Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.07.1985

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   BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85   

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https://dejure.org/1986,1433
BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85 (https://dejure.org/1986,1433)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1986 - 3 StR 457/85 (https://dejure.org/1986,1433)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1986 - 3 StR 457/85 (https://dejure.org/1986,1433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten - Beurteilung des Schwergewichts bei mehreren in verschiedenen Altersstufen und Reifestufen begangenen Taten als Ermessensentscheidung des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1504 (Ls.)
  • MDR 1986, 443
  • NStZ 1986, 219
  • StV 1986, 305
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
    Wo bei mehreren in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat (BGH RdJ 1956, 93; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 9. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGHSt 6, 6, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 30. Mai 1979 - 3 StR 159/79; OLG Düsseldorf JR 1983, 479, 480).

  • BGH, 30.05.1979 - 3 StR 159/79

    Bestimmung der Bewertungskriterien hinsichtlich des Schwergewichts in

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGHSt 6, 6, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 30. Mai 1979 - 3 StR 159/79; OLG Düsseldorf JR 1983, 479, 480).
  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGHSt 6, 6, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 30. Mai 1979 - 3 StR 159/79; OLG Düsseldorf JR 1983, 479, 480).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    In diesen Fällen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den in § 105 Abs. 1 JGG bezeichneten "Heranwachsenden« gemäß § 32 JGG , auf den ausdrücklich Bezug genommen wird, dann geboten, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, Urteil v. 29.1. 1954 Ä 1 StR 623/53; BGH, StV 1986, 305; 1989, 308).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Dies hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 8. Januar 1986 - 3 StR 457/85, NStZ 1986, 219, vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 und vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09; Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89

    Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen

    Wo bei mehreren in verschiedenen Altersstufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen hat (BGH NStZ 1986, 219 ; BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88 - bei Holtz MDR 1988, 1003; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Es ist nicht ausgeschlossen, Jugendrecht selbst dann anzuwenden, wenn - wie hier - die Mehrzahl der Straftaten im Erwachsenenalter begangen wurde, wenn aber die in diesem Alter begangenen Taten letztlich aus den früheren Taten entstanden sind und sich dort die Tatwurzeln finden (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH NStZ 1986, 219 ; Brunner aaO § 32 Rdn. 3).

  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Erforderlich war es, den Unrechtsgehalt der abgeurteilten Einzelakte nach ihren äußeren und inneren Tatseiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Tatwurzeln umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 6, 6, 7; BGH JR 1954, 271; BGH NStZ 1986, 219).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Den Tatwurzeln und der Persönlichkeitsentwicklung nachgehend kann oftmals eher der Weg zur Straftat als deren Fortsetzung das Schwergewicht anzeigen, vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1986, Az. 3 StR 457/85.
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Daß das Schwergewicht der Taten des Angeklagten i. S. des § 32 JGG bei der Tat liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre, hat das Landgericht mit der pauschalen Behauptung, die erste Straftat der Zuhälterei stelle den Einstieg in die spätere Strafbarkeit dar, nicht ausreichend begründet (vgl. BGH NStZ 1986, 219).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen

    Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219; BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).

    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH NStZ 1986, 219 m.w.N.).

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99

    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger

    Das Landgericht hat im Hinblick auf die ersten zwölf der insgesamt dreizehn Taten des Angeklagten "der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe folgend rechtsfehlerfrei (vgl. BGH NStZ 1986, 219, BGH bei Böhm NStZ-RR 1999, 290) einheitlich Jugendstrafrecht angewendet.
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

    Ist eine nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangene Straftat nur Folge und Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGH NStZ 1986, 219; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).
  • BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92

    Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten

    Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (BGH NStZ 1986, 219).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Taten Heranwachsender

  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 268/99

    Heranwachsende; Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht; Schwergewicht der Taten

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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2360
BayObLG, 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85 (https://dejure.org/1985,2360)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1985 - RReg. 5 St 112/85 (https://dejure.org/1985,2360)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - RReg. 5 St 112/85 (https://dejure.org/1985,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungserschleichung; Lösung; Entwertung; Verkehrsmittel; Tagesfahrkarte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung bei bloßer Nichtmitnahme einer entwerteten Tageskarte - Strafbarkeit setzt Nichtzahlung der Transportleistung voraus

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1504
  • MDR 1985, 1047
  • BayObLGSt 1985, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 11.10.1999 - 2 Ss 250/99

    vergessene Monatskarte - § 265a StGB, Pflicht zum Beisichführen lediglich zur

    Hingegen kann die bloße Nichteinhaltung einer derartigen Regelung eine Vermögensstraftat nicht begründen (vgl. BayObLG, NJW 1986, 1504).
  • BayObLG, 27.05.2020 - 205 StRR 2332/19

    Voraussetzungen des Erschleichens von Leistungen bei übertragbarem Fahrschein

    Ein für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 265 StGB erforderlicher Vermögensschaden liegt nicht vor, wenn die einem Angeklagten vorgeworfene Fahrt durch eine von ihm erworbene Zeitkarte abgedeckt und er es entgegen der Vertragsbedingungen lediglich unterlässt, die Zeitkarte bei sich zu führen oder einen neuen, zusätzlichen Fahrschein zu erwerben (Anschluss an BayObLG, Urteil vom 18.07.1985, Az. 5 St 112/85, …

    Der Vermögensschaden liegt dann in der unentgeltlichen Leistung des Transportunternehmers (vgl. BayObLG, Urteil vom 18.07.1985, Az. RReg. 5 St 112/85, …

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