Weitere Entscheidung unten: BSG, 12.12.1985

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1985 - I ZR 34/83   

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https://dejure.org/1985,1522
BGH, 07.03.1985 - I ZR 34/83 (https://dejure.org/1985,1522)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1985 - I ZR 34/83 (https://dejure.org/1985,1522)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1985 - I ZR 34/83 (https://dejure.org/1985,1522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Verkaufsaktion zur Sicherungsgutverwertung durch ein Kreditinstitut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Sparkassenverkaufsaktion"; Ankündigung und Durchführung einer Verkaufsaktion zur Sicherungsgutverwertung durch eine Sparkasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2134
  • NJW 1986, 318
  • NJW-RR 1986, 199 (Ls.)
  • ZIP 1985, 1317
  • MDR 1986, 25
  • GRUR 1985, 975
  • GRUR 1985, 977
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Mit der besonderen Vertrauenswürdigkeit einer Sparkasse wird im Geschäftsverkehr, gerade im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr gerechnet (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1985 - I ZR 34/83 - NJW 1986, 318 unter II. 2.).
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Kreditinstitute (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7. März 1985 - I ZR 34/83, NJW 1986, 318, 319, wo ausgeführt wird, daß das Ziel der Schaffung und Erhaltung eines besonderen Vertrauens in die Verläßlichkeit und Seriosität gerade der Kreditinstitute weithin erreicht sei) und in das gesamte Geldwesen wäre in hohem Maße gefährdet, wenn an die Erschütterung der Beweiskraft einer Bankquittung nicht besonders hohe Anforderungen gestellt würden.
  • OLG Hamburg, 20.01.1994 - 3 U 163/93

    Zum Begriff hoheitlich handelnder "beliehener Unternehmer"

    Auch wenn man in Anlehnung an BGH, GRUR 1985, 975 - "Sparkassenverkaufsaktion" in der angekündigten Veranstaltung nicht, wie von § 7 Abs. 1 UWG vorausgesetzt, eine Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel sehen wollte, würde das dem Beklagten aber nicht helfen.

    Er ist vielmehr nach § 1 UWG gehalten, durch die Art seiner Ankündigung die unerwünschten Begleitwirkungen eines anreißerischen Anlockens und besonders starken Kaufanreizes und damit sowohl Gefährdungen des Publikums als auch den Wettbewerbsvorsprung gegenüber den konkurrierenden Einzelhändlern gering zu halten (vgl. BGH GRUR 1985, 975, 976 - "Sparkassenverkaufsaktion").

    Daraus ergibt sich zudem auch eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr, der entgegenzutreten ist (vgl. BGH, GRUR 1985, 975, 976 - "Sparkassenverkaufsaktion").

  • BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95

    Umgelenkte Auktionskunden

    Denn das Ausnutzen einer ohne eigenen wettbewerbswidrigen Vorwurf erzeugten Anlockwirkung stellt sich nicht ohne weiteres als sittenwidrig dar; es bedarf vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die eine Unlauterkeit begründen könnten (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.1985 - I ZR 34/83, GRUR 1985, 975, 976 = WRP 1985, 693 - Sparkassenverkaufsaktion).
  • BGH, 14.05.1992 - I ZR 204/90

    Verdeckte Laienwerbung - Laienwerbung

    Denn für die zu treffende Gesamtbeurteilung ist nicht dies allein maßgeblich, sondern zu berücksichtigen, daß hier - wie unter II., 2. a)-c) im einzelnen ausgeführt - eine Reihe jedenfalls durchweg bedenklicher (negativer) Umstände zu summieren sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7.3. 1985 - I ZR 34/83, GRUR 1985, 975, 976 - Sparkassenverkaufsaktion mit insoweit - bei Summierung negativer Umstände - zustimmender Anmerkung von W. Merkel) und daß das dadurch insgesamt schon negative Gepräge des Wettbewerbsverhaltens eine erhebliche und entscheidende Verstärkung dadurch erfährt, daß bei Zulassung eines solchen Verhaltens die Gefahr der Nachahmung durch Mitbewerber besteht und durch die Nachahmung die negativen Auswirkungen des Werbeverhaltens vervielfacht und für die Allgemeinheit nicht mehr hinnehmbar gemacht werden können.
  • OLG Stuttgart, 20.03.1992 - 2 U 26/92

    Zulässigkeit der Werbung für einen Konkursverkauf und Zulässigkeit der

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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2145
BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84 (https://dejure.org/1985,2145)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 7 RAr 122/84 (https://dejure.org/1985,2145)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84 (https://dejure.org/1985,2145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstufige Juristenausbildung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2134
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Diese wäre jedoch nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingegriffen hätte und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des Einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigen würde (BVerfGE 36, 73, 82).

    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraumes (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 8M) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen öffentlichen und Individualinteressen vorgenommen.

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Änderung des % 13A Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b AFG durch das AFKG- Sie beruht auf der sachgerechten Erwägung, angesichts steigender Ausgaben infolge ungünstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes die Arbeitsförderung funktionsfähig zu erhalten und dabei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders Rechnung zu tragen (vgl Begründung zum Entwurf eines AFKG, Allgemeiner Teil, BT-Drucks 9/799" 3 30 ff)-.
  • BFH, 19.04.1985 - VI R 131/81

    Student - Anwärterbezüge - Steuerpflicht

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Schließlich habe auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. April 1985 (VI R 131/81) entschieden, daß die Anwärterbezüge, die der Rechtspraktikant der einphasigen Juristenausbildung in Niedersachsen erhält, steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit seien.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraumes (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 8M) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen öffentlichen und Individualinteressen vorgenommen.
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Dabei sind insbesondere solche Mängel zu berücksichtigen, die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozeßvoraussetzungen ergeben, und zwar auch schon Mängel des Klageverfahrens (BSGE 49, 197, 198 : SozR M100 S 119 Nr. 11).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Diese Bestimmung verlangt, wie der Senat auch in der gleichfalls am 12. Dezember 1982 unter dem Aktenzeichen 7 RAr 75/84 entschiedenen Sache ausgeführt hat, den Nachweis einer Beschäftigung, die ihrer Art nach geeignet ist, die Anwartschaftszeit iS des % 1OM AFG zu erfüllen.
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 8/83
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    - 7 RAr 8/83 -).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84
    Diese Auslegung obliegt auch dem Revisionsgericht (BSGE 56, 279, 276 : SozR 2200 S 622 Nr. 23; BSGE 98, 56, 58 : SozR 2200 S 368a Nr. 5).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auch hinsichtlich des Regelungsumfangs der auf einen Leistungsantrag hin ergangenen Bescheide ist dem Revisionsgericht eine eigene Auslegung möglich (vgl dazu BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 18.2.1987 - 7 RAr 41/85; BSG, Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 122/84, NJW 1986, 2134; BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auch insoweit steht dem Revisionsgericht die Auslegung der Verwaltungsakte offen (vgl dazu BSG, Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 41/85; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84, NJW 1986, 2134 ff; BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Die Entwicklung der Rechtsprechung hierzu stellte sich wie folgt dar: Der 7. Senat des BSG hatte zwar in Rechtsstreitigkeiten zum Leistungsrecht der Arbeitlosenversicherung Praxiszeiten während der einstufigen Juristenausbildungen in Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz für den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach § 134 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) nicht genügen lassen (Urteile vom 12. Dezember 1985: NJW 1986, 2134 - Bremen; Die Beiträge 1986, 264 - Rheinland-Pfalz; USK 85228 - Niedersachsen; vom 17. April 1986; Die Beiträge 1986, 254 und 258 - beide Rheinland-Pfalz).
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

    Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu Entscheidungen des 1. und des 12. Senats (BSGE 64, 130 ff = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; BSGE 66, 211 ff = SozR 3-2940 § 2 Nr. 1; BSG, Urteil vom 11. Juni 1992 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 2) bezüglich der Beitragspflicht von Praxiszeiten im Rahmen von Rechtspraktikantenverhältnissen der einstufigen Juristenausbildung (zur Thematik der Praktika im Rahmen der einstufigen Juristen- und einphasigen Lehrerausbildung vgl außerdem: BSG, Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 8/83 -, Beiträge 1984, 258 ff; BSGE 59, 157 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84 -, NJW 1986, 2134 ff; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 137/84 -, Beiträge 1986, 264 ff; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 31/85 -, USK 85228; BSGE 60, 61 ff = SozR 2200 § 1232 Nr. 19; BSG, Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85 -, EzB Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) § 9 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. März 1986 - 11a RA 54/85 - unveröffentlicht; BSG, Urteile vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 und 7 RAr 133/84 -, USK 8675; BSGE 65, 281 ff [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 114/87] = SozR 4100 § 134 Nr. 38; BSG, Urteil vom 20. September 1989 - 7 RAr 38/89 - unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 RAr 14/92 - unveröffentlicht; vgl auch die Urteile zur Beitragsfreiheit von Praktikanten im Rahmen der einphasigen Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher in Rheinland-Pfalz: BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 90/84 -, USK 86102; BSG vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 10/86 - USK 8712).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Absolventen der einstufigen Juristenausbildung stehen während der Zeiten ihrer praktischen Ausbildung nicht in einer Beschäftigung, die der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt (Fortführung von BSG vom 12.12.1985 - 7 RAr 122/84, 137/84 und 31/85 sowie vom 17.4.1986 - 7 RAr 127/84 und 133/84; Abgrenzung zu BSG vom 6.10.1988 - 1 RA 53/87 = BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; BSG vom 6.10.1988 - 1 RA 53/86 und 51/87).

    Danach scheiden die hier in die einjährige Rahmenfrist fallenden reinen Studienzeiten, die der Absolvent der einstufigen Juristenausbildung im Rahmen seiner Ausbildung an der Universität zurücklegt, und die die Gesamtausbildung abschließende Prüfungszeit von vornherein als Beschäftigungszeiten aus; denn in diesen Zeiten hat der Kläger weder eine nichtselbständige Arbeit verrichtet noch ist er im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung beschäftigt worden (vgl hierzu BSG vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84, 137/84 und 31/85 - vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 und 133/84 - BSGE 60, 61 = SozR 2200 § 1232 Nr. 19; BSG vom 20. März 1986 - 11a RA 32/85, 52/85 und 54/85 - BSGE 64, 130 = SozR 2200 § 1232 Nr. 26; BSG vom 6. Oktober 1988 - 1 RA 53/86 und 51/87 -).

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92

    Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium

    Merkmal dieser Dienstverhältnisse, insbesondere der von Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, ist die Beitragsfreiheit aufgrund von Sondertatbeständen (§ 169 AFG; § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 und 7 Sozialgesetzbuch - Krankenversicherung - SGB V), die den versicherungsrechtlichen Schutz der Betroffenen bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich ausschließen, obwohl sie wie Arbeitnehmer in einem auf die Leistung von Diensten gerichteten Rechtsverhältnis gestanden haben (BSGE 65, 281, 291 = SozR 4100 § 134 Nr. 38; BSG NJW 1986, 2134 f).

    Diese Vorschrift ist jedoch durch Art. 16 § 1 Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl 1, 1497) mit Wirkung ab 1. Januar 1982 aufgehoben worden (dazu eingehend: BSG NJW 1986, 2134).

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 46/90

    Rechtspraktikanten - Einstufige Juristenausbildung - Versicherungspflicht

    Deshalb gibt sein früheres Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84, das die Behandlung der Rechtspraktikantenzeit nach dem BremJAG im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung betrifft, dem erkennenden Senat keinen Anlaß mehr, die Anrufung des Großen Senats in Erwägung zu ziehen.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Entscheidend ist vielmehr der objektive Sinngehalt der von ihr abgegebenen Erklärung; dh wie der Bürger diese unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung verstehen mußte (vgl BSG NJW 1986, 2134; Kopp, Komm zum VwVfG, 5. Aufl, § 35 RdNr 6; Schroeder-Printzen, Komm zum SGB X, 2. Aufl, § 31 Anm 2.4.1).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 119/89

    Gleichstellung von Zeiten eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses iS von

    Sie weist darauf hin, daß es nach der Rechtsprechung des BSG allein auf den Beamtenstatus ankomme und nicht darauf, ob das Beamtenverhältnis auf Leistung von Diensten ausgerichtet sei (BSG Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84 -) und bezieht sich auf das angefochtene Urteil.

    Für (sonstige) öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse hat der 7. Senat des BSG entschieden, daß sie nur berücksichtigt werden können, wenn sie auf die Ableistung von Diensten ausgerichtet sind (BSG 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84 - ferner SozR 4100 § 134 Nr. 38 S 155 f).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92

    Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen

    Der erkennende Senat hat sich dem angeschlossen und hierauf aufbauend für Praktikazeiten während der einstufigen Lehrerausbildung in Niedersachsen (Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 8/83 - Beiträge 1984, 258) und während einstufiger Juristenausbildungen in der Freien Hansestadt Bremen (Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 122/84 - NJW 1986, 2134), Niedersachsen (Urteil vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 31/85 - USK 85228) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 133/84 - Beiträge 1986, 258) Beitragsfreiheit angenommen.

    Denn nur dann, wenn ein öffentlich-rechtliches Verhältnis dem Beamtenverhältnis, dem Prototyp des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, im wesentlichen ähnelt, kann es sich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis handeln (BSG Beiträge 1984, 258; USK 85228; NJW 1986, 2134; Beiträge 1986, 258; BSGE 65, 281, 290 f [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 114/87] = SozR 4100 § 134 Nr. 38), was aber bei dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, in das der Absolvent der niedersächsischen einstufigen juristischen Ausbildung bei Beginn des ersten Praktikums berufen wird, nicht der Fall ist (so schon BSG USK 85228).

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung;

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

  • LSG Sachsen, 23.08.2007 - L 3 AS 134/06

    Rechtmäßigkeit von Aufrechnung und Verrechnung eines Leistungsträgers mit

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 16/96

    Berufspraktika der einstufigen Juristenausbildung als eine die Beitragspflicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2015 - L 9 AS 304/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2014 - L 9 AS 533/11
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 51/85
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 1/95

    Heilmittelbereich; Heilmittelerbringer; Weiterer Heilmittelbereich;

  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 54/85
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