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   BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86   

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https://dejure.org/1986,1795
BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86 (https://dejure.org/1986,1795)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86 (https://dejure.org/1986,1795)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 1986 - BReg. 1 Z 34/86 (https://dejure.org/1986,1795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung; Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes nach dem Tod des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1492
  • NJW-RR 1987, 836 (Ls.)
  • MDR 1987, 66
  • FamRZ 1986, 1237
  • Rpfleger 1987, 151
  • BayObLGZ 1986, 332
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 359/11

    Übergang des Anspruchs des verstorbenen Pflegeheimbewohners auf Einsicht in die

    Sofern die von dem Geheimnisträger in diesem Rahmen angeführten Gründe nicht nachvollzogen werden und eine Weigerung nicht rechtfertigen können, ist von einer mutmaßlichen Einwilligung in die Offenlegung der Unterlagen auszugehen (vgl. BayObLG, NJW 1987, 1492, 1493; OLG München, MDR 2011, 1496; VersR 2009, 982, 983).
  • OLG Köln, 15.05.2018 - 2 Wx 202/18

    Umfang der Schweigepflicht des behandelnden Arztes hinsichtlich einer

    Geht ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf weitere Geheimhaltung verzichten würde, so steht dem Zeugen kein Verweigerungsrecht zu (BayObLGZ 1966, 88 [90 f.]; BayObLGZ 1986, 332 = NJW 1987, 1492; Keidel/Sternal, aaO, § 30 Rn. 69).

    Ist ein solcher Wille zweifelhaft, so liegt es in der Verantwortung des Geheimnisträgers, von den ihm bekannten Umständen auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu schließen und nach gewissenhafter Prüfung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts zu befinden (BayObLGZ 1986, 332 = NJW 1987, 1492 m.w.N.).

  • OLG München, 24.10.2018 - 13 U 1223/15

    Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht zur Erforschung des

    b) Dabei wirkt die Schweigepflicht grundsätzlich über den Tod des Mandanten hinaus (vgl. BGHZ 91, 392, 398; BayObLG, Beschluss vom 21.08.1986, BReg 1 Z 34/86 = NJW 1987, 1492; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1966, BReg. 1a Z 76/65 = NJW 1966, 1664; MüKoZPO a.a.O. Rn. 36; jeweils zitiert nach beck-online; vgl. auch Nr. 2.2.3 CCBE).

    Soweit es an einer Willenserklärung des Erblassers fehlt, ist der mutmaßliche Wille des Erblassers zu erforschen (vgl. BGHZ 91, 392, 399; BayObLG, Beschluss vom 21.08.1986, BReg 1 Z 34/86 = NJW 1987, 1492, Rn. 16, juris; ZöllerGreger, 31. Aufl. § 385 Rn.10).

  • OLG München, 19.09.2011 - 1 W 1320/11

    Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes: Ärztliche Schweigepflicht nach Tod des

    Geht ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf eine weitere Geheimhaltung verzichten würde, so steht dem Zeugen ein Verweigerungsrecht aus § 385 Abs. 2 ZPO nicht zu (vgl. dazu BayObLG, NJW 1987, 1492).
  • OLG Köln, 01.03.1999 - 2 Wx 26/98
    Maßgebend für die Entscheidung in diesem Punkt ist in erster Linie eine positive Äußerung des Verstorbenen zu Lebzeiten, ausdrücklich oder konkludent, sonst sein mutmaßlicher Wille, ob er die Offenlegung gebilligt hätte oder nicht (vgl. BGHZ 91, 392; BayOblG NJW 1987, 1492).

    So ist der bei Abfassung eines Testaments mitwirkende Notar oder Rechtsanwalt auch ohne Ermächtigung über die Willensbildung des Testators aussagepflichtig (vgl. Senat, OLGZ 1982, 1 ff; BayOblG, NJW 1987, 1492).

  • OLG München, 09.11.2006 - 1 U 2742/06

    Arzthaftung: Anordnung der Vorlage der Pflegeunterlagen nach § 142 ZPO bei

    Dabei verbleibt dem Geheimnisträger ein Entscheidungsspielraum, der durch die Gerichte nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Beschluss des BayOblG vom 21.08.1986, Az. BReg 1 Z 34/86 = BayObLGZ 1986, 332 ff; Zur Frage, inwieweit Angehörigen/Erben eines verstorbenen Patienten ein Recht auf Einsichtnahme der Krankenpapiere zustehen vgl. auch BGH NJW 1983, 2627 ff).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 3 Wx 436/99

    Anspruchd es Beteiligten auf Einsicht in die Krankenakte im Erbscheinsverfahren

    Es ist anerkannt, daß die Aufklärung von Zweifeln an der Testierfähigkeit im wohlverstandenen Interesse eines Erblassers liegt, der ein Testament errichtet hat (BGH NJW 84, 2893; KG OLGZ 29, 118, 119; BayObLG NJW 87, 1492, 1493).
  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

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  • AG Bonn, 12.10.2017 - 34 VI 352/17

    Berechtigung eines Arztes als Zeuge zur Zeugnisverweigerung i.R.d. Prüfung der

    Gibt es eine solche Äußerung nicht, ist der mutmaßliche Wille der Verstorbenen zu erforschen, also zu prüfen, ob sie die Offenlegung mutmaßlich gebilligt oder missbilligt hätten (BGH NJW 1984, 2893; BayObLGZ 1986, 332, 334; Zöller/Greger, 31. Auflage 2016, § 383 Rn. 5, § 385 Rn. 10).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen

  • OLG Köln, 04.11.1992 - 27 U 66/92
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