Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.07.1985

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86   

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BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86 (https://dejure.org/1986,560)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1986 - 1 StR 264/86 (https://dejure.org/1986,560)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86 (https://dejure.org/1986,560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld - Einheitliches Verbrechen der vollendeten Geldfälschung - Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens von Falschgeld - Systematik ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 108
  • NJW 1986, 2960
  • MDR 1986, 862
  • NStZ 1986, 503
  • StV 1987, 102
  • JR 1987, 423
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 135/81

    Münzdelikte - Zwei Vorbereitungshandlungen - Tateinheit - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).

    Etwas anderes hat entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 146 Rdn. 8) auch der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 23. September 1981 (a.a.O.) nicht entschieden.

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83

    Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers -

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 13.09.1978 - 3 StR 313/78
    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Wie die Strafkammer zutreffend annimmt, kam es nicht zu einem Inverkehrbringen, weil der vermeintliche Abnehmer ein verdeckter Ermittler oder ein V-Mann des Bayerischen Landeskriminalamts war mit der Folge, daß das an diesen Scheinkäufer übergebene Falschgeld unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangte (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86
    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303).

    Damit verwirklichte er eine einheitliche vollendete Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB (BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105).

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Die Vorbereitungshandlung des Herstellens (§ 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) geht - ebenso wie die des Sichverschaffens, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB - im Falle eines sich planmäßig anschließenden Inverkehrbringens regelmäßig im Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu einer einzigen Tat auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 Rn. 4; vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, NJW 1986, 2960 mwN).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Mit diesem Inverkehrbringen war die durch das Sichverschaffen des Falschgeldes bei A. im Mai 1993 begonnene Tat jedoch vollendet und zugleich beendet (vgl. BGH NJW 1995, 1845, 1846; Stree in Schönke/Schröder § 146 Rdn. 26), da die für ein nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 tatbestandsmäßiges Sichverschaffen erforderliche Absicht verwirklicht und damit der den einheitlichen Verstoß gegen § 146 Abs. 1 StGB begründende Zusammenhang zwischen Vorbereitungs- und Vollzugshandlung im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB (Herdegen LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 27; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109) erfüllt war.

    Es besteht deshalb kein Bedürfnis, über die bisher anerkannten Voraussetzungen einer einheitlichen Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 StGB hinaus (vgl. BGHSt 34, 108, 109 f; 35, 21, 27), auch dann einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 Abs. 1 StGB (eine deliktische Einheit) anzunehmen, wenn derselbe Täter dasselbe Falschgeld sich mehrfach verschafft und mehrfach erneut in Verkehr bringt.

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Die Strafkammer hat zwar zu Recht eine einheitliche Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 StGB angenommen; denn die Verwirklichung mehrerer Varianten des § 146 Abs. 1 StGB ist in der Regel eine Tat (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 146 Rdn. 22) und der Angeklagte hat sich die gesamte Falschgeldmenge durch einen tatbestandsmäßigen Handlungsakt verschafft (zum Verhältnis der § 146 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu Nr. 3 vgl. BGH, Urt. vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99 - Rdn. 4, insoweit in NStZ 1999, 581 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ-RR 2000, 105; BGHR StGB § 146 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Ebenso ist im Fall II.2 der Urteilsgründe die Sendung nicht in den Verkehr gelangt, nachdem Beamte des Landeskriminalamts diese an einer Tarnadresse in Empfang genommen und damit ebenfalls direkt in staatlichen Gewahrsam übergeleitet haben (vgl. für Inverkehrbringen von Falschgeld durch Abgabe an einen Verdeckten Ermittler BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 264/86, BGHSt 34, 108, 109).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Regelmäßig bildet das Inverkehrbringen falschen Geldes mit der vorausgegangenen, gesondert unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlung des Sichverschaffens eine einheitliche Tat (RGSt 1, 25; BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).

    Gerade im Hinblick darauf ist, wie aus den Gesetzesmaterialien hervorgeht, der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB, der das Inverkehrbringen als Verwirklichung der schon bei der Vorbereitungshandlung vorhandenen Absicht unter Strafe stellt, geschaffen worden (BTDrucks. 7/1246, S. 13; vgl. BGHSt 34, 108, 110) [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86].

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    In solchem Fall liegt, wie der Senat in BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86] entschieden hat, ein einheitliches Verbrechen der (vollendeten) Geldfälschung vor.
  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Die Übergabe des Falschgeldes an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, verhindert die Vollendung der Tat, weil das Falschgeld auf diese Weise unmittelbar in amtlichen Gewahrsam und nicht in Umlauf gelangt (vgl. BGHSt 34, 108, 109; BGH NStZ 2000, 530).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02

    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe

  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

  • BGH, 31.01.1995 - 1 StR 495/94

    Falschgeld - Sichverschaffen

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 569/98

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge ohne Angabe der den Mangel enthaltenden

  • BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96

    Anforderungen an die Täterschaft bei Geldfälschung - Ausrichtung der Beihilfe

  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93

    Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des

  • BGH, 02.12.1986 - 5 StR 501/86

    Schuldspruchänderung auf Grund der Bewertung der Tatbestandsvarianten des

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84   

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https://dejure.org/1985,1709
OLG Zweibrücken, 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 1 Ss 62/84 (https://dejure.org/1985,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2960
  • MDR 1986, 871
  • StV 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Damit ist die Frage einer Verletzung der sogenannten "Geschlechtsehre" berührt und für die weitere Beurteilung zu beachten, dass sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen nach herrschender Meinung nur dann eine tatbestandliche Beleidigung beinhalten, wenn besondere Umstände einen selbstständigen beleidigenden Charakter ergeben, mithin in dem konkreten Verhalten eine herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. etwa BGH NStZ 1986, 453 f.; 2007, 217, 218; Fischer, a. a. O., § 185 Rdn. 11 m. w. N.; eingehend auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 f.; LG Freiburg NJW 2002, 3645 ff.).

    Nach der bereits aufgegriffenen Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 1263, 1264) kann "den auf offener Straße vor allem an Frauen vorgenommenen sexuellen Belästigungen (...) eine derart eigenständige Bedeutung zukommen, wenn es sich nicht um unerhebliche Beeinträchtigungen handelt und der Tat eine nach außen zu Tage tretende Herabwürdigung der Geschlechtsehre innewohnt." Dies könnte anzunehmen sein, wenn das Opfer durch das fragliche Verhalten zum reinen, jedweden Praktiken zugänglichen Sexualobjekt erniedrigt und dadurch zum Ausdruck gebracht würde, das Opfer habe das Täterverhalten aus eigenem abnormen Geschlechtstrieb zum Zwecke eines eigenen Lustgewinns herausgefordert, was die Tat zugleich aus seiner Sicht rechtfertige (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960, 2961).

  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 1 St OLG Ss 219/10

    Beleidigung: Herabsetzung des Opfers durch eine heimliche voyeuristische Handlung

    § 185 StGB ist insbesondere kein »Auffangtatbestand«, der es erlauben würde, Handlungen allein deshalb zu bestrafen, weil sie der Tatbestandsverwirklichung eines Sittlichkeitsdelikts nahekommen (vgl. BGHSt 36, 145 (149); OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 (2961); Hilgendorf aaO., § 185 Rn. 31).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Der Bestrafung wegen Beleidigung steht die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1986 (3 StR 504/85 = NStZ 1986, 453; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 [OLG Zweibrücken 05.07.1985 - 1 Ss 62/84]) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Danach bedeuten sexualbezogene Handlungen, mit denen der Täter die Personenwürde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte und selbst die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung missachtet, zwar Eingriffe, die die Persönlichkeit eines anderen berühren oder verletzen; sie sind aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als "Sexual-" Beleidigung strafrechtlich erheblich, wenn der Täter die Ehre seines Opfers verletzt, mithin seine Missachtung durch Äußerung eines Ehrenmangels kundgibt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960).

    Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuelle Belästigung, Zumutung oder Neugierde (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960; BayObLGSt 1998, 89, 91).

  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Dem Täter muß nachgewiesen werden, daß er auch etwas anderes wollte als sexuelle Befriedigung durch die sexuellen Belästigungen oder Zumutungen (vgl. Ritze JZ 1980, 91/92; Kiehl NJW 1989, 3003/3005; OLG Zweibrücken NJW 1986, 2960 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen sexueller Belästigung am

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