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   BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86   

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BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86 (https://dejure.org/1987,409)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1987 - 5 StR 666/86 (https://dejure.org/1987,409)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86 (https://dejure.org/1987,409)
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Zellengenosse

§ 136a StPO, Aushorchen durch Privatperson

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Inhalts eines Gesprächs zwischen einem Häftling und einem auf Veranlassung der Polizei in die Zelle gelegten Mithäftlings - Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen, der auf Grund eines unverwertbaren Gesprächs ermittelt wurde - Beeinträchtigung der ...

  • opinioiuris.de

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertung der Aussage eines Mitgefangenen, der einen Beschuldigten auf polizeiliche Veranlassung "aushorchen" sollte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Aushorchen des inhaftierten Beschuldigten durch einen Mitgefangenen auf Veranlassung der Polizei

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 362
  • NJW 1987, 2525
  • MDR 1987, 689
  • NStZ 1989, 33
  • StV 1987, 283
  • StV 1987, 470
  • JR 1988, 426
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, darf ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel herbeiführt, nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355 [358]; 32, 68 [71]).

    Eine solche Begrenzung der Auswirkung eines Verfahrensfehlers ist zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung und auch deshalb erforderlich, weil sich kaum jemals feststellen läßt, ob die Polizei den Zeugen ohne den Verstoß nicht auch gefunden hätte (vgl.BGHSt 32, 68 [71]).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, darf ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel herbeiführt, nicht ohne weiteres dazu führen, daß das gesamte Strafverfahren lahmgelegt wird (BGHSt 27, 355 [358]; 32, 68 [71]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86
    Diese hat auch im Fall des § 112 Abs. 3 n.F. StPO den Zweck, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen (BVerfGE 19, 342 [349]).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung BGHSt 29, 244 steht dieser Ansicht nicht entgegen.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Der Bundesgerichtshof hat schon für verschiedene Sachverhalte solche Grenzen aufgezeigt, so beispielsweise für den Fall, daß einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt wurde (BGHSt 34, 362), oder für die verbotswidrige Fixierung des gesprochenen Wortes (BGHSt 31, 304; 34, 39).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Insbesondere hätten auch der Verwertung von Äußerungen des Angeklagten keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden, die dieser - jedenfalls außerhalb bestimmter Haftsituationen (vgl. dazu BGHSt 34, 362; 44, 129) - aufgrund des von dem Verdeckten Ermittler geschaffenen Vertrauensverhältnisses diesem gegenüber von sich aus gemacht hätte.

    Als Beispiele aus der älteren Rechtsprechung werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Fälle erwähnt, dass einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt (BGHSt 34, 362; vgl. auch BGHSt 44, 129) oder das gesprochene Wort verbotswidrig fixiert wurde (BGHSt 31, 304; 34, 39).

    Auch wenn die zur Aufdeckung seiner Täterschaft führende Befragung letztlich außerhalb der Justizvollzugsanstalt während eines Hafturlaubs stattfand, war die Entscheidungsfreiheit des Angeklagten so stark eingeschränkt, dass seine Situation der besonderen Zwangssituation eines Untersuchungshäftlings nahe kam, dem ein Polizeispitzel in die Zelle gelegt wird (vgl. BGHSt 34, 362).

  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08

    Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im

    bb) Der Senat verkennt nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden den Angeklagten nicht durch gezieltes und beharrliches Einwirken seitens eines nur zu diesem Zweck auf ihn angesetzten Gesprächspartners zu einer selbstbelastenden Aussage veranlasst haben, wie dies etwa bei dem Einsatz eines Verdeckten Ermittlers oder bei dem Tätigwerden eines als Vertrauensperson eingesetzten Mitgefangenen der Fall sein könnte (vgl. dazu BGHSt 34, 362, 363; 44, 129, 136; BGH NJW 2007, 3138, 3141).

    Die Untersuchungshaft darf aber weder dazu missbraucht werden, das Aussageverhalten des Beschuldigten zu beeinflussen (BGHSt 34, 362, 363), noch darf sie auf eine Totalausforschung des Untersuchungsgefangenen hinauslaufen.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    In diesen Fällen war die Unverwertbarkeit von Äußerungen jeweils eines Beschuldigten durch Verletzung von dessen Schutzrechten begründet: Stimmaufnahme ohne gesetzliche Grundlage (BGHSt 34, 39), durch Untersuchungshaft bewirkte Verleitung zur Äußerung (BGHSt 34, 362), Äußerungen eines Verdächtigen gegenüber einem V-Mann im Rahmen eines Telefongespräches, das unter Verstoß gegen § 100 b Abs. 1 StPO und § 201 Abs. 1 StGB in unzulässiger Weise aufgezeichnet worden war (BGHSt 31, 304, 308 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Ob überhaupt jemand tätig wurde, wo, wann und wie dies geschehen sollte, war für die staatlichen Behörden - anders etwa als in den Fällen des gezielten Einsatzes eines Mitgefangenen zur Aushorchung eines Zellengenossen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86 -, NJW 1987, 2525 ff.; Urteil vom 21. Juli 1998 - 5 StR 302/97 -, NJW 1998, 3506 ff.) - nicht vorhersehbar.
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Zur Frage der Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben des Beschuldigten gegenüber einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft (Fortführung von BGHSt 34, 362; 42, 139).

    a) Eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und damit ein Verstoß gegen die §§ 163a, 136a Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung mit der Folge eines Verwertungsverbots für die so erlangten Erkenntnisse kann nach der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 34, 362) schon dann vorliegen, wenn die Ermittlungsbehörden einen Mithäftling, der den Auftrag hat, den Beschuldigten über die diesem zur Last gelegte Tat auszuforschen, in einen so engen Kontakt mit dem Beschuldigten bringen, daß dessen Möglichkeit, sich der Einflußnahme des "Polizeispitzels" zu entziehen, maßgeblich eingeschränkt wird.

    Da die in § 136a StPO bezeichneten Vorgehensweisen nur beispielhaft für verbotene Beweismittelgewinnung stehen (vgl. BGHSt 5, 332, 334; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 136a Rdn. 6), kann dahinstehen, ob das den Ermittlungsbehörden zurechenbare Verhalten der Privatperson in der Untersuchungshaft - hier die Verabreichung von Mitteln im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO - die Rechtsfolge des § 136a Abs. 3 StPO nach sich zieht (so die überwiegende Literatur; vgl. Fezer JZ 1987, 937; Grünwald StV 1987, 470, 471; Roxin NStZ 1995, 465, 467; 1997, 18 f.; Seebode JR 1988, 426, 430) oder ob erst die von der Untersuchungshaft ausgehende Zwangswirkung, die hier zur Zurechnung des Verhaltens von Privatpersonen führen kann, der angewendeten Methode das entscheidende Gepräge gibt, so daß insgesamt von verbotenem Zwang im Sinne von § 136a Abs. 1 Satz 2 StPO auszugehen ist (vgl. BGHSt 34, 362 f.; zust. Schneider JR 1996, 401, 407).

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Den Akten lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass die Ermittlungsbehörden die genannten Zeugen in irgendeiner Weise zu deren Vorgehen veranlasst, sie dabei gefördert, unterstützt, bestärkt oder sonst beeinflusst hätten (s. zu den rechtlichen Maßstäben im Einzelnen BGH, Urteile vom 28. April 1987 - 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 2; vom 8. Oktober 1993 - 2 StR 400/93, BGHSt 39, 335; vom 21. Juli 1998 - 5 StR 302/97, BGHSt 44, 129; vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11; Beschlüsse vom 13. Mai 1996 - GSSt 1/96, BGHSt 42, 139; vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596; EGMR, Urteile vom 5. November 2002 - 48539/99, JR 2004, 127; vom 10. März 2009 - 4378/02, NJW 2010, 213).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten hat er jedoch grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHSt 27, 355, 357 f.; 32, 68, 70 f.; 34, 362, 364; BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1; NStZ 1996, 48; NStZ 1996, 200, 201; NStZ 1998, 426, 427).

    Dies hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach mit Blick auf das Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung ausgeführt (vgl. BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71; 34, 362, 364; 35, 32, 34; ferner BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Diese Kritik führt vor allem an, dass in der Rechtsprechung des BVerfG und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in aller Regel abgelehnt wird (vgl BVerfG vom 8.12.2005 - 2 BvR 1686/04 - BVerfGK 7, 61; BGH vom 28.4.1987 - 5 StR 666/86 - BGHSt 34, 362; BGH vom 24.8.1983 - 3 StR 136/83 - BGHSt 32, 68, 71; BGH vom 6.8.1987 - 4 StR 333/87 - BGHSt 35, 32).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

  • BGH, 27.04.2016 - 4 StR 52/16

    Erforderliche Belehrung des verwandten Zeugen (keine Fernwirkung eines Verstoßes)

  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

  • LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03
  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im

  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 3 Ws 719/88
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