Rechtsprechung
BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83 |
Schwarze Sheriffs
Art. 5 GG, Zulässigkeit von kritisch-satirischer Beschäftigung mit Privatunternehmen
Volltextveröffentlichungen (5)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Schwarze Sheriffs
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - München 1980" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Privates Überwachungsunternehmen - Meinungsfreiheit - Ironisch-kritische Veröffentlichung - Beurteilung
Verfahrensgang
- OLG München, 11.04.1983 - 21 U 3181/82
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 68, 226
- NJW 1985, 787
- VersR 1985, 1075
- ZUM 1985, 160
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 66, 116 (131) - Springer/Wallraff -).Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 GG nicht vereinbar (BVerfGE 54, 129 (137); 66, 116 (150)).
Darauf, ob die speziell am Unternehmen des Klägers geübte Kritik im einzelnen berechtigt ist, kommt es hier nicht an (BVerfGE 66, 116 (151) m. w. N.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
In den Schutzbereich des § 823 Abs. 1 BGB fällt nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegung durch die Zivilgerichte auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. dazu BVerfGE 34, 269 (282)).Selbst wenn jedoch unterstellt wird, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers sei durch die Postkarte zumindest berührt worden, kann dieses in Fällen der vorliegenden Art keinen Vorrang vor der Meinungsfreiheit beanspruchen (vgl. BVerfGE 34, 269 (282); m. w. N.).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Diese sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 (208 f.) - Lüth - 61, 1 (10); st. Rspr.).Dieser Zweck steht gegenüber der Absicht, auf die öffentliche Meinung einzuwirken, nicht im Vordergrund (vgl. BVerfGE 7, 198 (212, 215 f.) - Lüth - st. Rspr.).
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Handelt es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 GG nicht vereinbar (BVerfGE 54, 129 (137); 66, 116 (150)). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung und Anwendung der bürgerlichrechtlichen Vorschriften als solche nicht nachzuprüfen; ihm obliegt lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 (148) - DGB - m. w. N.).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Dabei spielt es aber, anders als im Fall von Tatsachenbehauptungen, grundsätzlich keine Rolle, ob die Kritik berechtigt oder das Werturteil "richtig" ist (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 68, 226 ). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik in politischen Auseinandersetzungen überhöhte Anforderungen stellt, ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 54, 129 ; 60, 234 ; 68, 226 ).
- GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
Handelt es sich damit um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, wird nach der Rechtsprechung eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit angenommen (BVerfG, NJW 1985, 787), ohne dass es darauf ankommt, ob die Kritik berechtigt ist (VGH München, NJW 2011, 793, 794). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163, 170; 66, 116, 139; 68, 226, 232). - BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]) ist in diesem Zusammenhang nicht auf spontane, mündliche Äußerungen beschränkt (vgl. BVerfGE 60, 234 [241]; 66, 116 [150]; 68, 226 [232]). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik in politischen Auseinandersetzungen überhöhte Anforderungen stellt, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 42, 163 [170]; 54, 129 [137]; 60, 234 [240]; 68, 226 [232]). - BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
Weiter verkennen sie im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf, die bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen auch mit scharfen Äußerungen gebraucht werden darf (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 68, 226 ; 82, 236 ). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
Wo bei satirisch gemeinten Äußerungen die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verläuft und ob eine satirische Äußerung im Einzelfall im Schutzbereich beider Grundrechte liegen kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. auch BVerfGE 68, 226 ). - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines …
In solchen Angelegenheiten spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfGE 66, 116 [150]; 68, 226 [232]). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 10 B 09.1102
"Papamobil" beim Christopher-Street-Day 2006 durfte nicht verboten werden
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
- BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92
Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
- BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87
Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht
- BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
- OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88
Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung ; Veröffentlichung des Urteilstenors ; …
- OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08
Antisemitismusstreit
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- LG Berlin, 22.04.2004 - 27 O 207/04
Peta-Kampagne "Holocaust auf dem Teller" bleibt unzulässig
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 113/87
Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer …
- OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114
Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem …
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 410/95
Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei Beleidigung
- BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79
Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1986 - 7 B 36/86
Kollision des Allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts einer Person des …
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98
Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine …
- AG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 73/08
Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede im geistigen Meinungskampf ohne …
- KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
Beleidigung eines Polizeibeamten
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
- OLG Nürnberg, 05.12.1986 - 9 W 3492/86
Entscheidung über die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits; …
- LG Oldenburg, 27.10.1994 - 5 O 932/94
Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99
Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93 …
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
- OLG München, 01.08.1990 - 21 2 3758/90