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   BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85   

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BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 (https://dejure.org/1986,183)
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Schadhafter Bodenbelag im Großmarkt

Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 282 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 823 BGB, Indiz oder Anscheinsbeweis für Verletzung der "inneren" Sorgfalt bei feststehender Verletzung der "äußeren" Sorgfalt;

Haftungsausschluß in AGB, § 5 AGBG, "Betreten auf eigene Gefahr", § 9 AGBG (Hinweis: nunmehr ist ein Haftungsausschluß durch AGB gegenüber Verbrauchern für Personenschäden generell ausgeschlossen: § 309 Nr. 7 a BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Sorgfaltsanforderungen - Beweiserleichterung zugunsten des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2757
  • NJW-RR 1986, 1284 (Ls.)
  • MDR 1986, 924
  • VersR 1986, 765
  • BB 1986, 1185
  • DB 1986, 1771
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Steht der objektive Sorgfaltsverstoß und damit die Verletzung der äußeren Sorgfaltspflicht fest, so wird damit die Verletzung der inneren Sorgfalt indiziert oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH, Urteil vom 11.07.1986 - VI ZR 22/85 -, NJW 1986, 2757 m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1981 - 13 U 153/81 -, VersR 1983, 43; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97 -, OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, 862).

    Der Beklagte hatte danach darzulegen und zu beweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat und es dessen ungeachtet zum Sturz der Klägerin gekommen ist (vgl. nur BGH , Urteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61 -, NJW 1962, 31; BGH, a. a. O, NJW 1986, 2757; BGH; Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92 -, VersR 1994, 324, 325; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteil vom 22.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 5, Beschluss vom 02.11.2000 - 7 W 25/00 - OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 520).

  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind sogar hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765 zu einem Verbrauchermarkt).

    Daraus allein ergibt sich jedoch noch nicht, daß infolge der Feuchtigkeit bereits ein objektiv verkehrswidriger Zustand bestand, was der Klägerin zu Beweiserleichterungen bezüglich des von ihr zu erbringenden Verschuldensnachweises hätte verhelfen können (vgl. zu den Beweiserleichterungen Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    Die Sicherungspflicht eines Kaufhausinhabers wird entscheidend auch dadurch bestimmt, daß es in der Nähe von Ein- und Ausgängen zu Gedränge kommen kann, und daß Kunden, die ihr Augenmerk auf die Auslagen und Verkaufsstände richten, nicht ständig auch auf die Bodenbeschaffenheit achten (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    An die Sorgfaltspflichten des Betreibers eines großen Kaufhauses oder Großmarktes sind daher auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

  • BGH, 25.10.2022 - VI ZR 1283/20

    Schadensersatz nach Sturz in Geschäftsräumen: Beweislastverteilung nach Gefahren-

    Denn die Zuordnung dieser Gefahrenquelle zum Bereich der Beklagten beruht vorliegend maßgeblich darauf, dass die Beklagte durch die Verkehrseröffnung eine Situation geschaffen hat, in der die Kunden häufig abgelenkt und daher durch eine Glätte des Fußbodens oder durch auf dem Boden liegende Gegenstände in besonderer Weise gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61, NJW 1962, 31, 32; vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85, VersR 1986, 765, juris Rn. 13).
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   BGH, 11.03.1986 - IV ZR 22/85   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflichtverletzung - Beweiserleichterung - Objektiv verkehrswidriger Zustand - Schadhafter Bodenbelag

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2757
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