Rechtsprechung
OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2030 (Ls.)
- NStZ 1987, 372
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 27.11.1981 - 1 Ss 706/81
Auszug aus OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86
Hierdurch würden Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch in unzulässiger Weise auseinandergerissen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 82, 897 [hier: IV (458) 138 a] für den Fall einer Berufungsrücknahme nach Rechtskraft des Schuldspruchs; OLG Hamm, MDR 77, 252 [hier: IV (468) 112 e-f] für den Fall einer Einspruchsrücknahme nach Rechtskraft des Schuldspruchs). - BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85
Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86
Zwar ist eine Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn ein früher in der Sache ergangenes Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben worden ist (vgl. BGHSt 33, 394 [hier: IV (468) 148 b-c]).
- BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11
Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens …
§ 74 Abs. 2 OWiG ist durch das OWiG-ÄndG ohne Ausnahme zu einer zwingenden Regelung umgestaltet worden, obwohl der Gesetzgeber wusste, dass die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Verwerfung des Einspruchs nach Teilaufhebung durch das Rechtsbeschwerdegericht wegen der eingetretenen Teilrechtskraft des Schuldspruchs als unzulässig ansah (vgl. OLG Köln, NStZ 1987, 372; KG, VRS 72 (1987), 451; BayObLG VRS 80 (1991), 45). - OLG Celle, 14.11.2011 - 311 SsBs 152/11
Verwerfung des Einspruchs eines nicht vom persönlichen Erscheinen in der …
Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die zwingende Regelung ohne Einschränkungen eingeführt hat, obwohl ihm bekannt war, dass unter der Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a. F. eine Verwerfung des Einspruchs bei vorangegangener Teilaufhebung im Rechtsfolgenausspruch von den Obergerichten als unzulässig angesehen wurde (vgl. KG VRS 72, 451; OLG Köln VRS 74, 280; 86, 139; BayObLG ZfSch 1990, 359), rechtfertigt den Schluss, dass der Gesetzgeber das mögliche Spannungsverhältnis zwischen einem Schuldspruch durch Urteil und einer Rechtsfolgenentscheidung durch bereits vorher ergangenen Bußgeldbescheid im Interesse eine Entlastung der Gerichte bewusst in Kauf genommen hat. - OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung und Zurückverweisung
Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
- BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98
Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen
Innerhalb einer Tat im Sinn des materiellen Rechts wurde daher auch von der Rechtsprechung die "horizontale" Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch für nicht zulässig erachtet (vgl. OLG Köln NStZ 1987, 372 m. w. N.). - OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
Zulässige Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung eines Sachurteils durch …
Die Verwerfung des Einspruchs eines in der Hauptverhandlung unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid ist selbst dann noch zulässig, wenn ein vorangegangenes Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war (BGHSt 33, 394 = NJW 1986, 1946 = VRS 70, 290 = NStZ 1987, 564 m. zust. Anm. Meurer NStZ 1987, 540 = JR 1987, 83 m. zust. Anm. Fezer; Senat NStZ 1987, 372;… Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 25). - OLG Naumburg, 11.01.2022 - 1 Ws 235/21
Zurücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid im Rechtsbeschwerdeverfahren
Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird und die Aufhebung nicht nur - wie hier - die Rechtsfolgenentscheidung erfasst (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. Juli 1996, 2 ObOWi 513/96; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 1976, 2 Ss OWi 797/76 - beide zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. Februar 1987, Ss 744/86, NStZ 1987, 372; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. März 2009, 1 SsBs 9/09, NStZ 2010, 459;… Göhler, a. a. O., § 71 Rn 6a a. E.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 411 Rn 9, § 302 Rn 6) möglich ist. - BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer …
Das gilt aber nur dann, wenn das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird, nicht dagegen dann, wenn die Aufhebung nur die Rechtsfolgenentscheidung erfaßt (…Göhler Rn. 6 a; OLG Köln NStZ 1987, 372, 373; OLG Hamm MDR 1977, 252; Groth NStZ 1983, 9, 10).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Strafzeitberechnung, keine formgerechte Zustellung, keine Verlängerung durch Unterbrechung nach § 454 b StPO, Errechnung des Zwei-Drittel-Zeitpunktes, StVollstrO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2030 (Ls.)
- NStZ 1987, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86
Ohnehin ist die Strafvollstreckungsordnung nur die Vollstreckungsbehörden bindende Justizverwaltungsvorschrift (…Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., vor § 449 Rdn. 19); sie hat jedoch keine Gesetzeskraft und bindet nicht die Gerichte, soweit sie über die Zulässigkeit der Strafvollstreckung zu entscheiden haben (Wendisch, a.a.O., BVerfGE 29, 312, 315; OLG Bremen NJW 1954, 84;… Dünnebier in GA 1969, 218). - OLG München, 03.04.1981 - 1 VAs 4/81
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86
§ 43 Abs. 3 StVollstrO wurde deshalb erlassen, damit während der Vollstreckung der letzten Strafe eine einheitliche und gleichzeitige Gesamtprognose getroffen werden kann (OLG München MDR 1981, 694 m.w.N.). - BGH, 18.05.1955 - 3 StR 102/55
Auszug aus OLG Hamm, 09.02.1987 - 3 Ws 502/86
Auch das Strafgesetzbuch geht also davon aus, daß die erkannte Freiheitsstrafe trotz Bemessung nach einem einheitlichen Maßstab - je nach dem in Betracht kommenden Vollstreckungszeitraum - eine unterschiedlich lange Vollstreckung zur Folge haben kann (BGHSt 7, 322).
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 394/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Strafzeitberechnung
§ 40 Abs. 1 StVollstrO kommt als bloße Verwaltungsanordnung (vgl. BVerfGE 29, 312 [315];… BGH NStZ 1986, S. 284 ; s. auch BVerfGE 15, 288 [294] für die Untersuchungshaftvollstreckungsordnung) nicht in Betracht, um bei einer Vollstreckungsunterbrechung gemäß § 454 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO eine Strafzeitverlängerung im Vergleich zu einer ununterbrochenen Strafvollstreckung mehrerer Haftstrafen nacheinander herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, NStZ 1987, S. 342 f;… OLG Karlsruhe, NStZ 1992, S. 302 f). - OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - 3 Ws 257/91 "Im Falle der unmittelbaren Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen ist die Strafzeit trotz Unterbrechung der Strafen zu dem in § 454b II StPO genannten Zeitpunkt so zu berechnen, wie wenn die Strafen ohne Unterbrechung nacheinander vollstreckt würden (im Anschluß an OLG Hamm NStZ 1987, 342 ).«.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.06.1986 - 2 Ws 414/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 23.06.1986 - 2 Ws 414/86
- LG Duisburg, 15.04.1987 - VII KLs 6/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2030
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13
Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO
Die Tatsachenbehauptung des Verurteilten in seinem Wiederaufnahmegesuch, er habe seine Mittäter durch den ausdrücklichen Zuruf "Hör auf!" von einer weiteren Schussabgabe abgehalten und die damaligen Angreifer seien zumindest stillschweigend überein gekommen, dass sich die Bestrafungsaktion nur noch auf nicht lebensgefährliche Attacken beschränken sollte, wobei der Zeuge A. zu diesem Zeitpunkt erkennbar nicht lebensgefährlich verletzt gewesen sei, stellt sich als "neu" im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO dar, so dass bezüglich dieser Tatsache auch die früher benutzen Beweismittel beigebracht werden können (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O. Rn. 29 m.w.N.) Tatsachen sind neu, wenn sie dem erkennenden Gericht bei der Urteilberatung nicht bekannt waren und daher bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (OLG Karlsruhe NJW 1958, 1247 OLG Frankfurt NJW 1978, 841; OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2030, Meyer-Goßner, a.a.O., § 359 Rn. 30). - AG Köln, 02.03.2017 - 817 OWi 91/17
Aufschub der Vollstreckung des Fahrverbots ; Statthaftigkeit des Antrags auf …
Neu ist eine Tatsache, wenn sie dem erkennenden Gericht bzw. der erkennenden Behörde zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt war oder durch das Gericht bzw. die Behörde bei der Entscheidung nicht zugrunde gelegt wurde (OLG Düsseldorf, NJW 1987, 2030; LG Stuttgart, Beschluss vom 09.06.2008, Az. 19 Qs 41/08 OWI - zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LG Krefeld, 22.12.1986 - 33 Vollz 42/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2030 (Ls.)
- NStZ 1987, 343