Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.05.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82   

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BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82 (https://dejure.org/1984,1241)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1984 - 2 C 33.82 (https://dejure.org/1984,1241)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 (https://dejure.org/1984,1241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in einem Großraumbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 876
  • DVBl 1984, 1230
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82
    Die Beklagte sei nämlich nicht verpflichtet, den Kläger auf einen höherwertigen Dienstposten umzusetzen (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78] ).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Besteht die Gefährdung in der Belastung der Atemluft durch Tabakrauch, ist dann der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren verpflichtet, die Arbeitsplätze durch geeignete Maßnahmen so zu gestalten, daß Gefährdungen der Gesundheit nicht entstehen (vgl. BVerwG Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 - NJW 1985, 876; vom 16. August 1989 - 7 B 118/89 - NVwZ 1990, 165).
  • VG Frankfurt/Main, 06.05.2020 - 9 L 1127/20

    Lehrerin muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan in die Schule

    Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt sich dabei ein Anspruch des Beamten auf Schutz nicht nur vor sicher erkannten, sondern auch vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit (vgl. BVerwG vom 13.9.1984 NJW 1985, 876 = ZBR 1985, 21).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auf die (erste) Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 33.82 - den damaligen Berufungsbeschluß aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    das angefochtene Urteil zu ändern und festzustellen, daß die Umsetzung des Klägers auf seinen jetzigen Arbeitsplatz keine rechtmäßige Abhilfemaßnahme im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 - ist.

    Einerseits ergibt sich nicht, wie die Revision meint, die Rechtswidrigkeit einer so begründeten Umsetzung schon aus dem Hinweis des Senats in seinem (ersten) Revisionsurteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 33.82 - in dem auf Schutz vor Tabakrauch gerichteten Verfahren, wonach die Fürsorgepflicht der Beklagten sich "auf den derzeitigen Arbeitsplatz des Klägers" bezieht, solange die Beklagte den Kläger dort verwendet.

  • VG München, 06.10.2021 - M 5 K 21.1541

    Gestellung von FFP2-Schutzmasken für Lehrer

    Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 19.9.1984 - 2 C 33/82 - DVBl 1984, 1230, juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20

    Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet über Eilanträge von beamteten

    Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Anspruch auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33/82 - juris Rn. 18).

    Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 a.a.O. Rn.19).

  • VG Karlsruhe, 29.09.2023 - 14 K 2292/21

    Corona; SARS-CoV-2; Pandemie; Schutzmaßnahmen; Fürsorgepflicht; Nichteheliche

    Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Anspruch auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz, wobei die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.1984 - 2 C 33.82 - juris Rn. 18 f.; vgl. Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: 2015, § 45 BeamtStG Rn. 32).

    (b) Auch soweit von der Fürsorgepflicht umfasst wird, dass der Dienstherr bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigten hat (vgl. Badura, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: 2023, Art. 33 Rn. 71), ist das dem Dienstherrn im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG zukommende Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.1984 - 2 C 33.82 - juris Rn. 18 f.; Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand: 2015, § 45 BeamtStG, Rn. 107) im streitgegenständlichen Zeitraum nicht derart reduziert gewesen, dass er seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten im Hinblick auf dessen Interesse, einen Lebenspartner mit Vorerkrankungen zu schützen, nur durch eine Befreiung des Beamten von seiner Dienstpflicht vor Ort unter Fortgewährung der Bezüge hätte erfüllen können.

  • VG Schleswig, 19.01.2021 - 12 B 1/21

    Corona-Krise; Weigerung eines Lehrers, der einer Risikogruppe angehört,

    Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Anspruch gegen diesen auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33/82 - juris Rn. 18).

    Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984, a.a.O., Rn. 19).

  • VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 66/20

    Coronakrise: Lehrer wird nicht von Präsenzunterricht entbunden

    Der Beamte hat kraft der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Anspruch gegen diesen auf Schutz nicht nur vor sicheren, sondern schon vor ernstlich möglichen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit durch Einwirkungen am Arbeitsplatz (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33/82 - juris Rn. 18).

    Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Mitteln zur Abhilfe liegt allerdings im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984, a.a.O., Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08

    Land ist zuständig für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an

    Zum anderen - und vor allem - folgt die Verantwortlichkeit des Landes aber aus seiner beamtenrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht gegenüber den in seinen Diensten stehenden Lehrkräften, die gerade auch die Verpflichtung des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers umfasst, die Lehrkräfte an ihrem Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit bestmöglich zu schützen (BVerwG, Urteil vom 13.09.1984 - 2 C 33.82 -, DB 1984, 2308; BAG, Urteil vom 10.03.1976 - 5 AZR 34/75 -, VersR 1977, 147; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2006 - 9 S 778/04 -, ESVGH 56, 222).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Ein solcher Anspruch kann nach § 618 BGB nur dann bestehen, wenn dieses Verbot zum Schutz der Gesundheit der Klägerin erforderlich ist (vgl. auch BVerwG Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33/82 -, vom 26. November 1987 - 2 C 53/86 - NJW 1985, 876; 1988, 783 und vom 25. Februar 1993 - 2 C 14/91 - DVBl 1993, 955).
  • VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20

    Corona-Krise; Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer

  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 53/20

    Präsenzunterricht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 1 A 392/18

    Personelle Unterstützung durch Kollegen bei der Erbringung der persönlichen

  • VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 52/20

    Heranziehung eines Lehrers zum Präsenzunterricht in Zeiten der Corona-Pandemie

  • BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Unterlassen des Rauchens in Diensträumen -

  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21

    Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung -

  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11

    Freiwillige Feuerwehr Löschzugführer Ernennung Wahl Klagebefugnis Unfallverhütung

  • LAG Hessen, 24.11.1994 - 5 Sa 732/94

    Arbeitsplatz: Anspruch auf Nikotinfreiheit

  • VG Münster, 21.09.2012 - 4 K 237/06

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch

  • VGH Hessen, 21.12.1988 - 1 UE 709/84

    Dienstreiseübernachtungsgeld bei Ablehnung eines Doppelzimmers bei Doppelbelegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1987 - 6 A 2578/84

    Runderlaß; Minister; Schutz; Nichtraucher; Lehrerzimmer; Rauchverbot

  • VG Berlin, 19.11.2021 - 26 K 15.20

    Verletzung der Fürsorgepflicht

  • VG Ansbach, 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den

  • VG Berlin, 30.11.1990 - 5 A 216.87

    Verpflichtungsklage; Schadensersatz; Beamter; Dienstherr; Fürsorgepflicht;

  • BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 148.95

    Darlegungserfordernisse beim Vortrag der Grundsatzrevision

  • BVerwG, 23.05.1989 - 2 B 68.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1988 - 22 A 1903/87
  • BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 164.88

    Erledigung der Hauptsache - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Rechtswidriges

  • BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 147.95

    Pflicht zur Abhilfe der Gesundheitsbeeinträchtigung eines Untergebenen durch den

  • VG München, 28.04.1992 - M 12 K 90.3016

    Schaffung von rauchfreier Luft in einem Arbeitsraum von Bahnbeamten; Antrag auf

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.1986 - III/VG 1730/86
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82   

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https://dejure.org/1984,613
BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82 (https://dejure.org/1984,613)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1984 - 8 C 93.82 (https://dejure.org/1984,613)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1984 - 8 C 93.82 (https://dejure.org/1984,613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - Amtshaftungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 876
  • NVwZ 1985, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 111/68
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).

    Der Grundsatz, daß das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig bestätigt hat, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verhalten um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1971, a.a.O.) oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - NJW 1980, 1679).

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, der - wie hier - einen Zivilprozeß vorbereiten soll, dann nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, wenn der Zivilprozeß offensichtlich aussichtslos ist oder die beantragte Feststellung in jenem Prozeß nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers führen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - DVBl. 1968, 220, vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64 S. 29 und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 106.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 ).

    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 183.81

    Erledigter Einberufungsbescheid - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    Zur Frage der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei beabsichtigter Amtshaftungsklage (wie Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131 S. 23).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131 S. 23 ) ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 106.79

    Voraussetzungen für eine Beschränkung der Einfuhr von Rindfleisch und

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, der - wie hier - einen Zivilprozeß vorbereiten soll, dann nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, wenn der Zivilprozeß offensichtlich aussichtslos ist oder die beantragte Feststellung in jenem Prozeß nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers führen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - DVBl. 1968, 220, vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64 S. 29 und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 106.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 ).

    Dabei sind in das Vorliegen der Offensichtlichkeit strenge Anforderungen zu stellen; die bloße Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolgs genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O. S. 27).

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).
  • BGH, 28.04.1955 - III ZR 161/53

    Berechnung der Straftilgungsfristen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 174/60
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Fortsetzungsfeststellungsantrag, der - wie hier - einen Zivilprozeß vorbereiten soll, dann nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, wenn der Zivilprozeß offensichtlich aussichtslos ist oder die beantragte Feststellung in jenem Prozeß nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Klägers führen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - DVBl. 1968, 220, vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 18.71 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 64 S. 29 und vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 106.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 ).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    Der Grundsatz, daß das Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig bestätigt hat, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verhalten um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1971, a.a.O.) oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - NJW 1980, 1679).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82
    ... Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Billigung des Verwaltungsverhaltens durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden ausschließt und deshalb eine Amtshaftungsklage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972, a.a.O. S. 30 f., BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53 - BGHZ 17, 153 , vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 - BGHZ 27, 338 , vom 21. Dezember 1961 - III ZR 174/60 - NJW 1962, 793 , vom 28. Juni 1971 - III ZR 111/68 - NJW 1971, 1699 und vom 11. Juni 1981 - III ZR 34/80 - NJW 1982, 36 ).
  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 18.79

    Kurzfristige Härtelagen - Zurückstellung des Kriegsdienstverweigerers -

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Daran fehlt es, wenn das Kollegialgericht seiner rechtlichen Würdigung einen unzureichend ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, wenn es bereits in seinem Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist, wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1984 - 8 C 93.82 - NJW 1985, 876 und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - NJW 1980, 1679; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 117).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 2.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Daran fehlt es, wenn das Kollegialgericht seiner rechtlichen Würdigung einen unzureichend ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, wenn es bereits in seinem Ausgangspunkt von einer verfehlten Betrachtungsweise ausgegangen ist, wesentliche rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1984 - 8 C 93.82 - NJW 1985, 876 und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - NJW 1980, 1679; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 117).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Nachw., vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 93.82 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 141 S. 32 (n.L.>, vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 44 , vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 155 S. 56 und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 3 ), auch hier Anwendung (vgl. Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender/Bellinger, WoBindG, § 25 Anm. 4.3.2. m. weit. Hinw.).

    Es genügt, daß in dem Rechtsstreit, in dem über die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Handelns oder Unterlassens gestritten wird, ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht nach sorgfältiger Prüfung zu einer nicht handgreiflich unrichtigen Rechtsauffassung gelangt ist (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983, a.a.O. S. 25, vom 4. Mai 1984, a.a.O., vom 15. November 1984, a.a.O. S. 46 und vom 17. Oktober 1985, a.a.O. S. 59).

  • BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97

    Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, sind zwar an das Vorliegen der Offensichtlichkeit strenge Anforderungen zu stellen; die bloße Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolges genügt nicht, um einem Beteiligten das berechtigte Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage abzusprechen (vgl. BVerwG-Urteile vom 14. Januar 1980 7 C 106.79, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 113 VwGO Nr. 95; vom 4. Mai 1984 8 C 93.82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 876).

    Trotz der Bejahung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme seitens eines Kollegialgerichts kommt ein Verschuldensvorwurf dann in Betracht, wenn die Entscheidung des Gerichts offenkundig falsch ist (vgl. BVerwG-Beschluß vom 9. August 1990 1 B 94.90, Buchholz, a.a.O., 310, § 113 VwGO Nr. 220 = NVwZ 1991, 270 für den Fall eines gerichtlichen Irrtums über den entscheidungserheblichen Sachverhalt), das Gericht insbesondere eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BGH-Urteil vom 29. Mai 1958 III ZR 38/57, BGHZ 27, 338, 343), oder wenn von der Verwaltungsbehörde ausnahmsweise bessere Rechtseinsicht als von dem Gericht erwartet werden kann, weil diese genausogut in der Lage war wie das Gericht, das Für und Wider in Ruhe abzuwägen, sie alles einschlägige Material benutzen konnte und sie möglicherweise sogar größere Sachnähe als das Gericht und besondere Erfahrung in der Anwendung der einschlägigen Vorschriften besaß, wie es insbesondere bei einer ihr besonders anvertrauten Spezialmaterie und einer grundsätzlichen Entscheidung einer zentralen Dienststelle der Fall sein kann (vgl. BGH-Urteil vom 21. Dezember 1961 III ZR 174/60, NJW 1962, 793; BVerwG-Urteil vom 4. Mai 1984 8 C 93.82, NJW 1985, 876).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

    Bezogen auf Amtshaftungsklagen ist das etwa dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verhalten eines Beamten als rechtmäßig gewertet hat und diesem gegenüber deshalb nicht der Vorwurf erhoben werden kann, er habe offensichtlich fehlsam gehandelt und damit schuldhaft eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt (BVerwG, Beschluß v 9.8.1990 - 1 B 94.90 -, NVwZ 1991, 270 = DVBl 1991, 51; Urt v 15.11.1984 - 2 C 56.81 -, NVwZ 1985, 265; Urt v 4.5.1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876).

    Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verhalten um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (BVerwG, Urt v 4.5.1984, aaO).

  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für

    Zudem verneint die herrschende Meinung ein Verschulden der Behörde, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Rechtmäßigkeit des Behördenhandelns bestätigt hat (BVerwG NJW 1985, 876 und NVwZ 1985, 265, 267; aA Schmidt, NJW 1993, 1630, 1631), wie dies hier in der angefochtenen Entscheidung des Landessozialgericht (LSG) geschehen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

    Dabei sind an das Vorliegen der Offensichtlichkeit strenge Anforderungen zu stellen; die bloße Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs genügt nicht (vgl. BVerwG, 8 C 93/82, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88

    Kosten von Bodenuntersuchungen zur Ermittlung von Grundwasserverunreinigungen

    Nach der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4.5.1984 - 8 C 93.82 - NJW 85, 876) und BGH (Urteil vom 7.2.1980 - III ZR 153.78 - NJW 1980, 1679) ist das für einen Amtshaftungsanspruch erforderliche Verschulden des Beamten zu verneinen, wenn ein Kollegialgericht seine Rechtsanwendung für rechtmäßig erachtet hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Es kann offenbleiben, ob ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG im Hinblick auf das klagabweisende Urteil der Kammer des Verwaltungsgerichts wegen fehlenden Verschuldens (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876 m.w.N.) von vornherein ausscheiden würde oder ob - wie die Klägerin meint - das Verwaltungsgericht wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat und deshalb ein behördliches Verschulden ausnahmsweise nicht ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.1986 - III ZR 12/85 -, NVwZ 1987, 258).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96

    Beamter - Beförderung - Schadenersatz - Unterbliebene Beförderung eines Beamten -

    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 93.82 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 141 - LS - = NJW 1985, 876) sowie von dem Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 220 = DVBl 1991, 51) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 163.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91

    Irrtum über Kostenbelastung durch Erschließung eines Baugebiets - unbeachtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen

  • BVerwG, 21.03.1986 - 8 C 111.83

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.04.1987 - 5 B 140.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der

  • VG Düsseldorf, 21.10.1999 - 4 K 2672/98

    Entschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Ablehnung einer Bauvoranfrage durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1996 - 19 A 2612/95
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