Rechtsprechung
   BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1258
BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 (https://dejure.org/1986,1258)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 (https://dejure.org/1986,1258)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 (https://dejure.org/1986,1258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2527
  • NZA 1987, 276 (Ls.)
  • VersR 1986, 1224
  • BB 1986, 1296
  • DB 1986, 1931
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 125/84 - (zu A der Gründe) im Anschluß an die einhellige Meinung von Rechtsprechung und Schrifttum entschieden hat, kann die Revisionszulassung nur auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, etwa auf einen von mehreren selbständigen Ansprüchen, auf einen Streitgenossen, einen Anspruchsteil oder eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung.

    Es ist nicht seine Aufgabe, einzelne, aus dem Prozeßstoff herauslösbare Rechtsfragen zu beantworten (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984, aaO, mit zahlreichen Nachweisen).

  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 198/70

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84
    Allerdings unterbricht die klageweise Geltendmachung vorbereitender Ansprüche allein die Verjährung des Hauptanspruchs nicht (vgl. Entscheidung des Senats vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953).
  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 36, 66, 72 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979, zu IV der Gründe a.E.).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZR 263/11

    Ende der Verjährungshemmung: Stillstand des Verfahrens durch Untätigkeit der

    Zwar ist anerkannt, dass im Fall einer Stufenklage ein vom Kläger zu vertretender Stillstand des Verfahrens eintreten kann, wenn der Kläger nach Erledigung der vorangegangenen Stufe den auf Zahlung gerichteten Leistungsantrag nicht weiterverfolgt (BAG, NJW 1986, 2527 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. März 2006 - IV ZR 93/05, NJW-RR 2006, 948 Rn. 14; MünchKomm BGB/Grothe, 6. Aufl., § 204 Rn. 78 a.E.).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Selbst wenn dem Beklagten ohne die verlangte Auskunft die bestimmte Angabe des beanspruchten Schadensersatzes nicht möglich gewesen sein sollte, blieb ihm die Möglichkeit, während des Laufs der Verjährungsfrist gegen den Drittwiderbeklagten im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO auf Auskunftserteilung und auf Zahlung der sich auf Grund der Auskunft ergebenden Beträge vorzugehen (vgl. BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .
  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183/91

    Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage

    Allerdings hat die im Vorprozeß erhobene Stufenklage die Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs vor seiner Bezifferung unabhängig von der später vorgenommenen Konkretisierung in jeder Höhe unterbrochen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74 - NJW 1975, 1409f.; BAG, Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - NJW 1986, 2527 [BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84]).

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist entschieden worden, daß die umfassende Unterbrechung der Verjährung, die durch Erhebung einer Stufenklage eintritt, nicht entfällt, sondern gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB endet, wenn der Anspruch nach Erfüllung der seiner Vorbereitung dienenden Hilfsansprüche nicht beziffert wird (BGH, Urteil vom 14. Mai 1975 - IV ZR 19/74 - NJW 1975, 1409f., BAG, Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - NJW 1986, 2527 [BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84]).

    Vielmehr dauert die Unterbrechung der Verjährung auch während der Vollstreckung einer solchen Entscheidung fort, weil die klagende Partei gerade auf diese Weise ihren Zahlungsanspruch weiterverfolgt (BAG, Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - NJW 1986, 2527 [BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84]).

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    (3) Dabei unterliegen der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB - ebenfalls in entsprechender Anwendung der Bestimmung - nicht allein die sich unmittelbar aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB ergebenden Ansprüche, sondern grundsätzlich auch konkurrierende Ersatzansprüche des Arbeitgebers wie vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche, die aus demselben Rechtsverhältnis hervorgehen (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 44; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe) , einschließlich etwaiger Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199) , und ebenso konkurrierende Herausgabeansprüche nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2 oder § 667 BGB (vgl. MüKoHGB/Thüsing 5. Aufl. HGB § 61 Rn. 30; Wagner/Vogt in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. § 61 Rn. 30) .
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

    Der Verletzte muß bei ihr - wenn er sich die ihm zugesprochene Auskunft verschafft hat - den Prozeß weiterbetreiben; andernfalls beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen (§ 211 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 14.5.1975 - IV ZR 19/74, NJW 1975, 1409, 1410; BAG NJW 1986, 2527; v. Feldmann in MünchKomm.BGB, 4. Aufl., § 211 Rdn. 7).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Mit der im Jahre 1988 erhobenen Stufenklage auf Auskunft und Zahlung ist die Verjährung für die Vergütungsansprüche aus dem Jahre 1986 unterbrochen worden (BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP Nr. 2 zu § 61 HGB).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar diese Verjährungsfrist auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen eines kaufmännischen Angestellten für anwendbar angesehen (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP HGB § 60 Nr. 6 = EzA HGB § 60 Nr. 6), aber es bisher offengelassen, ob dem auch dann gefolgt werden könne, wenn der Tatbestand des § 826 BGB erfüllt wäre (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2 = EzA HGB § 61 Nr. 2).
  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
    Ein Stillstand liegt nicht vor, solange der Kläger die zur Bezifferung seines Leistungsanspruchs erforderlichen Hilfsansprüche in der Vollstreckung durchsetzt (BGH NJUW 2012, 2180 [2182]; vgl. auch BAG NJW 1986, 2527; BGH NJW 1992, 2563; BGH NJW 1999, 1101 [1101 f.]; BGH NJW-RR 2006, 948, jeweils zu § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F.).

    Diese missverständliche Formulierung beruht letztlich auf der Wiedergabe der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1986, 2527), wonach die damalige Klägerin durch eine Vollstreckung "auf die Erfüllung des Hilfsanspruchs durch den Beklagten hingewirkt und damit auch ihren Zahlungsanspruch weiterverfolgt" habe.

    Der Bundesgerichtshof verlangt so nach Auffassung der Kammer sehr eindeutig, dass das Verfahren nach rechtskräftigem Abschluss der ersten Stufe weiter aktiv vom Kläger verfolgt werden muss, hier eben durch Vollstreckung des titulierten Hilfsanspruchs - und dass es gerade nicht genügt, wenn der Kläger untätig bleibt und sich darauf zurückzieht, dass der titulierte Hilfsanspruch gar nicht oder nicht zu seiner Zufriedenheit (vgl. hierzu schon BAG NJW 1986, 2527) erfüllt wurde.

    Deshalb kann es kein triftiger Grund für ein Untätigbleiben sein, wenn aus Sicht eines Klägers der Beklagte eine inhaltlich falsche oder unvollständige Auskunft erteilt oder nicht ausreichend bei der Erstellung des Wertermittlungsgutachtens mitwirkt (vgl. auch BAG NJW 1986, 2527 [2528]).

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

    c) In Bezug auf den Schaden, welcher dem Kläger nach seiner Behauptung dadurch entstanden ist, dass sein Büro von der C nicht mehr mandatiert wurde, hat der Beklagte sich zudem zu Recht auf die Einrede der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HBG berufen.Die kurze Verjährungsfrist gem. § 61 Abs. 2 HGB gilt für alle konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen eines pflichtwidrigen Wettbewerbsverstoßes während des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - NZA 2007, 1436, Rz. 16 ff.; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - NJW 1986, 2527, Rz. 19; MüKoHGB-von Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 61, Rz. 28 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal pay; Verjährung; Arbeitsvertragliche

  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

  • OLG Hamm, 22.08.1989 - 7 UF 217/89

    Verpflichtungserklärung; Zug um Zug; Getrennte Veranlagung ; Mitwirkung einer

  • LAG Hessen, 26.10.1998 - 10 Sa 6/98

    Anspruch auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz im Rahmen einer

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2003 - 16 U 236/02
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2001 - 4 K 2203/00

    Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei Stufenklage

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 2/91
  • LAG Hamm, 21.06.2004 - 7 Sa 590/03

    Voraussetzung des Schadensnachweises für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 9 UF 128/21

    Ansprüche nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft; Verjährung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht