Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 18.07.1986

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86   

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https://dejure.org/1987,493
BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86 (https://dejure.org/1987,493)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 StR 654/86 (https://dejure.org/1987,493)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 StR 654/86 (https://dejure.org/1987,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision einer Nebenklägerin bei Beanstandung der Nichtannahme eines besonders schweren Falles trotz Vorliegen eines Regelbeispiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sexueller Mißbrauch - Besonders schwerer Fall - Regelbeispiel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB (1975) § 176 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2450
  • MDR 1987, 425
  • NStZ 1987, 222
  • StV 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Die sachverständig beratene Jugendkammer ist zu dem Ergebnis gekommen, D habe durch die Tat des Angeklagten keine negative Veränderung auf Dauer erfahren; daran ist das Revisionsgericht gebunden (vgl. BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 29.04.1981 - 3 StR 122/81

    Verwirklichung des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 29.07.1980 - 1 StR 356/80

    Aufhebung des Strafausspruchs - Einsichtfähigkeit des Angeklagten bezüglich eines

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Da es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, berührt es allerdings den Tatbestand des § 176 StGB nicht, wenn keine konkrete Gefahr für das sittliche Wohl des Kindes eingetreten ist (vgl. BGH, Beschl. vom 29. Juli 1980 - 1 StR 356/80 - bei Holtz MDR 1980, 984 sowie Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BTDrucks. VI/3521 S. 34 ff. ).
  • BGH, 11.07.1978 - 4 StR 349/78

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Falls des sexuellen

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 20.11.1980 - 1 StR 655/80

    Auseinandersetzung des Tatrichters mit den zu Gunsten des Täters sprechenden

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Es kann die Indizwirkung eines Regelbeispiels ausnahmsweise durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass sie das Tatunrecht oder die Schuld deutlich vom Regelfall abheben und daher die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (siehe BGH, Urteil vom 13.01.1987 - 1 StR 654/86, NStZ 1987, 222).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle könnte deshalb unangemessen erscheinen, ein besonders schwerer Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels verneint werden und auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH StV 1989, 432 [433]; BGH NJW 1987, 2450 [2451], Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    dd) Soweit die Jugendkammer zu Gunsten des Angeklagten annimmt, dass diesem "keine konkreten Tatfolgen" zurechenbar seien, übersieht sie zum einen, dass es sich bei § 176a Abs. 2 StGB aF um eine Qualifikation des abstrakten Gefährdungsdeliktes § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB aF handelt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2020 - 2 StR 501/19, NStZ 2020, 408 mwN; zu Rechtsnatur und Schutzgut des § 176 StGB aF, s. BGH, Urteile vom 13. Januar 1987 - 1 StR 654/86, NJW 1987, 2450; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 176 Rn. 1a mwN).
  • LG Freiburg, 26.05.2008 - 7 Ns 160 Js 22075/07

    Sexueller Mißbrauch eines siebenjährigen Mädchens

    Denn bei der Tat gemäß § 176 StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. BGHSt 38, 69; NJW 1987, 2450).
  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Schließlich ist in diesem Zusammenhang nicht maßgebend, daß, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (StV 1988, 61 f.; 1989, 432 f.; 1994, 314 f.), die enge Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie das geringe Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigung Bedeutung gewinnen können für die Wertung, ob ein besonders schwerer Fall i. S. v. § 176 Abs. 3 Satz 1 StGB vorliegt oder nicht.
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Das ist der Fall, wenn diese Faktoren jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sind, daß sie bei der Gesamtabwägung die Regelwirkung entkräften (BGH MDR 1987, 425).

    Deshalb muß sich der Tatrichter schon bei der Strafrahmenwahl mit den zugunsten des Täters sprechenden Besonderheiten auseinandersetzen (BGHR StGB § 176 III Strafrahmenwahl 1 + 3).

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung);

    Auch insoweit geht die Strafkammer von einem zutreffenden rechtlichen Ansatz aus (vgl. nur BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2; Stree in Schönke/Schröder aaO vor §§ 38 ff. Rdn. 44a jew. m.w.N.).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Diese Wirkung kann aber durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren und für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, ausgeräumt werden (vgl. BGH wistra 2008, 272; StV 1989, 432, 433; NJW 1987, 2450; Fischer, a.a.O.).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 94/01

    Vergewaltigung; Dem Beischlaf ähnliche Handlung (Keine besondere Erörterung der

    Die Strafkammer hat auch mit rechtlich zutreffendem Ansatz geprüft, ob die indizielle Bedeutung des Regelbeispiels durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert wird mit der Folge, daß auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. hierzu BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2 = NStZ 1987, 222).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03

    Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93

    Waffenrecht: Begriff der Gewerbsmäßigkeit

  • BGH, 14.04.1987 - 1 StR 163/87

    Annahme von Milderungsgründen trotz Vorliegen der Voraussetzungen eines

  • OLG Karlsruhe, 13.08.2001 - 2 Ss 141/01

    Zur Entwertung der Regelwirkung des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB durch in den

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

  • BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88

    Absehen von der Bejahung eines besonders schweren Falls trotz Verwirklichung des

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 68/94

    Regelbeispiel - sexueller Mißbrauch - Milderungsgründe - Gesamtabwägung

  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 334/87

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmale eines besonders schweren

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Rechtsprechung
   AG Köln, 18.07.1986 - 130 C 208/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7847
AG Köln, 18.07.1986 - 130 C 208/86 (https://dejure.org/1986,7847)
AG Köln, Entscheidung vom 18.07.1986 - 130 C 208/86 (https://dejure.org/1986,7847)
AG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 1986 - 130 C 208/86 (https://dejure.org/1986,7847)
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Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2450
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