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   BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84   

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https://dejure.org/1987,131
BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84 (https://dejure.org/1987,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1987 - 1 BvR 162/84 (https://dejure.org/1987,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1987 - 1 BvR 162/84 (https://dejure.org/1987,131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß der Präklusion bei Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen Präklusiuonsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätetes Vorbringen - Fürsorgepflicht - Richter - Zurückweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 183
  • NJW 1987, 2003
  • MDR 1987, 814
  • DÖV 1987, 1060
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 (139) im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).

    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Diese Beispiele lassen erkennen, daß Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung in die Prüfung einbezogen werden müssen (darauf verweisen BVerfGE 55, 72 (93 f.) und 69, 126 (140) ausdrücklich).

    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Als verfassungswidrig wurde auch die mißbräuchliche Anwendung einer Präklusionsvorschrift bewertet, wobei der Mißbrauch in der Zurückweisung trotz erkennbar unzureichender Terminvorbereitung gesehen wurde (BVerfGE 69, 126 (139) im Anschluß an BGHZ 86, 31 [39]).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Auch wenn diese "Flucht in die Säumnis" mit der Folge des Umgehens der Präklusionsvorschriften für zulässig gehalten wird (vgl. BGHZ 76, 173 ff.; Leipold, ZZP 93, 237 [251 f.]), kann eine gerichtliche Belehrung darüber nicht gefordert werden; der Richter würde sich durch einen solchen Hinweis geradezu der Gefahr aussetzen, vom Gegner der belehrten Partei als befangen abgelehnt zu werden.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    So hat das Bundesverfassungsgericht eine Präklusion in solchen Fällen als einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beurteilt, in denen eine unzulängliche richterliche Verfahrensleitung die Verzögerung mit verursacht hatte (BVerfGE 51, 188 (192); 60, 1 [6]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    So hat das Bundesverfassungsgericht eine Präklusion in solchen Fällen als einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beurteilt, in denen eine unzulängliche richterliche Verfahrensleitung die Verzögerung mit verursacht hatte (BVerfGE 51, 188 (192); 60, 1 [6]).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
    Der Ausschluß verspäteten Vorbringens setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, daß die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 [98]; 54, 117 [124]; 55, 72 [94]; 62, 249 [254]; 67, 39 [42]; 69, 126 [137]).
  • BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners -

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für

    Der unterlassene Hinweis, der einen Verfahrensmangel darstellt, kann aufgrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu Lasten der Beteiligten gehen (vgl zB BVerfGE 60, 1, 6; BVerfGE 75, 183, 190) .
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Die Mitteilung von der Prozessvollmacht kann allerdings auch durch den Prozessgegner - etwa durch die Bezeichnung des Beklagtenvertreters in der Klageschrift - erfolgen, sofern die vertretene Partei oder ihr Bevollmächtigter dem Gegner ihrerseits das Bestehen der Prozessvollmacht angezeigt haben (vgl. BVerfGE 75, 183 ; BGH NJW-RR 2000, S. 444, 445; Stöber in: Zöller, ZPO 26. Aufl.; § 172 Rn. 7).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Sie sind gehalten, den Grundsatz rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 69, 126 ; 75, 183 ), und dürfen bei der Anwendung und Auslegung der prozessrechtlichen Vorschriften, die die Gewährung rechtlichen Gehörs sichern sollen, keine überspannten Anforderungen stellen (BVerfGE 25, 158 ).
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