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   BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84   

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https://dejure.org/1986,496
BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84 (https://dejure.org/1986,496)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1986 - 2 C 37.84 (https://dejure.org/1986,496)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1986 - 2 C 37.84 (https://dejure.org/1986,496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Dienstunfallmeldung - Kfz-Sachschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2588
  • NVwZ 1986, 923 (Ls.)
  • DVBl 1986, 945
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Bei Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, genügt im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn dem Gebot des angemessenen Umfangs, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann (vgl. hierzu Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - m.w.Nachw.; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    In Fällen dieser Art hat der Dienstherr auch ohne gesetzliche Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht (vgl. auch insoweit das angeführte Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -) das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeuges zu tragen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - ).

    Ebensowenig ist der Beamte in diesem Falle durch seine Treuepflicht gehalten, auf seine Kosten das vom Dienstherrn zu tragende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Fahrzeugvollversicherung zu mindern (Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -).

    Wie in dem Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - zugrundeliegenden Fall verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß dem Beamten für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits in der Wegstreckenentschädigung (§ 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 <BGBl. I S. 1621> und § 1 der Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG vom 22. Oktober 1965 <BGBl. I S. 1809>) ein anteiliger Betrag für eine Fahrzeugvollversicherung bzw. als Abgeltung des Schadensrisikos zur Verfügung gestellt würde.

  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ).
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.68

    Antrag auf Dienstunfallfürsorge - Antrag auf Unfallausgleich - Meldepflicht einer

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
  • BVerwG, 26.05.1972 - VI C 7.69

    Dienstunfall eines Beamten - Anspruch eines Beamten auf Ersatz von Schäden an

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    In Fällen dieser Art hat der Dienstherr auch ohne gesetzliche Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht (vgl. auch insoweit das angeführte Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -) das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeuges zu tragen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - ).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61
    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73

    Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 9.82

    Unfallfürsorgeansprüche nach einem Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
  • BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ).
  • BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
    Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

  • BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern -

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Damit werden einerseits Aufklärungsschwierigkeiten vermieden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten; zum anderen wird der Dienstherr in die Lage versetzt, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - 2 C 224.61 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3 S. 5, vom 18. Dezember 1969 - 2 C 37.68 - BVerwGE 34, 343 , vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3, vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 6 und vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 28; Beschlüsse vom 30. September 1970 - 6 B 66.69 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 8 S. 14, vom 15. September 1995 - 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 2 und vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Buchholz § 45 BeamtVG Nr. 7 Rn. 8 f.).

    Erforderlich sind lediglich Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass ein (Unfall-)Ereignis angezeigt wird, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können; hingegen ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich aus der Meldung die Art der Verletzung ergibt oder mit ihr Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 7 Rn. 8).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der

    Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an die Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der Kläger aus § 96 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - keinen Rechtsanspruch auf einen über 650 DM hinausgehenden Ersatz des an seinem Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens herleiten könne, ist mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und - BVerwG 2 C 48.82 - <ZBR 1986, 174> sowie vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ) nicht vereinbar.

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nur dann, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat in Anknüpfung an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - (a.a.O.) in der Entscheidung vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (a.a.O.) ausgeführt, daß bei Verwendung eines Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genügt, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann.

    Diese rechtliche Beurteilung kommt bereits in dem Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (a.a.O.) eindeutig zum Ausdruck, das die Rechtslage im Bundesbereich betrifft und zu den allein aufgrund der Fürsorgepflicht ergangenen "Richtlinien für Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden, die im Dienst entstanden sind", ergangen ist.

    Ebenso wie in den den Urteilen vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - zugrundeliegenden Sachverhalten verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß der Beamte für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits eine Wegstreckenentschädigung (§ 98 Abs. 1 Satz 1 NBG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - und der Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG) erhält.

    Wie sich ebenfalls bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats ergibt, ist es unerheblich, ob der Kläger wußte, daß die Beklagte nur zu einem begrenzten Sachschadensersatz bereit ist und eine Vollkaskoversicherung unterstellt (Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. u.a. Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
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