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BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassen medizinisch erforderlicher diagnostischer Untersuchungsmaßnahmen als ärztlicher Behandlungsfehler - Beweislastumkehr zugunsten des Patienten bei schuldhafter Unterlassung der Erhebung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde durch den Arzt - Zurechenbarkeit ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 844 Abs. 2; RVO § 1542
Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher Übergang des Anspruchs eines Kindes wegen Entzuges der Betreuungsleistungen seiner Mutter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2293
- NJW-RR 1987, 1311 (Ls.)
- MDR 1987, 1016
- FamRZ 1987, 903
- VersR 1987, 1092
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Dem widerspräche es, den Unterhaltsersatzcharakter, den die Waisenrente hat, auf den Ausgleich lediglich von Lücken im Barunterhalt zu verkürzen und den damit wirtschaftlich eng verzahnten Bedarf an Betreuungsunterhalt außer Betracht zu lassen (vgl. schon BVerfGE 17, 1, 12 f). - BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; …
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 203/79 - NJW 1982, 1045 = VersR 1982, 291; zu dem Problemkreis zuletzt Senatsurteil vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - NJW 1985, 735 = VersR 1985, 356) besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen, so dass sich im Streitfall der Kläger die Leistungen aus der Halbwaisenrente auf seine Ersatzansprüche anrechnen lassen muss, weil diese insoweit auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind. - BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der …
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 203/79 - NJW 1982, 1045 = VersR 1982, 291; zu dem Problemkreis zuletzt Senatsurteil vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - NJW 1985, 735 = VersR 1985, 356) besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen, so dass sich im Streitfall der Kläger die Leistungen aus der Halbwaisenrente auf seine Ersatzansprüche anrechnen lassen muss, weil diese insoweit auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
Kirchenlohnsteuer II
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Dem stehen, anders als die Anschlussrevision meint, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes BVerfGE 19, 268, 279 und des Bundessozialgerichtes BSGE 23, 151, 156 nicht entgegen. - BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Das von Lange für seine abweichende Ansicht vornehmlich ins Feld geführte Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deckungsgleich sein, bürgerlich-rechtliche Ansprüche wegen des Ausfalls der Hausfrauenarbeit und Sozialversicherungsrenten seien jedenfalls nicht im vollen Umfang funktionsgleich, trifft für den zivilrechtlichen Anspruch des Kindes auf Schadensersatz für den durch den Tod der Mutter entgangenen Betreuungsunterhalt und den sozialrechtlichen Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Mutter gerade nicht zu: Es entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofes, sondern auch des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts, dass die Waisenrenten gerade auch diesen durch den Tod der Mutter entstandenen Bedarf des Kindes an Betreuungsunterhalt decken, weil sie auch in dieser Beziehung Ausgleich für die Beeinträchtigung der Familiengemeinschaft als eines natürlichen wirtschaftlichen Gefüges gewähren sollen (vgl. BVerfGE 17, l, 10 ff, 36 f; 25, 167, 195; 28, 324, 348, 354 f; 40, 121, 134;… BSozG, Urt. v. 29.05.1979 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 20, v. 15.10.1981 - SozR 2200 S 1267 RVO Nr. 25 und v. 06.10.1982 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 27). - BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Das von Lange für seine abweichende Ansicht vornehmlich ins Feld geführte Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deckungsgleich sein, bürgerlich-rechtliche Ansprüche wegen des Ausfalls der Hausfrauenarbeit und Sozialversicherungsrenten seien jedenfalls nicht im vollen Umfang funktionsgleich, trifft für den zivilrechtlichen Anspruch des Kindes auf Schadensersatz für den durch den Tod der Mutter entgangenen Betreuungsunterhalt und den sozialrechtlichen Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Mutter gerade nicht zu: Es entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofes, sondern auch des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts, dass die Waisenrenten gerade auch diesen durch den Tod der Mutter entstandenen Bedarf des Kindes an Betreuungsunterhalt decken, weil sie auch in dieser Beziehung Ausgleich für die Beeinträchtigung der Familiengemeinschaft als eines natürlichen wirtschaftlichen Gefüges gewähren sollen (vgl. BVerfGE 17, l, 10 ff, 36 f; 25, 167, 195; 28, 324, 348, 354 f; 40, 121, 134;… BSozG, Urt. v. 29.05.1979 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 20, v. 15.10.1981 - SozR 2200 S 1267 RVO Nr. 25 und v. 06.10.1982 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 27). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Das Berufungsgericht begründet eine solche Beweislastumkehr zu Lasten des Erstbeklagten, wie seine Bezugnahme auf die Senatsentscheidung BGHZ 85, 212, 217 ff. zeigt, im wesentlichen damit, dass der Erstbeklagte nicht die erforderlichen diagnostischen Maßnahmen getroffen hat. - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Für den Fall der mangelnden Befundsicherung, um die es auch im Streitfall geht, hat der Senat neuerdings in seinem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Urteil vom 3. Februar 1987 - VI ZR 56/86 - diese Rechtsprechung fortgeführt und präzisiert. - BSG, 30.06.1965 - 9 RV 822/60
Erhöhte Elternrente - Verlust des einzigen leiblichen Kindes - Vorhandensein …
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Dem stehen, anders als die Anschlussrevision meint, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes BVerfGE 19, 268, 279 und des Bundessozialgerichtes BSGE 23, 151, 156 nicht entgegen. - BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Das von Lange für seine abweichende Ansicht vornehmlich ins Feld geführte Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deckungsgleich sein, bürgerlich-rechtliche Ansprüche wegen des Ausfalls der Hausfrauenarbeit und Sozialversicherungsrenten seien jedenfalls nicht im vollen Umfang funktionsgleich, trifft für den zivilrechtlichen Anspruch des Kindes auf Schadensersatz für den durch den Tod der Mutter entgangenen Betreuungsunterhalt und den sozialrechtlichen Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Mutter gerade nicht zu: Es entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofes, sondern auch des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts, dass die Waisenrenten gerade auch diesen durch den Tod der Mutter entstandenen Bedarf des Kindes an Betreuungsunterhalt decken, weil sie auch in dieser Beziehung Ausgleich für die Beeinträchtigung der Familiengemeinschaft als eines natürlichen wirtschaftlichen Gefüges gewähren sollen (vgl. BVerfGE 17, l, 10 ff, 36 f; 25, 167, 195; 28, 324, 348, 354 f; 40, 121, 134;… BSozG, Urt. v. 29.05.1979 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 20, v. 15.10.1981 - SozR 2200 S 1267 RVO Nr. 25 und v. 06.10.1982 - SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 27).
- BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09
Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei …
Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Grundsätze über die Beweislastumkehr nach einem groben Behandlungsfehler entgegen der Auffassung der Revision auch für den Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB gelten (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1982 - VI ZR 302/80, BGHZ 85, 212; vom 19. Mai 1987 - VI ZR 167/86, VersR 1987, 1092). - BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auch in diesen Fällen hat der erkennende Senat dem Arzt, der diese Befundsicherung schuldhaft unterläßt, die Beweislast für den Verlauf auferlegt, wenn dadurch die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen dem ärztlichen Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden erschwert oder vereitelt wird und die Befundsicherung gerade wegen des erhöhten Risikos des in Frage stehenden Verlaufs geschuldet war (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1983 - VI ZR 24/82 = VersR 1983, 441 - Trinkwasser -, vom 3. Februar 1987 BGHZ 99, 391 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86] m. w. Nachw. und vom 19. Mai 1987 - VI ZR 167/86 = VersR 1987, 1092). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
Mit der Eröffnung einer solchen Möglichkeit der Beweislastumkehr im Bereich der Haftung für Fehler bei der Implementierung einer Sicherungsroutine auf einer EDV-Anlage knüpft der Senat nicht nur an die zum Ausgleich eines ähnlichen Interessenkonflikts in ständiger Rechtsprechung angewendete Regel an, wonach dem Arzt zum Schutz seines Patienten aufgegeben ist, Befunde zu sichern, um sich rechtzeitig Klarheit über einen Krankheitszustand zu verschaffen, die zur Vermeidung gefährlicher Entwicklungen erforderlich und nachträglich nicht mehr zu erlangen sind (vgl. BGHZ 99, 391 m.w.N.; BGH, Urt. v. 19.05.1987 - VI ZR 167/86, VersR 1987, 1092).
- OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11
Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des …
Insoweit geht der Erstattungsanspruch gegen den Schädiger gemäß § 116 SGB 10 auf den Sozialversicherungsträger über (BGH, Urt. v. 19.5.1987 - VI ZR 167/86, NJW 1987, 2293;… Urt. v. 1.12.1981 - VI ZR 203/99, NJW 1982, 1045; OLG Nürnberg VersR 2002, 1184;… Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 843 Rdnr. 9;… Palandt/Grüneberg, aaO, Vorb. zu 249 Rdnr. 117;… Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kapitel 4 Rdnr. 141). - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Doch könen ärztliche Versäumnisse bei der Befunderhebung, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, für den Patienten Beweiserleichterungen nur dann begründen, wenn dadurch die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden erschwert oder vereitelt wird (BGHZ 99, 391 (398 ff.) = NJW 1987, 1482; Senat, NJW 1987, 2293 = VersR 1987, 1093 f.). - OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17
Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als …
Danach kann ein Befunderhebungsfehler insbesondere auch dann vorliegen, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch - unterbliebene - differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (BGH, VersR 1993, 836; VersR 1988, 293; VersR 1987, 1092; OLG Koblenz, GesR 2012, 346 ff., juris Tz. 33).Ferner kann sich nach einer Erstdiagnose ein Befunderhebungsfehler auch dann ergeben, wenn eine darauf gegründete Therapie keine Wirkung zeigt oder sich weitere Krankheitserscheinungen zeigen, die für die diagnostizierte Erkrankung untypisch sind (BGH, VersR 1985, 886). - OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher …
v. § 249 Rn. 117; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden 10. Aufl. Rn. 602 Ziffer 7; Euler in Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 4. Aufl. Kap. 12 Rn. 25; Gitter JR 1982, 204, 205; Nagel VersR 1990, 138, 142; vgl. auch BGH NJW 1987, 2293, 2295, zur Waisenrente und Senatsurt. v. 31.01.2013 - 4 U 349/11 - 110 -, Umdruck S. 14, zur Erwerbsunfähigkeitsrente; a. A. Gotthardt FamRZ 1981, 728, 732; zu weiteren Gegenstimmen im Schrifttum vgl. Nachweise bei Staudinger/Röthel, BGB Neubearb. - OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
Voraussetzungen und Höhe des Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens von …
Damit ergibt sich ein Anspruch der Klägerin zu 1) in Höhe von 1.731,94 EUR (siehe dazu BGH VersR 1987, 1092 ff in juris Rn 19). - OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13
Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang …
Gleiches gilt, wenn mehrere Krankheitsbilder in Betracht kommen, so dass durch differentialdiagnostische Untersuchungsmaßnahmen weiterer Aufschluss gewonnen werden kann (BGH, VersR 1993, 836; VersR 1988, 293; VersR 1987, 1092; OLG Koblenz, GesR 2012, 346 ff., juris Tz. 33). - OLG Naumburg, 14.09.2004 - 1 U 97/03
Haftungsverteilung bei kooperierenden Ärzten im Zusammenhang mit einer ambulanten …
Es besteht weiter grundsätzlich auch keine gegenseitige Überwachungspflicht beim Zusammenwirken mehrerer Ärzte im Rahmen der horizontalen Arbeitsteilung (vgl. BGH NJW 1987, 2293; OLGR Hamm 1994, 145; OLGR Hamburg 1996, 56). - BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96
Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener …
- OLG Dresden, 01.11.2007 - 7 U 3/07
Berechnung der Haushaltsführungsschäden nach einem Verkehrsunfall; Rückgriff auf …
- OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse; …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 8 U 38/02
Grob fehlerhaft unterlassene diagnostische Abklärung anhaltender starker …
- OLG Koblenz, 08.04.2013 - 5 U 186/13
Haftung des Arztes bei Nichterkennen von Symptomen eines Herzinfarkts
- LG Bochum, 08.12.2005 - 8 O 506/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG Stuttgart, 15.12.1994 - 14 U 37/94
Arzthaftung infolge Nichterhebung eines medizinisch zweifelsfrei gebotenen …
- OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 152/89
Untersuchungsmethode; Diagnose; Arzt; Katheterangiographie; Schlaganfall; …
- OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 13 U 4/94