Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 11.01.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1985 - 7 B 209.84   

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https://dejure.org/1985,1389
BVerwG, 03.05.1985 - 7 B 209.84 (https://dejure.org/1985,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1985 - 7 B 209.84 (https://dejure.org/1985,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1985 - 7 B 209.84 (https://dejure.org/1985,1389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrszeichen - Parken - Anwohner - Sonderparkberechtigung - Parkvorrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 b S. 1 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 3092
  • NVwZ 1986, 39 (Ls.)
  • DÖV 1985, 791
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1985 - 7 B 209.84
    Auf diese Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht bereits hingewiesen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - in DVBl. 1982, 1098).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    In einem Beschluß vom 3. Mai 1985 (- BVerwG 7 B 209.84 - Buchholz 442.151 § 45 Nr. 14 S. 15) hat das Bundesverwaltungsgericht die Straße als Objekt des Anwohnens im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG verstanden und dementsprechend ein Sonderparkrecht nur für solchen Parkraum zugelassen, der auf der Straße an dem Wohngrundstück des Kraftfahrers liegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 25 A 4206/95

    Parkmöglichkeiten; Anwohner; Berechtigte Anwohner; Anwohnerparkzonen; Zulässiges

    BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791; BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172; Beschluß des Senats vom 19.1.1996 - 25 B 2891/95 -, Bl. 4 des Beschlußabdrucks; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 477; Beschluß vom 19.11.1996 - 2 TG 3178/96 - Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36.

    Während der früher für das Straßenverkehrsrecht zuständige 7. Senat des BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f., die Auffassung vertreten hat, Anwohner seien nur diejenigen Personen, die in der Straße, für die sie die Kennzeichnung begehrten, tatsächlich wohnten, hat der 3. Senat des BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - BVerwG 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f., offengelassen, ob dieser relativ engen Ansicht zu folgen ist oder ob Anwohner auch solche Personen sind, die in dem in Betracht kommenden Gebiet wohnen.

    VG Köln, Urteil vom 3.4.1987 - 4 K 2128/86 -, NVwZ 1988, 669 f.; Jagusch/Hentschel, StVO, 33. Aufl., 1995, § 45 StVO RdNr. 36; Schmitz, Rechtmäßigkeit der bereichsbezogenen Einführung von Anwohnerparkrechten, NVwZ 1988, 602 f.; offengelassen von: BVerwG, Urteil vom 12.11.1992 - 3 C 6.90 -, BVerwGE 91, 168, 172 f.; Hess. VGH, Urteil vom 21.2.1994 - 2 UE 1564/91 -, VRS 87 (1994), 475, 478; a.A.: BVerwG, Beschluß vom 3.5.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791 f.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94

    Parkausweis für Anwohner; Kennzeichnung von Parksonderflächen; Vorläufiger

    Allerdings kann in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz abgestellt werden, daß niemand einen Anspruch auf Einräumung oder Beibehaltung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen oder Plätzen in der Nähe des eigenen Wohngrundstücks hat (vgl. BVerwG vom 06. August 1982, NJW 1983, 770; vom 03. Mai 1985, DÖV 1985, 791; vom 13. Juli 1988, DAR 1988, 391).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    So noch: BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1985 - 7 B 209.84 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 14, S. 16 f.
  • VG Osnabrück, 10.07.2003 - 2 A 144/02

    Anliegergebrauch; Fahrbahnmarkierung; Grundstückszufahrt; Nachbarklage;

    Demgegenüber kann der Eigentümer aus Art. 14 Abs. 1 GG regelmäßig keinen Anspruch darauf herleiten, dass in der näheren Umgebung seines Grundstücks öffentliche Verkehrsflächen für Parkzwecke überhaupt eingerichtet werden oder, soweit dies tatsächlich geschehen ist, für die Zukunft aufrechterhalten bleiben; die Nutzung etwaiger tatsächlich vorhandener Parkplatzflächen erfolgt vielmehr allein im Rahmen des Gemeingebrauchs an einer Straße, auf dessen Aufrechterhaltung jedoch kein Rechtsanspruch des Einzelnen besteht (vgl. BVerwG, U. v. 06.08.1982, aaO; B. v. 03.05.1985 - 7 B 209.84 -, DÖV 1985, 791; B. v. 13.07.1988 - 7 B 128.88 -, DAR 1988, 391; VGH Kassel, B. v. 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090).
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Rechtsprechung
   VG Münster, 11.01.1985 - 3 K 1453/84   

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https://dejure.org/1985,5560
VG Münster, 11.01.1985 - 3 K 1453/84 (https://dejure.org/1985,5560)
VG Münster, Entscheidung vom 11.01.1985 - 3 K 1453/84 (https://dejure.org/1985,5560)
VG Münster, Entscheidung vom 11. Januar 1985 - 3 K 1453/84 (https://dejure.org/1985,5560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 3092
  • NVwZ 1986, 152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95

    Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb,

    Der Senat folgt nicht der weitergehenden Ansicht des VG Münster (Urt. v. 11. Januar 1985 - 3 K 1543/84 -, NJW 1985, 3092, 3094), nach der eine konkrete, wenn auch überschlägige Kostenberechnung zu verlangen ist, deren wesentliche Berechnungsgrundlagen schriftlich festzuhalten sind und deren Fehlen bereits unter formalen Gesichtspunkten zur Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung führe.

    Dies hat der Senat indes - insoweit vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt - in seinem Urteil vom 13. November 1995 selbst für die Gebührenerhebung im Einzelfall abgelehnt und dabei auch der vom Verwaltungsgericht Münster (Urt. v. 11. Januar 1985 - 3 K 1543/84 -, NJW 1985, 3092, 3094) vertretenen Ansicht eine Absage erteilt, nach der eine konkrete, wenn auch überschlägige Kostenberechnung zu verlangen sei (UA S. 12 f).

  • VG München, 11.08.2010 - M 23 K 10.462

    Gebühr für Ausnahmegenehmigung; Gebührenhöhe; Bemessungsgrundsätze;

    Das Verwaltungsgericht Münster habe in seiner Entscheidung vom 11. Januar 1985 (Az.: 3 K 1453/84) im Übrigen festgestellt, dass das Maß des Verwaltungsaufwands für die einzelne gebührenpflichtige Maßnahme eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Berechnungsgrundlagen verlange.

    Fehl geht auch die weitere Bezugnahme des Klägers auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Januar 1985 (Az.: 3 K 1453/84), das über die Berücksichtigungsfähigkeit des Sach- und Personalaufwandes bei der Gebührenbemessung entschied.

  • VG Sigmaringen, 23.03.2005 - 8 K 462/04

    Raumordnungsverfahren im Hinblick auf eine Golfplatzanlage; freier

    Gleichwohl dürfen die im Gesetz genannten Bemessungsfaktoren nicht grob übersetzt sein (vgl. VG Münster, Urteil vom 11.01.1985 - 3 K 1453/84 -, NJW 1985, 3092).
  • VGH Bayern, 24.06.2011 - 11 ZB 10.3081

    Parklizenzgebiet nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO; Freistellung von

    Die in der Begründung des Zulassungsantrags vorgenommene Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Januar 1985 (NJW 1985, 3092), in der die Einbeziehung der vorbezeichneten Kostenfaktoren in den nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG berücksichtigungsfähigen Verwaltungsaufwand als unzulässig angesehen wurde, erweist sich vor diesem Hintergrund als unbehelflich.
  • VG Augsburg, 28.04.2008 - Au 3 K 08.150

    Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; nicht selbständig

    Die festgelegte Höhe hält sich in diesem Rahmen, wobei der Behörde bei der Festlegung der Gebührenhöhe ein Ermessen eingeräumt ist, das vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden kann (NdsOVG vom 22.4.1981, KStZ 1983, 210; VG Münster vom 11.1.1985, NJW 1985, 3092).
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