Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.06.1985

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1741
BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85 (https://dejure.org/1985,1741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben bei Vereinbarung zweier Rauschgiftkonsumenten, gemeinsam Rauschgift zum Eigenverbrauch zu erwerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 3
    Mittäterschaft beim Handeltreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 794
  • MDR 1986, 161
  • NStZ 1986, 127
  • StV 1986, 102
  • StV 1986, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1985 - 2 StR 62/85

    Voraussetzungen für den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 2 StR 521/85
    Eigennützigkeit allein beim Erwerb zum Eigenverbrauch vermag aber den Vorwurf des Handeltreibens nicht zu begründen (vgl. auch BGH, Strafverteidiger 1984 S. 242 und BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 62/85).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Daher liegt kein Handeltreiben vor, wenn der Täter zur Erzielung eines günstigeren Einkaufspreises auch für andere Abnehmer einkauft und diesen die Betäubungsmittel dann zum Einkaufspreis überlässt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1985 - 2 StR 521/85, NJW 1986, 794; vom 10. April 1984 - 4 StR 172/84, StV 1984, 248; vom 26. März 1992 - 4 StR 98/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 2a Ss 308/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim

    Beim Kauf ist insoweit der Verwendungszweck entscheidend, wobei die Eigennützigkeit allein beim Erwerb zum Eigenverbrauch den Vorwurf des Handeltreibens nicht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1986, 127; StV 1983, 308).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3371
BayObLG, 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85 (https://dejure.org/1985,3371)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85 (https://dejure.org/1985,3371)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 2 ObOWi 114/85 (https://dejure.org/1985,3371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 794
  • BayObLGSt 1985, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13

    Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person

    Der Wortlaut ("für" bzw. "zu Gunsten") enthält keine Einschränkung dahingehend, dass der Schwerbehinderte das Fahrzeug selbst führen muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Juni 1985, 2 Ob OWi 114/85, NJW 1986, 794, 795).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88

    Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer

    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).

    Die Parkerlaubnis galt jedoch nur, soweit die Parkmöglichkeit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten des derart Schwerbehinderten in Anspruch genommen wurde (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355, 356 [hier: ll (286) 20l d]).

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