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   BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82   

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https://dejure.org/1984,720
BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82 (https://dejure.org/1984,720)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1984 - I ZR 13/82 (https://dejure.org/1984,720)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - I ZR 13/82 (https://dejure.org/1984,720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Apothekern über die Berechnung von Endverkaufspreisen für Fertigarzneimittel - Bezug von Fertigarzneimitteln direkt vom Hersteller - Verstoß gegen den Wettbewerb bei Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Endverkaufspreise - Gewähren von Rabatten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMPreisV § 3
    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1544
  • MDR 1985, 120
  • GRUR 1984, 748
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82
    Die AMPreisV ist als Rechtsverordnung in erster Linie von ihrer Ermächtigungsgrundlage her zu bestimmen; denn nach Art. 80 Abs. 1 GG bedürfen Rechtsverordnungen einer gesetzlichen Ermächtigung, die deren Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt (vgl. BVerfGE 58, 283, 290 ff.).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im

    Bei Preisspannen handelt es sich um die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1984 - I ZR 13/82, GRUR 1984, 748, 749 = WRP 1984, 538 - Apothekerspannen).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Der Gesetzgeber sah damit in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH NJW 1986, 1544 ff) einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für Arzneimittel als erforderlich an, um die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen (vgl Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des AMG, BT-Drucks 11/5373 Anl 2 S 27 Nr. 31 zu Art. 1 nach Nr. 34 - § 78 Abs. 2 -).
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Der Gesetzgeber sah damit in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH Urteil vom 22.2.1984 - I ZR 13/82 - NJW 1986, 1544 ff) einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für Arzneimittel als erforderlich an, um die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen (vgl Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des AMG, BT-Drucks 11/5373 S 27 Nr. 31 zu Art. 1 nach Nr. 34 - § 78 Abs. 2 -) .
  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt

    Die AMPreisV führt mithin eine gesetzliche Preisvereinheitlichung herbei, die keine derartigen Abweichungen zulässt (vgl. BGH WRP 1984, 538 - 540 zitiert nach juris).

    Dabei wird in der Gesetzesbegründung des § 78 AMG als gesetzgeberisches Ziel insbesondere die Senkung des Arzneimittelpreisniveaus angeführt (vgl. BGH WRP 1984, 538 - 540 zitiert nach juris).

    Dabei ist der Anspruch des Verbrauchers auf preisgünstige Arzneimittel mit den Belangen der Apothekenbetriebe in Einklang zu bringen, die eine geordnete Arzneimittelversorgung sicherstellen (vgl. BGH GRUR 1984, 748 - 750 zitiert nach juris; Sander, Arzneimittelrecht, Erl. § 78 AMG).

  • OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18

    Unterschreitung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers durch

    cc) Die vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung weiter berücksichtigte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 1984 (I ZR 13/82) betraf die Gesetzeslage vor Einführung des heutigen § 78 Abs. 3 AMG und lässt im vorliegenden Zusammenhang keine hinreichenden Rückschlüsse zu.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Ein wesentlicher Zweck dieser Regelung besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen (vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 78 AMG, Anm.18; Rehmann, Arzneimittelgesetz, § 78 Rdnr 1; vgl. auch zum früheren Arzneimittelpreisrecht BGH, WRP 1984, 538, 540 - Apothekerspannen; BGH, WRP 1990, 268, 269 f. - Klinikpackung).

    Vor dem Inkrafttreten des neuen UWG - die Abmahnung datiert vom 03.02.2004 -lag in einer Verletzung dieser Preisvorschriften zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG (vgl. BGH, WRP 1984, 538 ff. - Apothekerspannen).

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R

    Apotheke - Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen

    Lag mithin eine Abgabe vor, für die das Preisbildungssystem des § 1 Abs. 1 AMPreisV maßgeblich ist, musste dem in der Weise Rechnung getragen werden, dass bei der Abrechnung mit der Beklagten der vom Arzneimittelhersteller bekannt gemachte und in der sog "Lauer-Taxe" ausgewiesene Herstellerabgabepreis zu Grunde zu legen war, über dessen Höhe zwischen den Beteiligten kein Streit besteht (zum Begriff vgl BGH, Urteil vom 22.2. 1984 - I ZR 13/82 = NJW 1986, 1544 [zu § 3 Abs. 2 AMPreisV vom 14.11.1980]; zur Bedeutung der Lauer-Taxe vgl zB LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.4. 2009 - L 21 KR 27/09 SFB, juris RdNr 40 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Bezugspunkt des Herstellerrabatts nach § 130a SGB V ist infolge dessen der Preis, den der Hersteller auf dem Arzneimittelmarkt für das jeweilige Arzneimittel im Normalfall - von Ausnahmefällen, wie besonderen Rabatten oder Vergünstigungen abgesehen - tatsächlich verlangt (in diesem Sinne etwa BGH, Urt. v. 22.2.1984, - I ZR 13/82 - für den Begriff des Herstellerabgabepreises in § 3 Abs. 2 AMPreisV a.F.).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 2 U 155/12

    Verblisterung - Unlauterer Wettbewerb: Wirksamkeit einer Preisverhandlungsklausel

    Das OLG Köln hat es unter Hinweis auf eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, GRUR 1984, 748, 749 - Apothekenspannen) als wettbewerbswidrig angesehen, wenn unter Verstoß gegen § 78 AMG i.V.m. den Vorschriften der AMPreisV von Pharmaunternehmen Bar-Rabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken eingeräumt werden, die die Höchstgrenze von Rabatten gegenüber Apotheken überschreiten (OLG Köln, Urteil vom 08. Dezember 2006 - 6 U 115/06, WRP 2007, 471, bei juris Rz. 29 ff.).
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 3/09 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt durch Hersteller

    Da es also um eine Abgabe ging, für die das Preisbildungssystem des § 1 Abs. 1 AMPreisV maßgeblich ist, musste dem in der Weise Rechnung getragen werden, dass bei der Abrechnung mit der Beigeladenen der vom Arzneimittelhersteller bekannt gemachte und in der sog "Lauer-Taxe" ausgewiesene Herstellerabgabepreis zu Grunde zu legen war, über dessen Höhe zwischen den Beteiligten kein Streit besteht (zum Begriff vgl BGH NJW 1986, 1544).
  • LG Hamburg, 17.05.2005 - 312 O 246/05

    Wettbewerbsrechtliche Kontrolle einer Rabattaktion von Pharmaunternehmen:

  • SG Frankfurt/Main, 05.06.2007 - S 18 KR 614/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Herstellerabschlag - Unanwendbarkeit der

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 115/06

    Unlautere Rabattgewährung durch Arzneimittelhersteller - wirksamer Verzicht auf

  • LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung des Herstellerrabatts - Abstellen

  • LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17

    Skonto; verschreibungspflichtige Arzneimittel; Wettbewerbsverstoß

  • OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Rabattsystems einer Apotheke -

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87

    Klinikpackung

  • LG Hamburg, 17.08.2006 - 315 O 340/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und

  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

  • LG Darmstadt, 12.08.2009 - 22 O 400/08

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Gutscheingewährung eines mit der Apotheke

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 3774/19
  • LG Berlin, 14.11.2006 - 102 O 91/06

    Vereinbarkeit eines Bonusprogramms eines niedergelassenen Apothekers mit der

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2003 - 1 U 249/03

    Unterlassung unlauteren Wettbewerbs

  • LG Hamburg, 11.03.2008 - 312 O 720/07

    Unlauterer Wettbewerb: Preisnachlass für Arzneimittel mit nur noch kurzer

  • OLG Frankfurt, 04.03.1999 - 6 U 111/98

    Weitergabe von Herstellerrabatten durch einen Apotheker; Herabsetzung der

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88

    Wettbewerbswidrigkeit des Überklebens von Aufdrucken auf Anstaltspackungen zum

  • OLG Celle, 21.05.1990 - 1 U 22/89
  • OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86

    Unterlassung des Vertriebs von aus verbilligten Anstaltspackungen stammenden

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