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   BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87   

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BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87 (https://dejure.org/1987,666)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 2 BvR 186/87 (https://dejure.org/1987,666)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 (https://dejure.org/1987,666)
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Verkleideter V-Mann

Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG, faires Verfahren

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen V-Mannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1874
  • MDR 1987, 727
  • NStZ 1987, 276
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].

    Der Vortrag des Beschwerdeführers, der polizeiliche V-Mann sei bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung verkleidet gewesen, legt einen Verfassungsverstoß nicht dar (vgl. BVerfGE 57, 250 [284].

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Fragerecht seines Verteidigers sei aufgrund einer Sperrerklärung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg unzulässig beschränkt worden, ist die Möglichkeit der Verletzung eigener verfassungsmäßiger Rechte nicht hinreichend dargetan (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 28, 17 [19].

    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde läßt sich dieser Begründungsmangel nicht mehr beheben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19].

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Es kann dahinstehen, ob die Mitwirkung eines polizeilichen Lockspitzels bei der Überführung eines Straftäters überhaupt geeignet sein kann, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Betroffenen zu hindern (vgl. hierzu BGHSt 33, 356 [362]; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 -, NStZ 1985, S. 131 f. mit Anmerkung Meyer; vgl. auch Rieß, JR 1985, S. 45 f.).

    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb wiederholt die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Ermittlung der Wahrheit betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Es kann dahinstehen, ob die Mitwirkung eines polizeilichen Lockspitzels bei der Überführung eines Straftäters überhaupt geeignet sein kann, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Betroffenen zu hindern (vgl. hierzu BGHSt 33, 356 [362]; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 -, NStZ 1985, S. 131 f. mit Anmerkung Meyer; vgl. auch Rieß, JR 1985, S. 45 f.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Selbst wenn man dies im Grundsatz für möglich erachten sollte, könnte ein derartiges Verbot nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden (BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 16. September 1986 - 2 BvR 913/86 - BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Behauptung der Verfassungsbeschwerde, der Beschwerdeführer sei massiv und intensiv zur Tatbegehung gedrängt worden, findet in den tatsächlichen Feststellungen des Urteils, von denen das Bundesverfassungsgericht auszugehen hat (BVerfGE 18, 85 [92], keine Stütze.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs ist damit nicht genügt (vgl. BVerfGE 54, 53 [65].
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bislang offengelassen, ob aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis hergeleitet werden kann; es hat dies aber jedenfalls in Ausnahmefällen für möglich erachtet, wenn sich ein tatprovozierendes Verhalten gegen einen (bis dahin) gänzlich Unverdächtigen richtet, der lediglich "als Objekt der staatlichen Ermittlungsbehörden einen vorgefertigten Tatplan ohne eigenen Antrieb ausgeführt hat" (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; NJW 1995, 651, 652; Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01; NJW 2015, 1083, 1084).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Selbst wenn man ein Verfahrenshindernis aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation im Grundsatz für möglich erachten wollte, könnte ein derartiges Verbot der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nur in extremen Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Grundsatzes lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm indes nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, NJW 1985, 1767; NJW 1987, 1874, 1875).

    Während es dort im Regelfall um die Bekämpfung organisierter schwerer Kriminalität geht, bei der die Strafverfolgungsorgane ohne den Einsatz sog. V-Leute nicht auskommen (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874, 1875), verfolgt der Staat hier die in erster Linie ordnungsrechtliche Aufgabe des Schutzes Jugendlicher vor den Gefahren des Alkoholkonsums.

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich - nach den hierfür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. nur EGMR, aaO, mwN), vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; 1995, 651, 652; 2015, 1083) und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276, 284 f., und vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, NStZ 2018, 355 m. Anm. Esser, NStZ 2018, 358; Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238, 244 f.; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232, 233; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17, und vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17) entwickelten Maßstäben - selbst auf der Basis der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation erwachsendes, ohnehin nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommendes Verfahrenshindernis nicht ergeben würde.
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Kammer des Zweiten Senats] NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171; zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    aa) Die Herleitung eines Bestrafungsverbots aus der Verfassung (kritisch allgemein Bartlsperger, DVBl 1993, 333, 344/346) ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzt aber eine Sondersituation voraus, die mit anderen gesetzlich ausdrücklich geregelten Mitteln nicht oder nur schlechter gelöst werden kann, sodass im Bestrafungsverbot die ultima ratio liegt (BVerfG NJW 1987, 1874; BGHSt 46, 159, 170/171 mit Zusammenfassung auch der obergerichtlichen Rechtsprechung; Hillenkamp, NJW 1989, 2841; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Einl. Rn. 148; vgl. ferner zu differenzierenden verfahrensrechtlichen Lösungsanforderungen bei Herleitung aus dem Rechtsstaatsprinzip BVerfGE 57, 250, 275/276; KK-Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., Einl. Rn. 131/132).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01

    Wegen unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglose

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

  • LG Darmstadt, 28.11.1990 - 18 Js 5790/90

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschaffen und Anbieten

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