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   BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84   

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BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84 (https://dejure.org/1985,360)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84 (https://dejure.org/1985,360)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 (https://dejure.org/1985,360)
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Völkerrechtswidrige Entführung

Art. 25, Art. 1 GG, Entführung steht einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person in den Gerichtsstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Gebietshoheit - Strafbarkeit - Hoheitsträger - Festnahme

  • hjil.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1427
  • MDR 1986, 463
  • NStZ 1986, 178
  • StV 1986, 233
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84
    Überdies sind vom Ersten Senat des Bundesgerichtshofs jüngst gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht worden, dass außer den anerkannten, festumrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 -, NStZ 1985, S. 131 ff. m. Anm. Meyer; vgl. auch Rieß, JR 1985, S. 45 ff.).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84
    Denn ein solches Verfahrenshindernis könnte allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen eingreifen (in diesem Sinne auch der zuständige Vorprüfungsausschuss des Senats in einem Beschluss vom 24. November 1983 betreffend die überlange Dauer eines Strafverfahrens (2 BvR 121/83, NJW 1984, S. 967 ); eine wertende Betrachtung aller Gesichtspunkte, die für die Beurteilung des vom Bundesgerichtshof als möglich unterstellten Hergangs der Ergreifung des Beschwerdeführers von Bedeutung sind, ergibt indessen, dass ein solcher Fall hier nicht vorliegt.
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84
    Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt sein, wenn eine nach Art. 100 Abs. 2 GG gebotene Vorlage unterbleibt (BVerfGE 64, 1 >12 f.< m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84
    Zwar prüft das Bundesverfassungsgericht angesichts seiner Aufgabe, im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit Verletzungen des Völkerrechts nach Möglichkeit zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 >34<), gerichtliche Tatsachenfeststellungen und -würdigungen, die zur Nichtanwendung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts und einer hieraus folgenden völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland führen, in besonders strenger Weise auf ihre Willkürfreiheit; im vorliegenden Fall sind sie indessen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Gerichte dagegen auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1986, 1427; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 284 f.).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Die zwingende Annahme eines Prozeßhindernisses in dem Fall, daß ein Tatverdächtiger unter Verletzung fremder Gebietshoheit in den die Strafverfolgung betreibenden Staat verbracht wird, ist selbst unter den Bedingungen des Rechtsstaats bislang weitgehend nicht anerkannt, und zwar weder im Blick auf das Rechtsstaatsprinzip noch auf Völkerrecht, (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1986, 1427 ff.; 3021 f.; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464).
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 47/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Gerichte dagegen auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1986, 1427; BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 284 f.).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Gerichte auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt (BVerfG NJW 1986, 1427; NJW 1986, 3021).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    Bei einer völkerrechtswidrigen Entführung bedeutet dies, dass der Entführte an den Aufenthaltsstaat zumindest dann zurückzugeben ist (Wilske, Die völkerrechtswidrige Entführung und ihre Rechtsfolgen, 2000, S. 229 mwN; Bauer, Die völkerrechtswidrige Entführung, 1968, S. 94 f. mwN), wenn dieser die Rückgabeverpflichtung ausdrücklich gegenüber dem Entführerstaat geltend macht (Wilske, Die völkerrechtswidrige Entführung und ihre Rechtsfolgen, 2000, S. 230 f. mwN; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, NJW 1987, 3087).

    Dies gilt eingedenk dessen, dass eine völkerrechtswidrige Verbringung die Durchführung eines Strafverfahrens nicht grundsätzlich hindert, weil eine dahingehende allgemeine Regel des Völkerrechts nicht existiert (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178; vom 13. Juni 1986 - 2 BvR 837/85, NJW 1986, 3021).

    Insoweit ist anerkannt, dass letzteres insbesondere in Betracht kommt, wenn entsprechend der völkerrechtlichen Praxis der verletzte Staat Wiedergutmachung in Form der unverzüglichen Rücklieferung des Entführten verlangt (vgl. BGH, Urteile vom 2. August 1984 - 4 StR 120/83, NStZ 1984, 563; vom 1. Februar 1985 - 2 StR 482/84, NStZ 1985, 361; Beschluss vom 19. Dezember 1986 - 2 StR 588/86, NJW 1987, 3087; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178).

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Die vorliegende Fallgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Beschwerde führer von einem V-Mann der deutschen Polizei auf ausländischem Staatsgebiet zur Tatbegehung provoziert und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlockt wurde, ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der Gegenstand des Beschlusses eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 - (EuGRZ 1986, 18 ) war.

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Erfüllung dieses Anspruchs wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGH StV 1985, 273; OLG Düsseldorf NJW 1984, 2050 [OLG Düsseldorf 31.05.1983 - 2 Ss 193/83 103/83 III]).".

    Die vorliegende Fallgestaltung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Beschwerdeführer von einem V-Mann der deutschen Polizei auf ausländischem Staatsgebiet zur Tatbegehung provoziert und zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlockt wurde, ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der Gegenstand des Beschlusses eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 - (EuGRZ 1986, S. 18 ff.) war.

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18; BVerfG NStZ 1986, 468; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGH StV 1985, 273) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 GG" unzulässig ist.

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

    Bestehen solche Zweifel nicht, ist die Rechtslage also offenkundig, sind die Fachgerichte hingegen - da gerade kein allgemeines Völkerrechtsmonopol des Bundesverfassungsgerichts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2011 -2 BvR 2984/09, 2 BvR 3057/09, 2 BvR 1842/10, NJW 2012, 293, 294) - auch in Völkerrechtsfragen uneingeschränkt selbst prüfungs- und entscheidungsberechtigt und -verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84, NJW 1986, 1427; BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 284 f.; Urteil vom 24.02.2015 - XI ZR 193/14, ZIP 2015, 769, 774).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2015 - 8 U 93/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibungen: Kein Erfüllungsverweigerungsrecht des

  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 8 U 83/14

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

  • OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 8 U 28/15

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Aushändigung der Schuldverschreibung

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 122/06

    Voraussetzungen der Vorlage eines Rechtsstreits an das Bundesverfassungsgericht

  • OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 8 U 130/14

    Kein Leistungsverweigerungsrecht für Argentinien bezüglich

  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 401/85

    Verfahrenshindernis wegen Bestehen eines Wiedergutmachungsanspruchs -

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 1451/85

    Kein Verfolgungshindernis bei polizeilicher Tatprovokation -

  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01

    Wegen unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglose

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

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