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   BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84   

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BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84 (https://dejure.org/1985,25)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 (https://dejure.org/1985,25)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 (https://dejure.org/1985,25)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Leistungsfähigkeit - Wirtschaftlichkeit - Beurteilung - Bedarfsplan - Bescheidungspflichtigkeit - Landesbehörde - Feststellungsentscheidung - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan; Umfang des Ermessens der zuständigen Landesbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 38
  • NJW 1986, 796
  • DVBl 1986, 55
  • DÖV 1986, 39
 
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Wird zitiert von ... (240)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Für die damalige Zeit sei durch die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - geklärt, daß der Beklagten bei ihrer Entscheidung über seinen Antrag weder ein Handlungsspielraum noch ein Beurteilungsspielraum zugestanden hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Feststellung der nachträglichen Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausbedarfsplan nicht mehr möglich (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besaß im damaligen Zeitpunkt der Träger eines Krankenhauses aufgrund der Regelungen in den §§ 1,6 Abs. 1, 8 Abs. 1 KHG in der Fassung vom 29. Juni 1972 (KHG 1972) dann einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme, wenn sein Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet, leistungsfähig und kostengünstig sowie bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet war, den Bedarf zu befriedigen (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O. und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

    Wie der Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung zu § 6 Absätze 1 und 3 KHG (1972) ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O.), hat der Bundesgesetzgeber davon abgesehen, im Krankenhausfinanzierungsgesetz in der damaligen Fassung ausdrückliche Regelungen über die Rechtsnatur des Krankenhausbedarfsplans und den notwendigen Inhalt des Plans zu treffen.

    Wegen dieser tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Nachprüfung prognostischer Feststellungen und Schätzungen wird sich das Gericht bei einer gebotenen Sachaufklärung auf die Nachprüfung beschränken müssen, ob die Behörde von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O.).

    Diese Begriffe geben nichts dafür her, daß mit der in § 6 Abs. 2 Satz 1 KHG (1981) getroffenen Regelung der Behörde durch eine Beurteilungsermächtigung ein Beurteilungsspielraum oder durch eine Handlungsermächtigung ein Handlungsspielraum im Sinne des Handlungsermessens eingeräumt worden ist (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen gegen die Statthaftigkeit eines derartigen aus einem erledigten Verpflichtungsbegehren hergeleiteten Fortsetzungsfeststellungsbegehrens keine rechtlichen Bedenken (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - in Buchholz 451.731 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - in Buchholz 451.74 § 8 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Feststellung der nachträglichen Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausbedarfsplan nicht mehr möglich (vgl. Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - in BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 2 und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besaß im damaligen Zeitpunkt der Träger eines Krankenhauses aufgrund der Regelungen in den §§ 1,6 Abs. 1, 8 Abs. 1 KHG in der Fassung vom 29. Juni 1972 (KHG 1972) dann einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme, wenn sein Krankenhaus zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignet, leistungsfähig und kostengünstig sowie bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern am besten geeignet war, den Bedarf zu befriedigen (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - a.a.O. und vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - a.a.O.).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Dies wäre mit dem aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleiteten Gebot eines effektiven Rechtsschutzes schwerlich zu vereinbaren (vgl. zu einer ähnlichen Problematik: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - in NJW 1975, 1504).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Die Entscheidung der Behörde, daß ein Krankenhaus bedarfsgerecht, leistungsfähig und wirtschaftlich sei oder nicht sei, kann vom Gericht in vollem Umfang nachvollzogen werden (vgl. dazu die zum Baurecht ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [304 f.] und vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - in BVerwGE 56, 71 [75]).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [204] sowie vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 in Buchholz 451.11 Nr. 4 und BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Die Entscheidung der Behörde, daß ein Krankenhaus bedarfsgerecht, leistungsfähig und wirtschaftlich sei oder nicht sei, kann vom Gericht in vollem Umfang nachvollzogen werden (vgl. dazu die zum Baurecht ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [304 f.] und vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - in BVerwGE 56, 71 [75]).
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [204] sowie vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 in Buchholz 451.11 Nr. 4 und BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Sortenliste (hier: Kartoffelsorte Götz)

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Die gerichtliche Kontrolle muß sich auf die Nachprüfung beschränken, ob die zuständige Landesbehörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - in BVerwGE 39, 197 [204] sowie vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 in Buchholz 451.11 Nr. 4 und BVerwG 3 C 40.80 -).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Darüber hinaus ist auch nicht schlechthin auszuschließen, daß der Kläger im Falle einer für ihn günstigen Entscheidung zum Ausgleich eines Schadens, der ihm durch die rechtswidrige Versagung der Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan entstanden ist, Ersatzansprüche geltend machen kann (s. BGH, Urteile vom 15. Februar 1979 - III ZR 108/76 - in BGHZ 74, 144 [BGH 15.02.1979 - III ZR 108/76] [156, 160] und vom 12. Juli 1979 - III ZR 154/77 - in BGHZ 75, 120 [124]).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
    Darüber hinaus ist auch nicht schlechthin auszuschließen, daß der Kläger im Falle einer für ihn günstigen Entscheidung zum Ausgleich eines Schadens, der ihm durch die rechtswidrige Versagung der Feststellung der Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan entstanden ist, Ersatzansprüche geltend machen kann (s. BGH, Urteile vom 15. Februar 1979 - III ZR 108/76 - in BGHZ 74, 144 [BGH 15.02.1979 - III ZR 108/76] [156, 160] und vom 12. Juli 1979 - III ZR 154/77 - in BGHZ 75, 120 [124]).
  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 198/81

    Schadensersatz bei der Versäumung einer Klagefrist durch einen Rechtsanwalt -

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 120.80

    Weinbaueignung eines Grundstücks

  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Ein zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung geeignetes und leistungsfähiges Krankenhaus wird danach in den Krankenhausplan aufgenommen, wenn sich nach der Bedarfsanalyse des planerstellenden Ministeriums für seinen Einzugsbereich ohne die angebotenen Planbetten ein Fehlbestand bei der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung ergäbe oder wenn es nach der anzustellenden Krankenhausanalyse unter mehreren zur Bedarfsdeckung geeigneten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung am besten befriedigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25/84, BVerwGE 72, 38, 51; Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35/07, BVerwGE 132, 64 Rn. 18; Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 17/10, BVerwGE 139, 309 Rn. 15).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Darin legt sie die Ziele der Krankenhausplanung fest (Krankenhauszielplanung), beschreibt räumlich, fachlich und nach Versorgungsstufen gegliedert den bestehenden und den erwartbaren Bedarf an Krankenhausversorgung (Bedarfsanalyse), stellt dem eine Aufstellung der zur Bedarfsdeckung geeigneten Krankenhäuser gegenüber (Krankenhausanalyse) und legt fest, mit welchen dieser Krankenhäuser der Bedarf gedeckt werden soll (Versorgungsentscheidung; dazu Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7 S. 55 ff. und vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8 S. 72 ff.).

    Der Krankenhausplan ist keine Rechtsnorm mit Außenwirkung; der Feststellungsbescheid ist daher nicht schon dann rechtmäßig, wenn er die Versorgungsentscheidung des Planes zutreffend wiedergibt (Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 55 f. bzw. S. 62 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 81, 84 und vom 16. Juni 1994 a.a.O. S. 4).

    Vielmehr trifft die Behörde ihre Entscheidung nach außen eigenverantwortlich; der Plan bindet sie im Sinne einer innerdienstlichen Weisung (vgl. Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 - BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 2 S. 8 ff., vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 45, 49 bzw. S. 53 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 71 und vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 103 f.).

    Ist das Angebot jedoch größer als der Bedarf, ist das Krankenhaus also nur neben anderen geeignet, den Bedarf zu befriedigen, so hat die Behörde auszuwählen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG; vgl. Urteile vom 26. März 1981 a.a.O. S. 105 f. bzw. S. 17, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 51, 52 ff. bzw. S. 58 f., 59 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 76 ff. und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 104 ff., 107; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5; vgl. noch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).

    Der Senat ist jedoch stets davon ausgegangen, dass ein bedarfsgerechtes, leistungsfähiges und kostengünstig wirtschaftendes Krankenhaus einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan hat, wenn es anbietet, einen anderweitig nicht gedeckten Bedarf zu befriedigen, und dass es einen Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung besitzt, wenn es mit anderen Krankenhäusern um einen festgestellten Bedarf konkurriert (vgl. insbesondere Urteil vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 44, 50 bzw. S. 52, 57 f.).

    Dieser neuen Auswahlentscheidung ist aber die dann gegebene Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (vgl. Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 3 C 136.79 - BVerwGE 60, 269 , vom 26. März 1981 a.a.O. S. 90 f. bzw. S. 4, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 57 bzw. S. 63 und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 100 f.).

    Auch dies ergibt sich schon daraus, dass die Behörde stets die jeweils gegenwärtige Sach- und Rechtslage zugrunde legen muss (vgl. Urteile vom 10. Juli 1980 a.a.O. S. 276 f., vom 26. März 1981 a.a.O. S.90 f. bzw. S. 4, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 57 bzw. S. 64 und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 100 f.).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 und vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 S. 76) ist ein Feststellungsantrag als Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft, wenn sich ein Verpflichtungsantrag vor der gerichtlichen Entscheidung erledigt hat und sich der Feststellungsantrag auf die Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer: im Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses) bezieht.

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Statthaftigkeit einer der Verpflichtungsklage nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage ist folglich der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses; zu berücksichtigen sind nur Änderungen, die bis zur Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eingetreten sind (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286 S. 21 m.w.N. LS und S. 22 unter Bezugnahme auf Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - a.a.O. S. 43).

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