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   OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85   

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https://dejure.org/1985,2660
OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85 (https://dejure.org/1985,2660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1985 - 1 Ss 171/85 (https://dejure.org/1985,2660)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 1 Ss 171/85 (https://dejure.org/1985,2660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Verurteilung von Demonstranten wegen gemeinschaftlicher Nötigung; Nötigung mit Gewalt durch auf der Straße liegende Demonstranten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2432
  • MDR 1985, 1047
  • StV 1985, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Das Oberlandesgericht Köln schließlich hat dem Bundesgerichtshof im Anschluß an dessen Ausführungen in einem anderen Urteil (BGHSt 32, 165 ) die Frage vorgelegt, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeit willen auf eine Behinderung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer angelegt seien, stets rechtswidrig im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB seien oder ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Verwerflichkeit entfallen könne (NStZ 1986, S. 30; zurückhaltend auch OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 bei kurzfristigen Behinderungen und OLG Zweibrücken, NJW 1986, S. 1055 für den Fall polizeilicher Umleitungen).

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

  • OLG Koblenz, 29.10.1987 - 1 Ss 411/87

    Beteiligung an einer Sitzblockade; Begriff der Gewalt im Sinne von § 240

    Auch der Senat teilt sie in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 1985, 2432, 2433 und MDR 1987, 162 f.) und befindet sich damit im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 43, 45 f.) und dem Bundesgerichtshof (BGHSt 23, 46, 54 und NJW 1986, 1883 ).

    Der Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2432), aber auch zu der des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1987 (VRS 73, 194) ist augenscheinlich: Bei dem erstgenannten Fall handelte es sich um die Blockierung einer innerstädtischen Kreuzung für eine, maximal zwei Ampelphasen, also ca. zwei Minuten.

    Diese Umstände sind allenfalls mit dem vom Senat entschiedenen Fall einer Verkehrsbehinderung in der Kleinstadt Betzdorf (NJW 1985, 2432) zu vergleichen, keineswegs aber mit der vorliegenden Situation der Blockade des Baustellengeländes bei Hasselbach.

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
    Der Ansicht, daß passives Sitzenbleiben auf der Straße und eine damit verbundene Behinderung anderer grundsätzlich keine Gewalt i. S. des § 240 StGB darstellt .., vermag der Senat nicht zu folgen (vgl. auch BayObLG, NJW 1970, 1803, 1804, und OLG Koblenz, NJW 1985, 2432).

    ... Daher kann dem Angekl. Ä anders als in dem vom OLG Koblenz (NJW 1985, 2432) entschiedenen Fall Ä nicht zugute gehalten werden, daß der Konvoi nicht stundenlang hat warten müssen.

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 179/91

    Prozeßaufrechnung gegenüber Kläger aus Vertragsstaat des EuGVÜ

    Eine Prozeßaufrechnung des Beklagten gegenüber einem Kläger mit Sitz in einem ausländischen Vertragsstaat des GVÜ ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich der Kläger auf die zur Aufrechnung gestellte Forderung gem. Art. 18 GVÜ rügelos eingelassen hat (im Anschluß an EuGHE 1984, 787 = NJW 1985, 2393 [OLG Koblenz 27.06.1985 - 1 Ss 171/85] - Spitzley/Sommer Exploitation SA).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Denn diese von dem Bundesgerichtshof (NJW 1985, 2432) aufgestellte Voraussetzung für eine Abänderung muß zusätzlich (kumulativ) zu der Unbilligkeit des bisherigen Verteilungsschlüssels erfüllt sein ("und").
  • OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Zwar sind bei Blockaden zu Demonstrationszwecken im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung regelmäßig weiter zu berücksichtigen die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, die vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand, die Zahl der Demonstranten sowie die Dringlichkeit des Weiterkommens für die blockierten Transporte oder Fahrzeuge; ins Gewicht fällt darüber hinaus, ob es sich um eine friedfertige Aktion mit Symbolcharakter handelt oder um eine agressiv durchgeführte Blockade (vgl. SenE VRS 87, 426 m.w.N.; VRS 83, 420; ferner: BayObLG VRS 84, 28; OLG Koblenz NJW 1985, 2432).
  • OLG Stuttgart, 21.02.1989 - 3 Ss 667/88

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Einordnung einer Sitzblockade als Gewalt ;

    Die gegenteilige Meinung von Schroeder, NJW 1985, 2392 [OLG Koblenz 27.06.1985 - 1 Ss 171/85] ist - abgesehen von ihrer mangelnden Praktikabilität (hierzu Schäfer in Leipziger Kommentar, 10. Auflage, § 240 StGB - Stand: August 1986 - Rdnr. 27 bei f) - schon vom Denkansatz her nicht zu billigen.
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1988 - 5 Ss 345/88
    Sie hat die Schwelle zur Gewalt nicht soeben erst überschritten (OLG Koblenz, NJW 85, 2432, 2433 und …
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