Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.03.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87   

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BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87 (https://dejure.org/1987,1400)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1987 - 1 BvR 620/87 (https://dejure.org/1987,1400)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 (https://dejure.org/1987,1400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Datenerhebung - Völkerzählung - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2219
  • NVwZ 1987, 881 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob der Beschwerdeführer, wenn er im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ohne Erfolg bliebe, gehalten wäre, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der Hauptsache durchzuführen (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]; 66, 155 [173] m.w.N.).

    Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]).

    Den mit dieser Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob der Beschwerdeführer, wenn er im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ohne Erfolg bliebe, gehalten wäre, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der Hauptsache durchzuführen (vgl. BVerfGE 65, 1 [38]; 66, 155 [173] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 46, 166 [178]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Es entspricht der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, daß vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (BVerfGE 68, 376 [379 f.]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Gesetzgeber und Verwaltungsbehörden bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 12 Abs. 5 VZG 1987 - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 [70 f.]) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen zumal aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 [229]); die Verwaltungsbehörden werden bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen haben, daß der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 [401]; 69, 220 [227]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Dieser erfordert, daß der Bürger, der die Verletzung seiner Grundrechte geltend machen will, vor der Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts einen ihm gegebenen Rechtsweg beschreitet (BVerfGE 69, 122 [125]).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
    Die Rüge, ein subjektives Verfassungsrecht sei verletzt, ist indes Voraussetzung jeder Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 45, 63 [74 f.]); das Grundgesetz kennt keine Popularklage.
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    (1) Verwaltungsbehörden und Gerichte bleiben auch dann, wenn sich der Gesetzgeber - wie in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - angesichts der Besonderheiten eines Sachbereiches (vgl. BVerfGE 65, 1 ) zu einer generellen Anordnung des Sofortvollzuges entschließt, den verfassungsrechtlichen Bindungen aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterworfen (vgl. BVerfGE 69, 220 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).

    Verwaltungsbehörden haben bei den ihnen obliegenden Ermessensentscheidungen über Vollstreckungsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verlangte umfassende und wirksame gerichtliche Rechtsschutz illusorisch wäre, wenn sie irreparable Maßnahmen durchführten, bevor die Gerichte deren Rechtmäßigkeit geprüft haben (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).

    Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 46, 166 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).

    Von Verfassungs wegen liegt es unter Berücksichtigung der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes jedenfalls nahe, für die Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - zumindest soweit ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtsmissbräuchlich ist - von Maßnahmen der Vollstreckung abzusehen, wenn anderenfalls schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden i Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 ; 67, 239 ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - <EuGRZ 1987, 297> betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13 -, NVwZ 2014, 363 = juris, Rn. 7 f., m. w. N., und vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, 2219 = juris, Rn. 4.
  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, das den von einem sofort vollziehbaren Verwaltungsakt Betroffenen davor bewahren soll, dass durch die Verwaltung nicht mehr korrigierbare Zustände geschaffen werden, ehe das Gericht über die Hauptsache entschieden hat, ist demgemäß ebenfalls eine adäquate Ausprägung des in der Verfassung garantierten Rechtsschutzes (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 35, 263 ; 382 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219).

    Allerdings läßt sich der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219) nicht entnehmen, dass von Verfassungs wegen ohne nähere Berücksichtigung der Umstände stets zu fordern ist, dass im Falle eines nicht offensichtlich unzulässigen oder rechtsmißbräuchlichen Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO die Behörde von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen und damit korrespondierend eine strafrechtliche Ahndung des Betroffenen auszuscheiden hat.

    Diese Grundsätze gelten, wie der Beschwerdeführer nicht verkennt, allerdings nur, wenn und solange der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO und seine Aufrechterhaltung nicht offensichtlich unzulässig oder rechtsmißbräuchlich ist (BVerfG in NJW 1987, 2219).

  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 20 CE 22.2069

    Zur Unverzüglichkeit der Information der Öffentlichkeit iSd § 40 Abs. 1a LFGB

    Zwar kann diese der Behörde nicht zugerechnet werden, weil sie während der Dauer eines gerichtlichen Eilverfahrens im Hinblick auf das verfassungsmäßige Recht auf Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet ist, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen und möglicherweise irreparable Maßnahmen zu vollziehen, bevor ein Gericht ihre Rechtmäßigkeit überprüft hat (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73, - juris Rn. 64; BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83, - juris Rn. 19; BVerfG, B.v. 4.6.1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, S. 2219).

    Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, B.v. 4.6.1987, a.a.O. S. 2219).

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

    In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 [BVerfG 24.01.1984 - 1 BvL 7/82] ; 67, 239 [BVerfG 17.07.1984 - 1 BvL 24/83] ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde).
  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 12 TZ 577/00

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Vollzugsmaßnahme während des

    Ungeachtet dessen trifft die Behörden allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich von Maßnahmen des Verwaltungszwangs abzusehen (vgl. BVerfG-Kammer, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87 - NJW 1987, 2219).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass jede Behörde die verfassungsrechtliche Obliegenheit trifft, während eines Gerichtsverfahrens um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen (BVerfG NJW 1987, 2219).
  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 48/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Voraussetzungen einer Zwischenverfügung

    Denn die Behörde trifft allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes von Maßnahmen des Verwaltungszwanges abzusehen (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 -, NJW 1987, 2219).
  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 8 CE 05.585
    Beschreitet in dieser Verfahrenssituation die Verwaltungsbehörde den Weg der gesetzeswiederholenden und -konkretisierenden Gebotsverfügung , ohne zugleich den Sofortvollzug anzuordnen, muss sie billigerweise die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten abwarten und darf diesen Zustand nicht durch Vollzugsmaßnahmen - auch nicht durch solche bußgeldrechtlicher Art - unterlaufen (vgl. BVerfG vom 4.6.1987 NJW 1987, 2219, das insoweit Maßnahmen des Verwaltungszwangs und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ausdrücklich gleichstellt).
  • BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
  • OVG Saarland, 27.03.2014 - 1 B 216/14

    Schließung von Spielhallen, Erlass einer Zwischenentscheidung gemäß Art. 19 Abs.

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvR 2036/89

    Verwaltungsgerichtliche Anfechtung hindert nicht die Verhängung einer Geldbuße im

  • VG Berlin, 21.02.2001 - 35 F 128.00

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Mischehen, Bosnier, DCA, Duldung, Vorläufiger

  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 49/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.1996 - 1 S 652/95

    3.8 Verwaltungsvollstreckung - Zwangsgeld; verwaltungsgerichtlicher

  • VG Düsseldorf, 28.06.2010 - 27 L 656/10

    Bei Unklarheit über das Vorliegen einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86   

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https://dejure.org/1987,1243
BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Stellungnahmefrist im strafrechtlichen Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Revision - Erwiderung - Mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2219
  • MDR 1987, 729
  • NVwZ 1987, 881 (Ls.)
  • NStZ 1987, 334
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Es regelt aber nicht, wie das im einzelnen zu geschehen hat; es überläßt vielmehr die Ausgestaltung der Gehörsgewährung den fachgerichtlichen Verfahrensordnungen (vgl. BVerfGE 67, 208 [211]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Im übrigen legt das Verfahrensgrundrecht lediglich dem Gericht die Pflicht auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl. nur BVerfGE 66, 260 [263]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Im übrigen legt das Verfahrensgrundrecht lediglich dem Gericht die Pflicht auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl. nur BVerfGE 66, 260 [263]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Die Auslegung und Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO als einer Vorschrift des sogenannten einfachen Rechts ist Sache der Revisionsgerichte und der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Soweit der Beschwerdeführer meint, eine nur zweiwöchige Frist zur Gegenerklärung auf die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO ) habe hier nicht genügt, um auf die Ausführungen sachgerecht erwidern zu können, scheitert die Rüge schon daran, daß er nicht vorträgt, was er dem Revisionsgericht bei seines Erachtens hinreichender Gehörsgewährung sonst noch unterbreitet hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 36, 85 [87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Dazu müßte die Rechtsanwendung des Fachgerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein und sich daher der Schluß aufdrängen, daß sie auf sachfremden oder sonst schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Das Bundesverfassungsgericht, das kein Rechtsmittelgericht ist, hat die "Beruhensprüfung" nicht in den Einzelheiten zu kontrollieren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NStZ 1987, S. 334 f.).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es weiter, den die Revision verwerfenden Beschluss (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, 442; vgl. auch BVerfGE 50, 287 zu § 544 b ZPO) und selbst den Antrag der Staatsanwaltschaft nur kurz zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NStZ 1987, S. 2219).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Das FG hat - wie die Ausführungen auf Seite 14 der Urteilsbegründung (Ziffer 6) zeigen - die in Frage stehenden Argumente und Rechtsprechungsbeispiele zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Februar 1980 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 222, und vom 24. März 1987 2 BvR 677/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2.219).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Wie das zu geschehen hat, wird indes weder von der Prozessordnung noch vom Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschrieben (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Dass stets alle Richter selbst die Akten lesen, ist jedoch entgegen der Ansicht der Klägerin von Rechts wegen nicht erforderlich (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Sinn und Tätigkeit eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers ist es entgegen der Vorstellung der Klägerin nicht, dass alle Mitglieder die gesamten Akten oder einzelne Schriftsätze vollständig lesen; er liegt vielmehr vornehmlich darin, alle bedeutsamen Fragen im Spruchkörper zu erörtern (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220); das ist hier geschehen.

  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 433/14

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2219, 2220 und NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13 und vom 10. Februar 2015 - 1 StR 640/14; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 433/14

    Anhörungsrüge

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2219, 2220 und NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13 und vom 10. Februar 2015 - 1 StR 640/14; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Dabei ist es jedem Richter in Ausübung seiner Unabhängigkeit und persönlichen Verantwortung jederzeit unbenommen, sich selbst unmittelbar aus den Akten kundig zu machen, wenn er dies für seine Überzeugungsbildung für erforderlich hält und nicht allein auf den Vortrag des Berichterstatters zurückgreifen möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u. 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334, 2336 Tz. 25; siehe auch schon BVerfG, Beschluss vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NJW 1987, 2219, 2220; BGH, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353f.).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Vor diesem Hintergrund liegt ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogene - fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO ein verfassungsrechtliches Eingreifen erforderte, weil sie nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder sonst schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NJW 1987, S. 2219 m.w.N.), nicht vor.
  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 11 CS 19.1174

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (BVerfG, B.v. 24.3.1987 - 2 BvR 677/86 - NJW 1987, 2219/2220).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 640/14

    Rechtmäßigkeit der Revisionsentscheidung nach Beratung nach dem

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NJW 1987, 2219, 2220 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 15/92

    Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss bezüglich der Revision -

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

  • BGH, 26.03.2014 - 5 StR 628/13

    Entscheidung über die Revision durch Beschluss kein Verstoß gegen Grundsatz des

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98
  • BGH, 31.01.2013 - 1 StR 373/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Entscheidung nach § 349 Abs.

  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 9 CS 22.1573

    Erfolglose Beschwerde im einstweilgen Rechtsschutz: Mangelnde

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

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