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   BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84   

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https://dejure.org/1986,890
BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84 (https://dejure.org/1986,890)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84 (https://dejure.org/1986,890)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - VI ZR 208/84 (https://dejure.org/1986,890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf teilweisen Schadensersatz eines Schülers gegen seinen Mitschüler nach Verletzung durch gemeinsames gefährliches Basteln - Eröffnung eines zusätzlichen Gefahrenkreises für eine Schädigung - Körperverletzung durch Beschaffung von Material und Herstellung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1, § 828 Abs. 2 S. 1, § 242
    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem Hantieren mit einem explosiven chemischen Gemisch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1865
  • MDR 1986, 488
  • FamRZ 1986, 431
  • VersR 1986, 578
  • VersR 1988, 4
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84
    In derartigen Fällen gewinnt der Grundsatz Bedeutung, daß weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was hier ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (Senatsurteil vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - VersR 1978, 183, 184).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84
    Diese Feststellungen tragen die Bejahung der Deliktsfähigkeit (s. Senatsurteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 - VersR 1984, 641 = NJW 1984, 1958).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Zwar besteht, wie der erkennende Senat bei anderer Gelegenheit klargestellt hat, kein allgemeines Gebot, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, und andererseits auch kein allgemeines Verbot, sie zu einer Selbstgefährdung zu veranlassen (Senatsurteile vom 29. November 1977 - VI ZR 51/76 - = VersR 1978, 183, 184 = NJW 1978, 421 und vom 21. Januar 1986 - VI ZR 208/84 = VersR 1986, 578 = NJW 1986, 1865).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

    In Fällen der vorliegenden Art gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundsatz, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was vorliegend ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1986, Az.: VI ZR 208/84, recherchiert nach juris, Rz. 14).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 6 U 166/18

    Beinbruch des Hundes beim Ballspiel nicht Werfer zurechenbar

    Beschränkt sich die Rolle des für die Selbstschädigung des Geschädigten zur Mitverantwortung herangezogenen Schädigers auf die Förderung des Entschlusses zu einem selbstgefährdenden Tun und die aktive Teilnahme an dem gefahrenträchtigen Unternehmen, so fehlt es an dem für die Haftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH NJW 1986, 1865 [BGH 21.01.1986 - VI ZR 208/84] ).
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 9 U 142/14

    Kein Schadensersatzanspruch nach Sturz von der Bierbank

    der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die Durchführung des gemeinsamen Unternehmens übernommen oder durch sein Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. zum Ganzen allgemein nur BGH, VersR 1986, 578).Beides ist weder hinreichend dargetan noch (auch auf Basis der klägerischen Angaben) sonst ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel;

    Eine Herausforderung liegt dann vor, wenn der Schädiger bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation für dessen selbstgefährdendes Verhalten gesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1977 - VI ZR 51/76; Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Ein vollständiger Haftungsausschluss kann sich aber aus dem Verbot selbstwidersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB ergeben (BGH, a.a.O. 657; vgl. auch NJW 1986, 1865, 1866; NJW-RR 1995, 857, 858; 2006, 672, 674; VersR 2006, 416).
  • OLG Schleswig, 18.09.2015 - 11 U 141/14

    Verletzung bei gemeinsamer Baumfällaktion - haftet ein anderer Teilnehmer?

    Der Kläger verletzt das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgende Verbot des Selbstwiderspruchs (venire contra factum proprium), wenn er die finanziellen Folgen seiner Körperbeschädigung teilweise auf den Beklagten abwälzen will, obwohl er selbst es war, der sich aus freiem Entschluß und eigener Sorglosigkeit in die gefährliche Situation begeben und dabei selbst verletzt hat (vgl. BGH NJW 1986, 1865, 1866) .

    Einen zusätzlichen Gefahrenkreis im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1986, 1865, 1866) hat der Beklagte zu 2. auch nicht dadurch geschaffen, dass er an dem Ast zog.

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 65/90

    Schadensersatzklage gegen einen von mehreren Schädigern; Aufgliederung des

    Jedoch bedarf die Annahme eines solchen Pflichtenverstoßes stets besonders sorgfältiger Prüfung, wenn es sich - wie hier - um die Beurteilung des Verhaltens von Jugendlichen untereinander handelt (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1977 - aaO; zu den Anforderungen an die gegenseitige Verkehrssicherungspflicht mehrerer an gefährlichem Tun beteiligter Minderjähriger siehe auch Senatsurteil vom 21. Januar 1986 - VI ZR 208/84 - VersR 1986, 578 f.).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 12 U 86/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen im Rahmen von

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  • OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93

    Haftungsbegrenzung bei Wurfspiel mit einem Dart-Pfeil

    Entgegen der Äußerung der Beklagten fehlt - auch bei Zugrundelegung ihres Vorbringens - nicht nach Maßgabe des Urteils des BGH vom 21. Januar 1986 (NJW 1986/1865) der Zurechnungszusammenhang zwischen der Tat des Beklagten zu 1. und der Verletzung des Klägers.
  • OLG Hamm, 25.11.2015 - 9 U 142/14

    Kein Schadensersatzanspruch nach Sturz von der Bierbank

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21

    Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 11 U 20/05

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Baustelle als mit einer

  • OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Badeunfall eines Erwachsenen bei unbefugtem

  • OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05

    Unfall auf glattem Parkett

  • OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99

    Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier:

  • OLG Stuttgart, 28.10.2009 - 12 U 214/08

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Dritten bei eigenverantwortlicher

  • OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 10 U 183/15

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles (hier: Verstoß gegen

  • LG Heidelberg, 06.10.2010 - 5 O 85/10

    Verkehrssicherungspflichten gegenüber erwachsenen Benutzern einer

  • LG Flensburg, 30.09.2014 - 8 O 118/11

    Deliktshaftung bei Körperverletzung: Freiwillige Beteiligung des Geschädigten an

  • OLG Naumburg, 27.11.2017 - 1 U 105/17

    Direktinanspruchnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Geschädigten:

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 17/99

    Haftung eines Busfahrers, der bei Schulbusfahrten 10- bis 14jahrigen Schülern

  • LG Heidelberg, 03.08.2011 - 5 O 39/11

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Erstrecken der Sichtprüfung

  • AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10

    Hauseigentümer ist zur Verhinderung von vom Hausdach rutschenden Schneelawinen

  • KG, 26.11.1986 - 15 UF 677/86

    Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsrente; Notwendigkeit der Beachtung einer

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ARZ 18/86

    Notwendigkeit der rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärung der beteiligten

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.03.2011 - 13 C 480/10

    Verkehrssicherungspflicht - Schadensersatzanspruch bei Ausrutschen in Pfütze im

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