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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,68
BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
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Erschließungsbeitragsbescheid an Nichteigentümer

§ 44 Abs. 1 VwVfG, "besonders schwerwiegend" ist ein Rechtsfehler nur bei Verstoß gegen tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen (hier verneint bei Verstoß gegen die Akzessorietätsregelung des § 134 Abs. 2 BauGB);

§ 88 VwGO, keine Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage in eine Anfechtungsklage

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerwiegender Fehler - Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines Verwaltungsaktes; Erschließungsbeitragsbescheid gegen Nichteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658
  • NVwZ 1985, 836 (Ls.)
  • DVBl 1985, 624
 
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Wird zitiert von ... (172)

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    In allen anderen Fällen ist sie lediglich rechtswidrig, insbesondere auch bei Mängeln in der Willensbildung, die auf arglistiger Täuschung durch falsche Angaben beruhen (vgl. OLG Frankfurt StV 1999, 95; BVerwG DVBl 1985, 624; Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Aufl. § 44 Rdn. 19) oder wenn die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfallrechtliche Planfeststellung (Deponie Haaßel); Klage eines Umweltverbands

    Er muss den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, st. Rspr., vgl. nur Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 -, juris).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Bleibt indes der Erklärungsinhalt des Antrags trotzdem mehrdeutig, dann ist nach den dargelegten Grundsätzen ebenfalls meistbegünstigend auszulegen (so auch BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107/83 - Juris RdNr 25; Aussprung in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 123 RdNr 24) .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III   

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https://dejure.org/1984,2180
OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 2 Ss 593/83 - 253/83 III (https://dejure.org/1984,2180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658 (Ls.)
  • MDR 1985, 427
  • NStZ 1985, 362
  • JR 1985, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    2 St 133/89">NJW 1990, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 = JR 1985, 376).

    Auch müssen die zu berücksichtigenden Umstände der Tat nicht den "Stempel des Außergewöhnlichen" aufdrücken ( Fischer a.a.O., § 59 Rz. 6; Groß , in Münchner Kommentar, StGB, 2. Auflage 2012, § 59 Rz 6; Schall , in Systematischer Kommentar, StGB, § 59 Rz. 11; speziell zur Anwendung bei Straßenverkehrsdelikten, allerdings vor der durch G. v. 22.12.2006 [BGBl. I S. 3416] eingetretene Erweiterung des Anwendungsbereichs: OLG Stuttgart NZV 1994, 405; OLG Düsseldorf NZV 1991, 435; OLG Celle StV 1988, 109; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362; OLG Zweibrücken NStZ 1984, 312 und hierzu allgemein Schall a.a.O. § 59 Rz. 16; Lackner/Kühl, StGB, 28. Auflage 2014, § 59 Rz. 5).

  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Vermeidung sozial unverhältnismäßiger Härten dienen (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 ; OLG Hamm NJW 1976, 1221).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84   

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https://dejure.org/1984,3813
OLG Oldenburg, 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 2 Ws 475/84 (https://dejure.org/1984,3813)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658 (Ls.)
  • NStZ 1985, 473
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Die Änderung der Besetzung und der Geschäftsverteilung ist unter den Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 GVG während eines Geschäftsjahres zulässig, wenn ein inhaltlich fehlerhafter Plan durch eine gesetzmäßige Anordnung ersetzt werden muss (BVerfG, NJW 2005, 2689; OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473).

    So hätte z. B. die Möglichkeit bestanden, die Regelungslücke unter Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans des Landgerichts Potsdam zum Stand 7. Mai 2013 (Teil VIII., Vertretungsplan, B. Ziffer III des GVPl.) zu schließen (zu dieser Möglichkeit vgl. OLG Oldenburg, NStZ 1985, 473; BGH, NStZ 1982, 211).

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