Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,997
BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84 (https://dejure.org/1986,997)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - VI ZR 151/84 (https://dejure.org/1986,997)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84 (https://dejure.org/1986,997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AZO § 3 (ArbZeitO); BGB § 134, § 252, § 842
    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen entgangenem Arbeitseinkommen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähiger Schaden - Entgangene Dienste - Arbeitszeitordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AZO § 3; BGB §§ 134, 252, 842
    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu erzielenden Verdienstes

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1486
  • MDR 1986, 664
  • VersR 1986, 596
  • BB 1986, 944
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Ein Betroffener soll im Wege des Schadensersatzes keine Kosten ersetzt bekommen, die ihm auch bei rechtskonformem Verhalten des Schädigers auf jeden Fall entstanden wären (vgl. BGHZ 15, 356, 359 - Progressive Kundenwerbung; BGH, Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84, NJW 1986, 1486, 1487; BGH, WRP 2016, 331 Rn. 15 - Piadina-Rückruf).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 9 Sa 12/15

    Vergütung von Arbeitszeit unter Verstoß gegen § 3 ArbZG

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 28.01.1986 - VI ZR 151/84, NJW 1986, 1486,) ist ein Arbeitsvertrag, der gegen die Arbeitszeitordnung vom 30.4.1938 verstößt nach § 134 BGB nichtig.
  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Der gesetzliche Schutzzweck des Arbeitnehmerschutzrechtes wird nicht dadurch gewährleistet, dass der Arbeitsvertrag in Gänze nichtig ist bei teilweisen Verstößen gegen dieses Recht, sondern im Regelfall durch eine Anpassung des Vertragswerkes an das geltende Recht, BGH, Urteil vom 28.01.1986 Az: VI ZR 151/84, Rn. 19, zitiert nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht