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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84   

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https://dejure.org/1985,2174
OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84 (https://dejure.org/1985,2174)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.09.1985 - 1 A 89/84 (https://dejure.org/1985,2174)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. September 1985 - 1 A 89/84 (https://dejure.org/1985,2174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstückseigentümer; Eigentümer; Grundstück; Straßenlaterne; Straßenlampe; Laterne; Immission; Licht ; Folgenbeseitigungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 126

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 953
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszugehen ist davon, daß als Rechtsgrundlage für den hier mit der allgemeinen Leistungsklage durchzusetzenden öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen die von einer Straßenleuchte ausgehenden Lichtimmissionen (siehe dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.7.1981 - 1 A 73/80 -, WuM 1982, 249 und vom 26.9.1985 - 1 A 89/84 -, NJW 1986, 953; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.4.1982 - 3 S 108/82 -, VBlBW 1983, 25; Hess. VGH, Urt. v. 26.4.1988 - 11 UE 468/85 -, NJW 1989, 1500; BayVGH, Urt. v. 18.12.1990 - 8 B 87.03780 -, NuR 1993, 233 = NJW 1991, 2660) die Bestimmung des § 22 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - nicht (direkt) anzuwenden ist (so aber OVG Münster, Urt. v. 28.1.1980 - 1 A 1813/77 -, ZMR 1980, 219; a.A. BayVGH, aaO).

    Auch wenn § 126 Abs. 1 Nr. 1 BauGB die Errichtung von Straßenlampen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Sozialbindung des Eigentumes ermöglicht, schließt diese Bestimmung, die nur eine Duldungspflicht für das Aufstellen einer Straßenlaterne normiert, nicht aus, daß der betroffene Grundstückseigentümer sich gegen die von einer Straßenlaterne ausgehenden und ihn unzumutbar beeinträchtigenden Lichtimmissionen zur Wehr setzen und insoweit die Gemeinde erfolgreich auf Abwehrmaßnahmen in Anspruch nehmen kann (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.7.1981, aaO, S. 249 a.E., und Urt. v. 26.9.1985, aaO, S. 954).

  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 468/85

    Anwohnerklage gegen Straßenlampe

    Sie dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Förderung des kulturellen und wirtschaftlichen gemeindlichen Lebens (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. September 1985, NJW 1986, 953 m.w.N.) und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit (vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Januar 1980, ZMR 1980, 219).

    Aber selbst wenn diese Behauptung des Klägers als richtig unterstellt wird, handelt es sich hierbei - ebenso wie bei der Lichteinwirkung auf das Haus - um unwesentliche, zudem auch ortsübliche Beeinträchtigungen, die der Kläger ebenso wie alle anderen Bürger, vor deren Haus - auch und gerade in ihrem Interesse - eine Straßenlampe installiert ist, zu dulden hat (vgl. OVG Rh.-Pf., NJW 1986, 953 ;; Urteil vom 30. Juli 1981 - 1 A 73/80 -, Umdruck S. 6> hier betrug der Abstand zwischen Hauswand und Straßenlampe sogar nur drei Meter>.

  • VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09

    Abwehr einer Straßenlaterne

    Auch wenn die Straßenbeleuchtung kein gesetzlicher Bestandteil und kein Zubehör einer öffentlichen Straße ist (vgl. § 1 Abs. 3 LStrG), stellt sie eine selbständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde im Rahmen ihrer Allzuständigkeit zum Zwecke der Daseinsvorsorge, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie als Mittel zur Förderung des kulturellen und wirtschaftlichen gemeindlichen Lebens dar (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.1985, NJW 1986, 953).

    Insoweit gibt es einfache und günstige Abwehrmöglichkeiten des Eigentümers, gegen diese mittelbaren Einwirkungen des Eigentums, welche regelmäßig hinzunehmen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.1985 - 1 A 89/84 - NJW 1986, 953, 953; VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1988 - 11 UE 468/85 - NJW 1989, 150, 1501).

  • VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88

    Baurecht: Innerörtliche Straßenbeleuchtung, Störungswirkung auf das

    Er ist auf die Beseitigung der tatsächlichen Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns, also auf eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gerichtet, der bestünde, wenn die rechtswidrigen Folgen nicht herbeigeführt worden wären, und der darüber hinaus die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit sowie die Zumutbarkeit der Beseitigung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 371; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985 - 1 A 89/84 -, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz 1986, 68).

    Demgemäß gehören die von Straßenlampen ausgehenden Lichteinwirkungen grundsätzlich zu der vom Anlieger innerhalb einer geschlossenen Ortschaft als ortsüblich hinzunehmenden Sozialbindung seines Eigentums (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.).

    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.

  • VGH Bayern, 18.12.1990 - 8 B 87.03780
    Abwehransprüche gegen die von Straßenleuchten ausgehenden Lichtimmissionen sind nach allgemeiner Ansicht öffentlichrechtlicher Natur (OVG Münster, ZMR 1980, 219; OVG Koblenz, NJW 1986, 953; VGH Kassel, NJW 1989, 1500).

    Dass Abwehransprüche gegen hoheitliche Immissionen gegeben sein können, ist unbestritten; Uneinigkeit besteht nur in ihrer dogmatischen Herleitung (vgl. BVerwGE 79, 254 (257); OVG Koblenz, NJW 1986, 953; VGH München, BayVBl 1990, 627).

  • OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00

    Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung

    Denn der Abwehranspruch teilt die Rechtsnatur des Eingriffs (BVerwG NJW 1974, 817; OVG Koblenz, NJW 1986, 953).
  • VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 876/92

    Duldungspflicht des Grundstückseigentümers eines an einem Fußballplatz gelegenen

    Der von dem Kläger geltend gemachte öffentlich-rechtliche Abwehranspruch ist dem bürgerlichrechtlichen Abwehrrecht aus § 1004 BGB nachgebildet und setzt voraus, daß der Kläger (1) in seinen geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt wird und (2) zur Duldung dieser Beeinträchtigung nicht verpflichtet ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. November 1988 - 6 TG 4463/88 - NVwZ-RR 1989, 175, und vom 9. November 1987 - 6 TG 3282/87 - NuR 1988, 296 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10. August 1989 - 7 A 1926/86 - BauR 1989, 715 f., 8. Juli 1986 - 11 A 1288/85 - BauR 1987, 46 ff., 49, und vom 26. Juni 1983 - 7 A 1270/82 - NVwZ 1984, 530; OVG Koblenz, Urteile vom 29. August 1989 - 7 A 26/89 - NVwZ 1990, 279, und vom 26. September 1985 - 1 A 89/84 - NJW 1986, 953; OVG Hamburg, Urteil vom 15. Oktober 1985 - OVG Bf. VI 10/82 - DVBl. 1986, 691; a. A. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., 1991, 240 ff., 252 der es als "dogmatisch sauberste Lösung" ansieht, den Schutzanspruch als Reaktionsanspruch auf eine grundrechtliche Statusverletzung zu verstehen; das Bundesverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob der Anspruch sich aus einer analogen Anwendung des § 1004 BGB, aus Art. 2 Abs. 2 und 14 Abs. 1 GG oder aus einer öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungspflicht ergibt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1990 - 7 B 162/89 - NVwZ 1990, 858; vgl. auch das Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 - DVBl. 1988, 967 f.).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2008 - 16 K 3722/07
    Im Ergebnis führt die Berücksichtigung der Interessen an einer hinreichenden Straßenbeleuchtung dazu, dass die typischerweise von herkömmlichen Straßenlaternen ausgehenden Immissionen von den Nachbarn hinzunehmen sind (vgl. Hess. VGH , a.a.O., NJW 1989, 1500 und OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1986, 953), weil die Beleuchtung der Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage mit Straßenleuchten normaler Ausstattung ortsüblich ist.
  • OVG Sachsen, 26.01.2023 - 1 A 479/21

    Kostenbescheid; öffentliche Straße; Zubehör; Straßenlaterne

    Nach hergebrachtem Verständnis handelt es sich bei der allgemeinen Straßenbeleuchtung in der geschlossenen Ortslage nicht um eine Aufgabe des Straßenbaulastträgers, sondern um eine ortspolizeiliche Aufgabe der Gemeinde oder um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die zu den gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben gehört (so zum jeweiligen Landesrecht HessVGH, Urt. v. 26. April 1988 - 11 UE 468/85 -, juris Rn. 24; OVG Rh-Pf., Urt v. 26. September 1985 - 1 A 89/84 -, NJW 1986, 953; OVG NRW, Beschl. v. 1. Juli 2004 - 15 A 2188/04 -, NVwZ-RR 2004, 783 f. uneinheitlich dagegen BayVGH, Urt. v. 18. Dezember 1990 - 8 B 87.03780 -, NJW 1991, 2660 einerseits und Urt. v. 18. Oktober 2010 - A 09.40068 -, juris Rn. 29: Straßenbeleuchtung ist Zubehör; zur Beleuchtung als "straßenfremder Einrichtung" vgl. Bauer a. a. O., Rn. 44 a. E.).
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