Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.11.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85   

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https://dejure.org/1986,1648
BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85 (https://dejure.org/1986,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 C 9.85 (https://dejure.org/1986,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.85 (https://dejure.org/1986,1648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GewO §§ 15, 34c
    Bauherreneigenschaft i. S. v. § GEWO § 34c GewO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbetreibender - Fremdes Grundstück - Bauherr - Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Bauherreneigenschaft bei einem mit dem Bau auf fremdem Grundstück beauftragten Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 511
  • NVwZ 1987, 220 (Ls.)
  • BauR 1987, 518
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1978 - VII ZR 50/77

    Begriff des Bauträgers bzw. Baubetreuers

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
    Das Berufungsurteil stehe in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1978 (GewArch 1978, 160), wonach derjenige nicht Bauherr sei, der auf fremdem Grundstück ein Bauwerk errichte.

    Daraus erklärt sich die Aussage des Bundesgerichtshofs, Bauherr im Sinne der vorgenannten Bestimmung sei nicht, wer - wie der Kläger - im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichte (vgl. Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054 = GewArch 1978, 160; vgl. auch BGH, NJW 1984, 732).

  • OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76

    Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
    Bei der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Januar 1977 (NJW 1977, S. 638 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]) handelt es sich um das Urteil, das durch das Erkenntnis des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1978 aufgehoben worden ist.
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 59/82

    Geltung des Kopplungsverbots für Bauträger, Generalunternehmer mit

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
    Daraus erklärt sich die Aussage des Bundesgerichtshofs, Bauherr im Sinne der vorgenannten Bestimmung sei nicht, wer - wie der Kläger - im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichte (vgl. Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054 = GewArch 1978, 160; vgl. auch BGH, NJW 1984, 732).
  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Die Beklagte war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauvertrages, auf den es im Regelfall ankommt, Eigentümerin des zu bebauenden Grundstücks (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77, BauR 1978, 220, 221 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/85, NJW 1987, 511 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - 23 U 87/09

    Rückforderung überhöhter Raten in einem Bauträgervertrag

    Wesentliche Eigenschaft für den Bauherrn ist, dass er den bestimmenden Einfluss auf das gesamte Baugeschehen behält, für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens auf seinem Grundstück im Rahmen des vereinbarten Werklohns und sonstiger zu erwartender Kosten zu sorgen hat und das sog. Bauherrenrisiko trägt (BGH, Urteil vom 26.01.1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054; BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 - 1 C 9/85 - NJW 1987, 511/512; Basty, a.a.O Rdn. 95 ff.; Pause a.a.O. Rdn. 46 ff.).

    Es wird nicht ausgeschlossen, dass entsprechend dem Sinngehalt der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 GewO auch der Bauherr sein kann, der als Auftraggeber mit Risiken behaftet ist, die über das übliche Vertragsrisiko des Auftraggebers hinausgehen und den Risiken ähnlich sind, die für den Auftraggeber beim Bauen auf eigenem Grundstück des Auftragnehmers bei Vorleistungspflicht des Auftraggebers gegeben sind ( BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 - 1 C 9/85 - NJW 1987, 511/512).

  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.85 -, juris Rz. 2; Urt. v. 9. März 2005 - 6 C 11.04 -, juris Rz. 15) hat der Kläger das nach § 34c Abs. 1 GewO erlaubnispflichtige Gewerbe "Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer" nicht ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben.
  • OLG München, 26.09.1996 - 1 U 2049/96

    Zur Anwendbarkeit der MaBV; Belehrungspflichten bei ungesicherten Vorleistungen;

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  • VG Düsseldorf, 04.08.2021 - 3 L 382/21
    Die im Hauptsacheverfahren erhobene Klage dürfte nach Aktenlage sowie unter Zugrundelegung der hier allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich auch hinsichtlich der Untersagungsverfügung (Ziffer 2 der Ordnungsverfügung vom 19. Februar 2021), für deren Überprüfung aufgrund der Qualifikation als Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2011 - 8 C 12.10 -, juris, Rn. 15 und vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.85 -, juris, Rn. 14, keinen Erfolg haben.
  • VG Düsseldorf, 13.09.2019 - 3 L 1681/18
    Die Untersagungsverfügung, für deren Überprüfung - aufgrund der Qualifizierung als Dauerverwaltungsakt - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2011 - 8 C 12/10 -, juris, Rn. 15 und vom 10. Juni 1986- 1 C 9/85 -, juris, Rn. 14, ist offensichtlich rechtmäßig.
  • VG Sigmaringen, 04.08.1994 - 6 K 297/92

    Untersagung der Fortsetzung der Ausübung des Fotografen-Handwerks wegen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat außerdem entschieden, daß für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO gestützten Untersagungsverfügung die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 -IC 9/85 -, NJW 1987, 511 [BVerwG 10.06.1986 - BVerwG 1 C 9.85] m.w.N.); demgegenüber würde ein Grund fehlen, bei einer Untersagung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HandwO von einem anderen Beurteilungszeitpunkt auszugehen, da § 16 Abs. 3 Satz 1 HandwO (lediglich) eine spezialgesetzliche Ausprägung der in § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO getroffenen Regelung ist (vgl. Landmann/Rohmer/Marcks, GewO (I), § 15 Rdnr. 10, 13).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3144
BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86 (https://dejure.org/1986,3144)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86 (https://dejure.org/1986,3144)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 1986 - 3 St ObWs 1/86 (https://dejure.org/1986,3144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Verweisung; Gericht; Niederer Ordnung; Eröffnungsbeschluß; Aufhebung; Ablehnung; Eröffnung; Hauptverfahren; Würdigung; Tat

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 511
  • MDR 1987, 432
  • BayObLGSt 1986, 125
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
    Er setze nach h. M. (vgl. BGHSt 24, 185/187; BayObLGSt 1980, 115 [hier: IV (458) 134 c-d]) auch der Beschränkbarkeit eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte eine Grenze, so daß z. B. die Anfechtung einer Verurteilung nur hinsichtlich einer tateinheitlich als verwirklicht angesehenen Strafbestimmung oder hinsichtlich einer von mehreren Einzelhandlungen einer fortgesetzt begangenen Tat unwirksam und die Prüfung der gesamten Tat durch das Rechtsmittelgericht nicht gehindert sei.
  • BayObLG, 27.10.1980 - RReg. 1 St 274/80

    Aufhebung einer Verurteilung wegen des Vergehens einer fahrlässigen

    Auszug aus BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
    Er setze nach h. M. (vgl. BGHSt 24, 185/187; BayObLGSt 1980, 115 [hier: IV (458) 134 c-d]) auch der Beschränkbarkeit eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte eine Grenze, so daß z. B. die Anfechtung einer Verurteilung nur hinsichtlich einer tateinheitlich als verwirklicht angesehenen Strafbestimmung oder hinsichtlich einer von mehreren Einzelhandlungen einer fortgesetzt begangenen Tat unwirksam und die Prüfung der gesamten Tat durch das Rechtsmittelgericht nicht gehindert sei.
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    Die sofortige Beschwerde gegen die vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichende Eröffnung vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist statthaft (§ 210 Abs. 2 StPO) sowie im Übrigen zulässig (§ 311 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 StPO); dem Rechtsmittel bleibt indes - auch eingedenk des umfassenden Prüfungsmaßstabs des Beschwerdegerichts (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238; SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 210 Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 7. November 1986 - 3 St ObWs 1 /86, NJW 1987, 511) - der Erfolg versagt.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07

    Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines

    Es führt zur Überprüfung der gesamten Eröffnungsentscheidung über die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Beschwerdepunkte hinaus auch zu Gunsten der Angeschuldigten (vgl. BayObLG NJW 1987, S. 511) und zur Ablehnung der Eröffnung insgesamt.
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Bei einer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung (§ 210 Abs. 2, 2. Alt. StPO) soll dem Beschwerdegericht nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung die Prüfung der weiteren Voraussetzungen der Eröffnung, namentlich des hinreichenden Tatverdachts, grundsätzlich untersagt sein (vgl. KG NStZ-RR 2005, 26 mwN; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; aA jedoch BayObLG NJW 1987, 511; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner aaO, § 210 Rn. 2).
  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des

    Es hat die vom Anklagevorwurf umfassten Taten vielmehr in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 1986 - 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511 mwN) und ist dabei an den Eröffnungsbeschluss weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht gebunden (LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 210 Rn. 30 mwN).
  • LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Prüfung der faktischen

    Die Kammer kann diese rechtlichen und tatsächlichen Änderungen im Beschwerdeverfahren vornehmen, obwohl die Staatsanwaltschaft A. die Ziff. III. des Beschlusses des Amtsgerichts A. ausweislich ihrer Beschwerdebegründung nur hinsichtlich der Verweisung an das Amtsgericht A. - Strafrichter - angreift, vgl. BayObLG v. 07.11.1986, 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511.
  • OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16

    Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1

    Bei seiner Prüfung im Rahmen der eigenen Sachentscheidung ist der Senat vorliegend nicht auf die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für die Durchführung der Hauptverhandlung beschränkt, vielmehr hat er diese umfassend vorzunehmen und auch auf die Frage des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts zu erstrecken (vgl. BGHSt 53, 238; 54, 275; BayObLG NJW 1987, 511; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 210 Rn. 2; KK- Schneider , StPO, 7. Auflage, § 210 Rn. 10).
  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

    Soweit in dieser Entscheidung - ohne Auseinandersetzung mit den Erwägungen der unter a) genannten Entscheidungen, sondern allein unter Bezugnahme auf die Entscheidung BayObLG NJW 1987, 511 - angenommen worden ist, das Beschwerdegericht könne sich in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden nicht auf die Prüfung der Anträge der Staatsanwaltschaft und die von ihr geltend gemachten Beschwerdepunkte beschränken, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht befugt ist, auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft die gesamte Eröffnungsentscheidung ohne Beschränkung auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte zu überprüfen und ggfs. zugunsten des Angeklagten abzuändern (vgl. BayObLG NJW 1987, 511).
  • OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13

    Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer

    Ob das Beschwerdegericht auch auf ein solches Rechtsmittel hin die angeklagte Tat in ihrer Gesamtheit einschließlich des Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ohne Bindung an die Anträge der Staatsanwaltschaft umfassend prüfen darf bzw. muss (so BayObLG NJW 1987, 511; OLG Köln NJW 1970, 260; KK-Schneider, a.a.O., § 210 Rn. 10; LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22; Meyer-Goßner, a.a.O., § 210 Rn. 2 jeweils m.w.N.) - und in der Folge die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem zuständigen Gericht höherer Ordnung als beantragt anordnen kann - oder hierzu regelmäßig nicht befugt ist (so OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; KG Berlin NStZ-RR 2005, 26), muss vorliegend nicht entschieden werden (ebenfalls offen gelassen in: BGHSt 57, 165).
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