Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 07.02.1985

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85   

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https://dejure.org/1985,1277
BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85 (https://dejure.org/1985,1277)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85 (https://dejure.org/1985,1277)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1985 - BReg. 2 Z 83/85 (https://dejure.org/1985,1277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 385
  • NJW-RR 1986, 179 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Anders ist es nur bei dem Posten "Wasser/Abwasser"; bezüglich dieses selbständigen Abrechnungspostens ist der insgesamt angefochtene Beschluß zu TOP 2 für ungültig zu erklären (vgl. zur teilweisen Anfechtung und Ungültigerklärung BayObLG NJW 1986, 385; NJW-RR 1992, 1169 f.; KG WuM 1991, 624 f.).
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Eine langjährige Praxis ersetzt allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85, NJW 1986, 385; LG Lüneburg, Urteil vom 06.09.2011 - 9 S 30/11, ZMR 2012, 901).
  • OLG Hamburg, 28.11.2005 - 2 Wx 112/04

    Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern: Anforderungen an eine konkludente

    Ob die Wohnungseigentümer § 6 Ziff. 1. der Teilungserklärung durch eine allseitige Vereinbarung geändert haben, ist Tatfrage ( vgl. BayObLG NJW 1986, 385 f, 386 ).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2004 - 5 W 17/04

    Wohnungseigentum: Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen

    Zwar ist eine abweichende Praxis über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichend, um daraus eine Vereinbarung der Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungsordnung abzuleiten (BayObLG NJW 1986, 385, Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140 ), jedoch kann der Grund und die Dauer einer von der Gemeinschaftsordnung/ Teilungsordnung abweichenden Verteilung von Kosten für das Vorliegen eines sachlichen Grundes und die Beurteilung, ob einzelne Wohnungseigentümer durch die Neuregelung unbillig benachteiligt werden, von Bedeutung sein (Pfälz. OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung lässt sich zwar nicht allein daraus ableiten, dass über Jahre hinweg eine abweichende Verteilung erfolgt ist (vgl. etwa BayObLG NJW 1986, 385; BayObLG DWE 1994, 26 f; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 16 Rdnr. 16 a).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

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  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

    Für eine Änderung der Teilungserklärung wäre Voraussetzung, dass sich sämtliche Wohnungseigentümer auf eine entsprechende Regelung geeinigt hätten (BayObLG NJW 1986, 385).
  • LG Hagen, 26.10.2005 - 3 T 288/05

    Umlage der Kosten der Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft durch einen

    Eine konkludente Vereinbarung über einen Abrechnungsmodus, der vom Wortlaut der Teilungserklärung abweicht, erfordert nämlich einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen der Beteiligten und deren Bewußtsein, daß der Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung geändert und durch einen anderen ersetzt wird (vgl. HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 870 und 871; BayObLG NJW 1986, 385 und 386 sowie NZM 2001, 754, 756).
  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 116/98

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

    Daraus, daß die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung auf einzelne selbständige Rechnungsposten beschränkt werden kann (BayObLG NJW 1986, 385), folgt, daß der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind.
  • LG Regensburg, 01.10.2008 - 7 T 309/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Mehrheitsbeschluss über eine

    Die Antragstellerin hat durch ihre Erklärung vor der Kammer die ursprünglich unbeschränkte Anfechtung der jeweiligen Beschlüsse zulässigerweise beschränkt (vgl. BayObLG, NJW 1986, 385).
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 67/85

    Entlastung des Verwalters; Ursächlichkeit eines Mangels für das

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.1985 - 6 U 161/84   

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https://dejure.org/1985,6020
OLG Düsseldorf, 07.02.1985 - 6 U 161/84 (https://dejure.org/1985,6020)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.1985 - 6 U 161/84 (https://dejure.org/1985,6020)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 1985 - 6 U 161/84 (https://dejure.org/1985,6020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 385
  • ZIP 1985, 472
  • ZIP 1985, 861
  • VersR 1986, 43
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 10.01.1990 - 23 U 5932/88

    Entschädigungsverpflichtung bei unverschuldeter Säumnis des Bausparers auf Grund

    Schon das begründet die Unzulässigkeit der Klausel (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1985, 472; Wolf/Horn/Lindacher, § 11 Nr. 5 Rdnr. 25).
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