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   BayObLG, 29.08.1985 - 2 ObOWi 186/85   

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https://dejure.org/1985,2640
BayObLG, 29.08.1985 - 2 ObOWi 186/85 (https://dejure.org/1985,2640)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.1985 - 2 ObOWi 186/85 (https://dejure.org/1985,2640)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 1985 - 2 ObOWi 186/85 (https://dejure.org/1985,2640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Fahrlässig; Unternehmer; Unterlassen; Überwachung; Betriebsfahrzeuge; Überladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31 Abs. 2, § 34, § 69a Abs. 5 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2124
  • BayObLGSt 1985, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Die im Mai 2005 begangene Ordnungswidrigkeit wäre daher eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne und von der Verurteilung im vorliegenden Verfahren nicht berührt (vgl. auch BayObLG VRS 70, 58).
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Eine Zusammenrechnung mehrerer Ein-zelgeldbußen von 200, 00 DM oder weniger findet dagegen nur statt, wenn prozessual eine Tat vorliegt, aber mehrere materiell-rechtlich selbständige Handlungen im Sinne von § 20 OWiG (vgl. OLG Köln VRS 64, 292; BayObLG NJW 1986, 2124; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195; VRS 71, 375; KG wistra 1988, 322; KK OWiG-Steindorf § 79 Rn. 15 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.05.2004 - 1 ObOWi 185/04

    Mehrere Kontrollen eines überladenen Fahrzeugs in engem zeitlichen Zusammenhang

    Wer als Halter durch Unterlassen der erforderlichen Kontrollen Fahrten mit einem überladenen Fahrzeug ermöglicht, begeht zumindest dann nur eine Tat im materiellen und prozessualen Sinn, wenn die infrage stehenden Fahrten zeitlich, räumlich und nach ihrem Zweck in engem Zusammenhang stehen (wie BayObLGSt 1985, 100).

    Die einzelnen, völlig gleichartigen Zuwiderhandlungen standen demnach zeitlich und räumlich und auch nach dem Zweck der Fahrten in einem so engen Zusammenhang, dass die den Betroffenen vorzuwerfende Unterlassung als eine einzige Pflichtverletzung und damit als eine Tat (auch) im Sinne des sachlichen Rechts erscheint (BayObLGSt 1985, 100 = VRS 70, 58 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    Mehrere Geldbußen sind dann zusammenzurechnen, wenn diese zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne gehören (OLG Hamm, Beschl. v. 06.01.2014 - 3 RBs 248/13, BeckRS 2014, 12982; BayObLG, Beschl. v. 29.08.1985 - 2 Ob OWi 186/85, NJW 1986, 2124).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Bei der Abwendung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG sind die einzelnen Geldbußen daher zusammenzurechnen (BayObLG NJW 1986, 2124, KK/Steindorf OWiG § 79 Rn. 15; Göhler OWiG 11. Aufl. § 79 Rn. 3, 23).
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