Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungansprüche aus dem Kauf eines Hausgrundstücks wegen Kellerfeuchtigkeit; Nichtigkeit eines Kaufvertrags wegen einer Schwarzgeldabrede; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Grundbucheintragung für die Frage der Kenntnis eines Mangels; Begriff der Arglist; ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 460
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 05.06.1984 - 22 O 140/83
- OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 136
- DNotZ 1986, 745
- VersR 1986, 556
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80
Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84
Eine andere Entscheidung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (NJW 1982, 759, 761) trotz fehlender Rückwirkung des Zeitpunktes der Heilung auf den Vertragsschluß eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß die Vertragspartner, die den zunächst formunwirksam geschlossenen Vertrag der Heilung zuführen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrages einander zu gewähren beabsichtigten. - BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77
Nichtgenehmigte Bauarbeiten
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84
Darüber hinaus ist er zur ungefragten Offenbarung nachteiliger Umstände allenfalls dann verpflichtet, wenn diese den Vertragszweck des Käufers vereiteln könnten und daher für diesen von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 1979, 2243). - BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 113/80
Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) bei Vorliegen eines Kaufvertrages …
Auszug aus OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84
Erforderlich aber auch ausreichend ist, daß er die Umstände, die den Mangel darstellen, kennt und weiß, daß dadurch der Wert oder die Tauglichkeit des Kaufobjektes beeinträchtigt wird (vgl. auch BGH NJW 1981, 2640, 2641).
- OLG Hamm, 25.06.2015 - 22 U 166/14
Auslegung der Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übertragungsvertrag
Grundsätzlich tritt allerdings in derartigen Fällen durch die Auflassung und Eintragung des Käufers im Grundbuch Heilung des Formmangels ein (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB; vgl. dazu allgemein etwa auch Senat, Urteil vom 21. Januar 1985 - 22 U 283/84 - NJW 1986, 136;… Wendtland, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2015, § 117 Rdn. 21). - BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von …
Demgegenüber wird zum Teil angenommen, dass stets der Kenntnisstand des Käufers im Zeitpunkt seiner Eintragung in das Grundbuch maßgeblich sei (OLG Hamm, NJW 1986, 136;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 460 aF Rn. 18;… MünchKomm-BGB/Westermann, aaO, § 442 Rn. 6;… Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 311b Rn. 56).Dass der Käufer auf diese Weise, z.B. über eine Minderung, eine Kaufpreisreduzierung durchsetzen kann, über die die Parteien nicht verhandelt haben, ist nicht unbillig (a.A. OLG Hamm, NJW 1986, 136).
- BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem …
Auf das von der Revisionserwiderung für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in NJW 1986, 136 = DNotZ 1986, 745 (mit krit. Anm. Kanzleiter) braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil in dem dort entschiedenen Fall der Käufer bei Grundbucheintragung Kenntnis von der Vertragsnichtigkeit hatte. - OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
Keine Arglist beim Verschweigen eines "kleinen Ölunfalls" gegenüber dem Käufer …
Zu diesem Zeitpunkt war der Sachverhalt den Klägern indes bekannt (vgl. die Korrespondenz Bl. 173 ff. d.A.), so dass sie sich, stellt man auf den Eintragungszeitpunkt ab, in diesem Zusammenhang - ungeachtet der in dem Schreiben vom 17.12.1997 (Bl. 182 f. d.A.) dokumentierten Vereinbarung - ihrerseits auf § 460 Satz 1 BGB verweisen lassen müssen (vgl. BGH, NJW 1989, 2050 f.; OLG Hamm, NJW 1986, 136).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.04.1985 - 9 U 261/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AGBG § 1 Abs. 2
Papierfundstellen
- NJW 1986, 136
- MDR 1986, 500
- VersR 1986, 1087
- VersR 1986, 479
- BB 1986, 1118
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90
Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem …
Darin liegt eine den Grundgedanken der Grundschuldregelung zuwiderlaufende unangemessene Haftungserweiterung, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (so auch OLG Oldenburg ZIP 1984, 1468, 1469; im Anschluß daran OLG Stuttgart NJW 1987, 71, 72 [OLG Stuttgart 11.09.1985 - 1 U 26/85]; OLG Karlsruhe WM 1986, 548, 549, und das überwiegende Schrifttum, z.B. Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 2. Aufl., § 9 G 203, Eickmann in MünchKomm, 2. Aufl., § 1191 BGB Rdn. 76; derselbe ZIP 1989, 137, 142;… Palandt/Heinrichs, 50. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 88;… Erman/Hefermehl, 8. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 214;… Bülow, Recht der Kreditsicherheiten,2. Aufl., Rdn. 461;… im Ergebnis auch Clemente, Die Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis, Rdn. 113; a.A. OLG Düsseldorf WM 1987, 717, 718; OLG Hamm WM 1987, 1064). - OLG Hamm, 06.11.1986 - 5 U 108/86
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung bei Übernahme einer …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die formularmäßige Erstreckung der Sicherungsvereinbarung auf die künftigen Verbindlichkeiten eines mit dem Sicherungsgeber nicht identischen Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen ( so BGHZ 83, 56 und Senatsurteil vom 12.05-1986 = ZIP 1986, 1547 ) oder stets ( so das angefochtene Urteil und OLG Karlsruhe NJW 1986, 136 f. ) gegen §§ 3 oder 9 AGBG verstößt. - BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 73/90
Gutgläubiger Erwerb eines Fischereirechts
§ 892 BGB setzt einen rechtsgeschäftlichen Erwerb voraus, findet also bei einem Erwerb im Weg der vorweggenommenen Erbfolge als einer Gesamtrechtsnachfolge keine Anwendung (BayObLG NJW-RR 1986, 882 m. w. N. [= MittBayNot 1986, 130 ]).