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LG Limburg, 06.03.1985 - 3 S 188/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 595
- NJW-RR 1986, 240 (Ls.)
- VersR 1986, 606
Wird zitiert von ... (4)
- AG Gießen, 16.06.2017 - 41 C 49/14
Abstandsprivilegierung von als Hecken gepflanzten Baumreihen
Sowohl dem HNachbG als auch den vergleichbaren Vorschriften der übrigen Bundesländer ist eine Unterscheidung zwischen "gepflegten" und "ungepflegten" Anpflanzungen gänzlich fremd und mag daher allenfalls in den Fällen Bedeutung erlangen, in denen eine Anpflanzung aufgrund Wildwuchses ihren Charakter als bewusst geordnete Formation verliert (vgl. LG Limburg, U.v. 06.03.1985 - 3 S 188/84). - LG Limburg, 27.01.2006 - 3 S 189/05 Charakteristisch für eine Hecke ist zunächst, dass die Anpflanzung so dicht zueinander angeordnet ist, dass mit ihr ein Dichtschluss erreicht wird (Landgericht Limburg NJW 1986, 595).
- LG Nürnberg-Fürth, 02.10.2014 - 8 O 10468/10
Pflanzenentfernungsanspruch eines Grundstücksnachbarn
Der Antrag auf Rückschnitt ist als "Weniger" im Antrag auf Beseitigung enthalten, ohne dass damit eine Änderung des Streitgegenstandes verbunden wäre (i.E. ebenso Meisner/Ring/Götz, Nachbarrecht in Bayern; 7. Aufl. § 18 Rn. 8 unter - wohl nicht zutreffendem - Hinweis auf LG Limburg NJW 1986, 595). - LG Zweibrücken, 30.09.1997 - 3 S 80/97
Fichtenanpflanzung - Beseitigungsanspruch eines Nachbarn
Hecken sind jedoch schon nach allgemeiner Ansicht Anpflanzungen, die durch Pflege und Rückschnitt in einer bestimmten Form und Höhe gehalten werden (LG Limburg NJW 86, 595).