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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 1 S 487/87   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 1 S 487/87 (https://dejure.org/1987,4459)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.1987 - 1 S 487/87 (https://dejure.org/1987,4459)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 1987 - 1 S 487/87 (https://dejure.org/1987,4459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3022
  • NVwZ 1987, 1102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des verdeckten Einsatzes technischer

    Die damalige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022; BVerwG, Urt. v. 20.02.1990 - 1 C 29.86 - NJW 1990, 2765 [juris Rn. 22 f.]), auf die der Gesetzgeber Bezug nahm (Begr. der LReg. zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 07.05.1991, LT-Drs. 10/5230 S. 34), verstand die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten als einen Unterfall der Gefahrenabwehr.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Alle diese Zwecke gehören zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr (VGH Mannheim NJW 1987, 3022; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 1988, Rdnr. 150; Scholz-Pitschas, Informationelle Selbstbestimmung und staatliche Informationsverantwortung, 1984, S. 172 f.; Pitschas-Aulehner NJW 1989, 2353 ; a.A. VG Frankfurt NJW 1987, 2248; Knemeyer NVwZ 1988, 193 ; Denninger CR 1988, 51 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Das gleiche gilt für die weiterhin verfolgte Zielrichtung einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung (ebenso für die Rechtslage nach dem Polizeirecht in Baden-Württemberg VGH Mannheim NJW 1987, 3022; allgemein Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 1988 Rdnr. 150; Scholz-Pitschas. Informationelle Selbstbestimmung und staatliche Informationsverantwortung, 1984 S. 172 f.; Pitschas-Aufehner NJW 1989.2353 ; a.A. VG Frankfurt NJW 1987, 2248; Knemeyer NVwZ 1988, 193 ; Denninger CR 1988, 51 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90

    Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 20.2.1990 -- 1 C 29.86 --) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. den Beschl. v. 18.5.1987, NJW 1987, 3022 sowie das Urteil vom 20.3.1989 -- 1 S 2353/87 --) wird die polizeiliche Generalklausel -- in Baden-Württemberg die §§ 1 u. 3 PolG -- in Verbindung mit den KpS-RL als bereichsspezifische Regelung zur Speicherung personenbezogener Daten und zur Aufbewahrung von personenbezogenen Ermittlungsakten zu präventivpolizeilichen Zwecken für ausreichend erachtet.

    In der Rechtsprechung ist geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.1967, a.a.O.; vom 19.10.1982, BVerwGE 66, 202; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1987 a.a.O. sowie Urt. v. 20.3.1989, a.a.O.), daß sich die Notwendigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten und die Aufbewahrung von personenbezogenen Ermittlungsakten zu präventivpolizeilichen Zwecken danach bemißt, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles -- insbesondere der Art, Schwere und Begehensweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraumes, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist -- Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene gegenwärtig oder künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die zu präventivpolizeilichen Zwecken gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen -- den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend -- fördern könnten.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

    Mit dem Ziel der Gefahrenabwehr wie auch der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten ist der Verwendungszweck für die gespeicherten Daten - nun auch auf gesetzlicher Grundlage - hinreichend präzise bestimmt (so schon zur früheren Rechtslage Beschl. d. Senats v. 18.5.1987, NJW 1987, 3022 und BVerwG, Urteile v. 20.2.1990 - 1 C 29.86 -, NJW 1990, 2765/2767 und - 1 C 30.86 -, NJW 1990, 2768/2769); der Erforderlichkeitsvorbehalt in § 38 Abs. 1 Satz 1 PolG schützt den Betroffenen in Verbindung mit den gesetzlichen Speicherfristen (§ 38 Abs. 2, 3 PolG) vor einer unverhältnismäßigen Belastung durch die weitere Speicherung, Veränderung und Nutzung der über ihn gespeicherten Daten.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92

    Ermittlungsverfahren; Aufbewahrung ; Personenbezogene Daten;

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht - bezogen auf das Landesrecht von Berlin und Nordrhein-Westfalen - klargestellt, daß auch die vorsorgende Strafverfolgung der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr zuzuordnen ist und die Führung von Kriminalakten zu diesem Zwecke eine - auch den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung genügende - wirksame gesetzliche Grundlage bereits in der allgemeinen polizeilichen Aufgabennorm findet (BVerwG, Urteile vom 20.2.1990 - BVerwG 1 C 29.86 - und - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Nrn. 46 und 47; in gleichem Sinne für das Landesrecht Baden-Württemberg VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.5.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022 f. [VGH Baden-Württemberg 18.05.1987 - 1 S 487/87]); als bundesrechtliche Ermächtigung ist außerdem bei erkennungsdienstlichen Unterlagen im engeren Sinne - die hier in Rede stehen - zusätzlich § 81 b 2. Alt. StPO einschlägig.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1988 - 12 A 20/87
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Anfertigung und Sammlung (Speicherung) erkennungsdienstlicher Unterlagen (Vergleiche VGH Mannheim, 1987-05-18, 1 S 487/87, CR 1988, 1035).
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