der Erwachsenen-Adoption

  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

  • BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95

    Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein

  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99

    Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Adoptionsantrags

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