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   BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84   

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https://dejure.org/1986,1560
BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84 (https://dejure.org/1986,1560)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 4 C 37.84 (https://dejure.org/1986,1560)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 4 C 37.84 (https://dejure.org/1986,1560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bescheid - Höhere Verwaltungsbehörde - Gemeinde - Bebauungsplan - Bekanntmachung - Genehmigung - Rechtswirkung gegenüber Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Bindungswirkung eines Bescheids der höheren Verwaltungsbehörde über die Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Bodenverkehrsrechtliches Negativzeugnis und Berufung auf Fiktionswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1348
  • NVwZ 1987, 492 (Ls.)
  • BauR 1987, 282
  • ZfBR 1987, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84
    Zwar hat der Senat auch der als erteilt geltenden Genehmigung eine Bindungswirkung im Sinne des § 21 Abs. 1 BBauG zugesprochen, die bei Vorliegen von Versagungsgründen allenfalls durch Rücknahme der - fingierten - Genehmigung beseitigt werden kann (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - m.w.Nachw.).

    So hat der Senat in dem schon erwähnten Urteil vom 28. Februar 1975 (a.a.O. S. 4) betont, die Wirkung des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 erschöpfe sich in der Fiktion des Vorgangs der Genehmigungserteilung; eine über diese verfahrensrechtliche Funktion hinausgehende Bedeutung komme ihr nicht zu.

  • BVerwG, 07.04.1975 - 4 C 16.75

    Rechtswirkungen eines Negativattests

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG 4 B 156.73 - ; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG 4 C 16.75/4 B 2.75 - ) fest, daß ein von der Behörde - fehlerhaft - gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BBauG ausgestelltes Zeugnis, der Rechtsvorgang bedürfe keiner Bodenverkehrsgenehmigung, dies bindend gegenüber dem Adressaten des Zeugnisses auch dann feststellt, wenn zuvor die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 (jetzt § 19 Abs. 3 Satz 6 BBauG 1979) für die Bescheidung-eines Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung abgelaufen ist.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84
    Der Senat hat mit Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 4 C 22.83 - entschieden, daß die höhere Verwaltungsbehörde als Plangenehmigungsbehörde nicht befugt ist, die Nichtigkeit eines nach ihrer Erkenntnis rechtsfehlerhaften Bebauungsplans verbindlich festzustellen, ebenso nicht dazu, einem in Kraft gesetzten Bebauungsplan durch Rücknahme der Genehmigung oder durch Feststellung von deren Nichtigkeit die Wirksamkeit zu entziehen.
  • BVerwG, 20.11.1973 - IV B 156.73

    Feststellungswirkung eines bodenverkehrsrechtlichen Negativattests

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 37.84
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 20. November 1973 - BVerwG 4 B 156.73 - ; Beschluß vom 7. April 1975 - BVerwG 4 C 16.75/4 B 2.75 - ) fest, daß ein von der Behörde - fehlerhaft - gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BBauG ausgestelltes Zeugnis, der Rechtsvorgang bedürfe keiner Bodenverkehrsgenehmigung, dies bindend gegenüber dem Adressaten des Zeugnisses auch dann feststellt, wenn zuvor die Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 (jetzt § 19 Abs. 3 Satz 6 BBauG 1979) für die Bescheidung-eines Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung abgelaufen ist.
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