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   BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86   

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https://dejure.org/1987,47
BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86 (https://dejure.org/1987,47)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 2 BvR 314/86 (https://dejure.org/1987,47)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 (https://dejure.org/1987,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 519 Abs. 2 § 519b Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Nachholen - Verwerfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 220
  • NJW 1987, 1191
  • MDR 1987, 466
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 27.09.1938 - VII B 10/38

    1. Läuft die Frist zur Begründung der Berufung auch dann ununterbrochen weiter,

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Da die Berufung bereits am 1. Juni 1984 eingegangen sei, habe die Begründung spätestens am 2. Juli 1984 (montags) erfolgen müssen; denn die Begründungsfrist sei weitergelaufen, obgleich die Kammer das Rechtsmittel bereits durch Beschluß vom 8. Juni 1984 verworfen habe (Hinweis auf RGZ 158, 195; BGH, VersR 1977, S. 573 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGH, VersR 1985, S. 395).

    Nach der Stellungnahme des Präsidenten des Bundesgerichtshofs ist seit dem Beschluß des Reichsgerichts vom 27. September 1938 (RGZ 158, 195) anerkannt, daß die Frist zur Begründung der Berufung auch dann weiterläuft, wenn die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Verwerfungsbeschluß aber auf sofortige Beschwerde hin aufgehoben wird (BGH, LM ZPO § 236 Nr. 7 und § 519 Nr. 56; VersR 1967, S. 665 ; 1971, S. 739; 1975, S. 421; 1977, S. 573; 1985, S. 395).

    Der Instanzenzug ist damit - anders als etwa bei der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß (vgl. RGZ 158, 195; BGH, VersR 1977, S. 573) - beendet.

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar - auch in anderem Zusammenhang - wiederholt hervorgehoben, der Rechtsuchende müsse zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, wenn er dessen Verletzung mit Erfolg rügen wolle (vgl. BVerfGE 5, 9 (10); 15, 256 (267 f.); 28, 10 (14)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar - auch in anderem Zusammenhang - wiederholt hervorgehoben, der Rechtsuchende müsse zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, wenn er dessen Verletzung mit Erfolg rügen wolle (vgl. BVerfGE 5, 9 (10); 15, 256 (267 f.); 28, 10 (14)).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 70/51

    Spruchkammer

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Indessen handelt es sich bei ihr nicht um einen zusätzlichen Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern um ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder diesen gleichgestellten Rechte (vgl. BVerfGE 1, 5 (6 f.); 1, 97 (103); 4, 309 (311); 14, 25 (29); 18, 315 (325)), das im Falle des Erfolges zur Durchbrechung der Rechtskraft führt.
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Ob in Fällen der vorliegenden Art die Gewährung des rechtlichen Gehörs zivilprozeßrechtlich über das Wiedereinsetzungsrecht (vgl. dazu in anderem Zusammenhang BVerfGE 22, 83 ) oder über die Auslegung des für den Lauf der Frist zur Berufungsbegründung maßgeblichen Verfahrensrechts sicherzustellen ist, haben zunächst die Fachgerichte zu entscheiden.
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Nach der Stellungnahme des Präsidenten des Bundesgerichtshofs ist seit dem Beschluß des Reichsgerichts vom 27. September 1938 (RGZ 158, 195) anerkannt, daß die Frist zur Begründung der Berufung auch dann weiterläuft, wenn die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Verwerfungsbeschluß aber auf sofortige Beschwerde hin aufgehoben wird (BGH, LM ZPO § 236 Nr. 7 und § 519 Nr. 56; VersR 1967, S. 665 ; 1971, S. 739; 1975, S. 421; 1977, S. 573; 1985, S. 395).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Diese Betrachtungsweise wird bei der hier gegebenen Fallgestaltung der Bedeutung und Wirkkraft des Grundrechts auf Gehör nicht gerecht; sie überspannt die Anforderungen daran, was einem Prozeßbeteiligten zur Wahrung seines Grundrechts abverlangt werden kann (vgl. BVerfGE 25, 158 (166)).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Dazu zählt, daß er grundsätzlich auch gesetzlich eingeräumte Fristen ausnutzen darf (BVerfGE 53, 25 (29)), die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat.
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Es gilt, dem Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 (310) m. w. N.).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung mit Beschluß vom 26. November 1985 - 2 BvR 851/84 - (BVerfGE 71, 202 ) wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84

    PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung -

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    (4) Die Verfassungsbeschwerde ist nicht ein zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, der sich diesem in gleicher Funktion ohne weiteres anschließt (vgl. BVerfGE 74, 220 ).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Allerdings sind die nach der jeweiligen prozessualen Lage gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zu verlangen (BVerfGE 74, 220 [225]).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Insbesondere müssen die Beteiligten einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit die Möglichkeit haben, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 220 ; 74, 228 ; 81, 123 ; 84, 188 ; 85, 337 ; 86, 133 ).
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