Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 17.10.1984

Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84   

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https://dejure.org/1984,1330
BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 1 StR 554/84 (https://dejure.org/1984,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung der Vorgeschichte der Tat bei der Bewertung des Vorliegens eines minder schweren Falls des Totschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) §§ 46, 213
    Berücksichtigung der Vorgeschichte

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 870
  • MDR 1985, 154
  • NStZ 1985, 72 (Ls.)
  • StV 1985, 55
  • JR 1986, 75
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Ferner können in die Waagschale fallen die Vorgeschichte der Tat, soweit sie für den Unrechts- und Schuldgehalt relevant ist (BGH NStZ 1985, 72), das Ausmaß der Alkoholisierung (zu einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit "an der untersten Grenze des im Rahmen des § 21 StGB zu Berücksichtigenden" vgl. BGH, Urt. vom 2. Mai 1984 - 2 StR 53/84) und vor allem die Schwere der verschuldeten Auswirkungen der Tat.
  • BGH, 22.04.1986 - 1 StR 133/86

    Versuchter Totschlag im minder schweren Fall - Auswirkungen "starker psychischer

    Die Art der Tatausführung darf insoweit, als sie gerade unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit führte, nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1981, 401; 1984, 202; 1985, 55; 1986, 101; BGH NStZ 1982, 200/201).

    Bei der Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte durfte das Landgericht dem im angefochtenen Urteil geschilderten Zusammentreffen von Milderungsgründen entscheidendes Gewicht beimessen (vgl. BGH StV 1984, 73; 1985, 55/56).

  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19

    Strafzumessung

    Es hat dabei aber versäumt, diese Umstände in Beziehung zu der geistig-seelischen Verfassung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 Rn. 5) des Angeklagten zu setzen.
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

    Das Landgericht setzt sich jedoch nicht mit der Frage auseinander, ob die Art der Tatausführung, insbesondere die Vielzahl der Stiche und das massive Vorgehen des Angeklagten gegen die Opfer, nicht gerade auf der psychischen Ausnahmesituation des Angeklagten beruhte und deshalb keinen Schluß auf eine gesteigerte verbrecherische Energie gestattete (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StV 1985, 55 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1-5; BGH NStZ 1988, 125/126).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 304/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines sonst minder schweren Falls - Verschiebung

    Ob ein - hier allein in Betracht kommender - sonst minder schwerer Fall vorliegt, ist nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter unter Beachtung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht zu beurteilen (vgl. BGH StV 1989, 14; 1984, 284; NStZ 1985, 310; NJW 1985, 870).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der

    Sie hat alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 16, 360, 362; BGH NStZ 1984, 507; NJW 1985, 870; 1986, 793) [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84].
  • BGH, 04.07.1986 - 1 StR 346/86

    Strafschwerende Berücksichtigung der Art der Tatausführung unter dem

    Mit diesen Besonderheiten des Falles hätte sich das Schwurgericht im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen auseinandersetzen müssen; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Art der Tatausführung nicht unter dem Gesichtspunkt erhöhter Schuld straferschwerend ins Gewicht fallen, soweit sie unverschuldete Folge der psychischen Verfassung ist, die zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters geführt hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363/364; BGH NStZ 1982, 200/201 für einen ähnlichen Fall; BGH StV 1985, 55).
  • BGH, 26.03.1986 - 3 StR 49/86

    Voraussetzungen eines sonstigen minder schweren Falles im Sinne des § 213

    Die von ihr zitierten Entscheidungen (BGH StV 1985, 55; NStZ 1983, 555) geben für eine andere Auffassung nichts her.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden

    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 739/84

    Gespanntes sexuelles Verhältnis als Grund für die Annahme eines minderschweren

    Das Verhalten der Ehefrau in der Vergangenheit kann aber zu der Verfassung beigetragen haben, in der die Zurückweisung unmittelbar vor der Tat noch den letzten Anstoß gegeben hat (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 508; 1981, 546; 1984, 283; BGH NStZ 1983, 365; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 = MDR 1985, 154).
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   LG Gießen, 17.10.1984 - 1 S 346/84   

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LG Gießen, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 1 S 346/84 (https://dejure.org/1984,5249)
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Papierfundstellen

  • NJW 1985, 870
 
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