Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 30.09.1985

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85   

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https://dejure.org/1986,2067
BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85 (https://dejure.org/1986,2067)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1986 - 4 StR 709/85 (https://dejure.org/1986,2067)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85 (https://dejure.org/1986,2067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2064 (Ls.)
  • NJW 1986, 264
  • NStZ 1986, 323
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85
    Ist ein Sachverständiger zu Recht (vgl. dazu Pelchen in KK § 79 StPO Rdn. 7) zugleich als Zeuge vernommen worden, so muß er insoweit aber auch als Zeuge vereidigt werden, falls seiner Vereidigung nicht irgendwelche Hinderungsgründe entgegenstehen (BGHSt 13, 250, 251).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85
    Auch in einem derartigen Fall kann jedoch das Urteil auf dem Verfahrensfehler nicht beruhen, wenn der Tatrichter bereits der unbeeideten Aussage geglaubt hat oder auszuschließen ist, daß der Zeuge seine Aussage geändert hätte, wenn seine Vereidigung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/84).
  • BGH, 21.05.1985 - 5 StR 200/85

    Anforderungen an das Hemmungsvermögen des Täters bei Tötungsdelikten

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85
    Diese Frage war nicht von den Sachverständigen, sondern von dem Tatrichter zu beantworten (BGH, Urteil vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85; Dreher/Töndle, 42. Aufl. § 21 StGB Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85
    Die Sachlage ist derjenigen bei der unterbliebenen Vereidigung einer ausschließlich als Zeuge vernommenen Person (dazu BGH NStZ 1984, 371, 372) schon nicht vergleichbar.
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Dem vermag der Senat nicht zu folgen (vgl. auch BGH NStZ 1986, 323; NJW 1988, 1223, 1224).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Landgerichts durch den aufgezeigten Verfahrensverstoß daher rein theoretisch ist, fehlt es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Rechtsfehler und dem Urteil (vgl. BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323; BGH, Urteil vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zusatztatsachen, welche ein Sachverständiger im Rahmen seiner Tätigkeit gezielt erhebt oder zufällig erfährt, nicht durch Erstattung des Sachverständigengutachtens, sondern durch anderweitige Beweisaufnahme, in der Regel durch Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen, in die Hauptverhandlung einzuführen (BGHSt 9, 292, 294 f; 13, 1, 3; 18, 107, 108 f; 20, 164, 166 f; 22, 268, 271; BGH StV 1982, 251; BGH NStZ 1985, 182; 1986, 323).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Es spricht nichts dafür, daß das Landgericht bei einer eidlichen Bekräftigung der Aussage zu einer anderen Bewertung gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 182; BGH, Urteile vom 2. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Angesichts der Eindeutigkeit des von der Kammer im Übrigen gewonnenen Beweisergebnisses i.V.m. der durchgängigen Aussagekonstanz der Nebenklägerin im Hinblick auf das Kerngeschehen der Tat liegt hier einer der auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Ausnahmefälle (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 302 unter Hinweis auf z.T. nicht veröffentlichte Rechtsprechung des BGH; BGH, NStZ 1986, 1999, 2001; BGH, NStZ 1986, 323; BGHR § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4 - Urteil vom 06.08.1987 - 4 StR 333/87; BGH, NJW 1990, 2633, 2634; vgl. auch bereits OLG Hamm, JMBl. NW 1983, 223, 225) vor, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 59 S.1 StPO deshalb ausgeschlossen werden kann, weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Tatrichters durch den Verfahrensverstoß rein theoretisch ist (so BGHR, § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4, Urteil vom 06.08.1987 4 StR 333/87).
  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 404/86

    Verwerfung einer Revision

    Die Auffassung, bei Bejahung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit mit Krankheitswert und von Erheblichkeit sei eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit "begrifflich festgelegt", steht in Widerspruch zum Wortlaut der §§ 20, 21 StGB und zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 - 5 StR 200/85 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 30.09.1985 - 6 S 248/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2356
LG Bonn, 30.09.1985 - 6 S 248/85 (https://dejure.org/1985,2356)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.1985 - 6 S 248/85 (https://dejure.org/1985,2356)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 1985 - 6 S 248/85 (https://dejure.org/1985,2356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Mietzinsanspruches im Wege des Urkundsprozesses; Nachweis der Kündigung, deren Zugang bei den Klägerinnen und der Berechtigung der Kündigungsgründe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 592 Abs. 1, § 595 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 14.05.2002 - 9 U 231/01

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozess; Beweis der Wirksamkeit

    Zwar können auch Mietzinsforderungen im Urkundenprozess geltend gemacht werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1408; OLG Oldenburg, WuM 1999, 225, 226; LG Bonn, NJW 1986, 264; LG Düsseldorf, MDR 1997, 928; LG Saarbrücken, WuM 1998, 557; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VIII, Rn. 41; a.A. für Wohnraummiete LG Augsburg, WuM 1993, 416; LG München I, WuM 1998, 558; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V, Rn. 37).

    Hierzu hat die Klägerin die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich den Abschluss des Mietvertrages, die Höhe des monatlichen Mietzinses und dessen jeweilige Fälligkeit vorgetragen und gem. § 593 Abs. 2 S. 1 ZPO durch Urkundenvorlage belegt (vgl. OLG Oldenburg, WuM 1999, 225, 227; LG Bonn, NJW 1986, 264).

  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins;

    Im übrigen gibt es eine in Rechtsprechung und Literatur verbreitete Meinung, die die Geltendmachung von Mietzinsforderung im Urkundsprozess für unstatthaft hält (LG Augsburg a. a. O. ; LG München WuM 1998, 558; LG Berlin a. a. O. ; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. 1996, Rdnr. 1470; Eisenschmidt in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 537 Rdnr. 338 unter Verweis auf Rdnr. 296; Herkenrath in Anmerkung zu LG Bonn WuM 1986, 110 [LG Bonn 30.09.1985 - 6 S 248/85] ), und zwar auch nachdem die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist (Eisenhardt MDR 1999, 901 für den Fall der Geltendmachung von Mängeln der Mietsache; Greiner, Urkundenprozess und Einrede des nicht erfüllten Vertrages, NJW 2000, 1314 mit anderer Auffassung zur Beweislast).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2005 - 3 O 406/04
    Solche Erwägungen sind dem Gesetzgeber vorbehalten, haben aber in die hier anwendbaren Gesetze des BGB und der ZPO keinen Eingang gefunden (vgl. LG Bonn NJW 1986, 264 [=WuM 1986, 109]).
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