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   BGH, 27.05.1987 - I ZR 121/85   

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https://dejure.org/1987,1126
BGH, 27.05.1987 - I ZR 121/85 (https://dejure.org/1987,1126)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - I ZR 121/85 (https://dejure.org/1987,1126)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - I ZR 121/85 (https://dejure.org/1987,1126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Professorentitel in der Arzneimittelwerbung als irreführende Werbung - Nichterfüllung der Voraussetzungen für einen deutschen Professorentitel - Verständnis des Professorentitels als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Professorentitel in der Arzneimittelwerbung"; Werbung mit einem im Ausland erworbenen Professorentitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2930
  • NJW-RR 1987, 1448 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1284
  • MDR 1988, 115
  • GRUR 1987, 839
  • afp 1988, 403
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an den Schutz vor Irreführungen und damit an die Richtigkeit von Äußerungen im Rahmen des UWG im Hinblick auf die Anforderungen an das Wettbewerbsverhalten im geschäftlichen Verkehr näher konkretisiert (vgl. BGH, NJW 1987, S. 2930 ; BGHZ 139, 368 ).
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Dies wird von der Revision im Grundsatz nicht angegriffen, sondern ausdrücklich unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1987 - I ZR 121/85 (GRUR 1987, 839 - Professorentitel in der Arzneimittelwerbung) hingenommen.

    Auf die von ihr auch in diesem Zusammenhang genannte Entscheidung des Senats vom 27. Mai 1987 (a.a.O. - Professorentitel in der Arzneimittelwerbung) kann die Revision sich nicht berufen, weil in jenem Fall die Einschränkung von der klagenden Partei selbst in ihren Klageantrag aufgenommen worden und eine darüber hinausgehende Verurteilung durch die Gerichte somit ausgeschlossen war.

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Wie der Bundesgerichtshof (Urt. v. 27.5.1987 - I ZR 121/85, GRUR 1987, 839, 840 = WRP 1988, 591 - Professorentitel in der Arzneimittelwerbung; bestätigt durch Bezugnahme im Urt. v. 16.2.1989 - I ZR 76/87, GRUR 1989, 445, 446 = WRP 1989, 491 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I) bereits entschieden hat, stellt der Verkehr auch in Deutschland heute nicht mehr auf das im deutschen Hochschulbereich entstandene klassische Professorenbild ab, wonach die Verleihung des Professorentitels regelmäßig eine Habilitation, die Übertragung eines besoldeten Hochschullehreramts sowie die Forschungs-, Lehr- und Verwaltungstätigkeit an dieser Hochschule voraussetzt.
  • OLG München, 18.05.1989 - 29 U 3901/88

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes durch einen

    Das Erstgericht habe die Entscheidung BGH, NJW 87, 2930 falsch interpretiert.

    Wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.05.1987 (NJW 87, 2930 ) ergibt, kann ein Verstoß gegen § 3 UWG auch dann gegeben sein, wenn der Werbende einen rechtmäßig erworbenen Professorentitel führt, wenn es sich hierbei aber um einen Titel handelt, der nicht an einer deutschen Hochschule, sondern an einer ausländischen Universität erworben wurde und keines der herkömmlichen Merkmale für ein deutsches Professorenamt erfüllt ist.

  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 B 135.86

    Arzt - Professor - Titelmißbrauch

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1987 - I ZR 121/85 - (NJW 1987, 2930 [BGH 27.05.1987 - I ZR 121/85]) darauf hingewiesen, daß "es bekanntermaßen auch Professoren gibt, die keine Lehrtätigkeit ausüben, sondern nur in der Forschung oder Wissenschaftsleitung tätig sind".
  • OLG Hamburg, 20.02.2002 - 5 U 100/01

    Zur Zulässigkei der Verwendung bestimmter Titel in der Werbung im Bereich der

    Zum Professorentitel in der Arznei- und Arztwerbung hat der Bundesgerichtshof eine ständige Rechtsprechung entwickelt (BGH GRUR 87, 839; 89, 445; 92, 525; 98, 487).
  • KG, 22.03.2002 - 5 U 8811/00

    Irreführende ärztliche Werbung - Eintrag "Arzt für plastische Chirurgie" in

    In der Arztwerbung erwartet aber ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs, dass die herkömmlichen Merkmale eines Professorentitels wenigstens teilweise erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 1987, 839 - "Professorentitel in der Arzneimittelwerbung I"; 1989, 445 - "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I"; 1992, 525 - "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II"; 1998, 487 -"Professorenbezeichnung in der Arztwerbung III"; OLG Hamburg, Urteil vom 6. Februar 2002 - 5 U 100/01).
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 51/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Staatsballett" - im Rahmen der

    Berühmungen sind nämlich nur dann nicht irreführend, wenn die Verbraucher sie nicht ernst nehmen werden ("Lack-Doktor" für Kfz-Reparaturbetriebe; OLG Köln GRUR 1983, 135 - König-Pilsener; OLG Bamberg GRUR-RR 2003, 344 - Deutschlands bestes Einrichtungshaus; zum Verlust der Reputation des Professorentitels: BGH GRUR 1992, 525; GRUR 1991, 144; GRUR 1989, 445; GRUR 1987, 839).
  • BPatG, 14.10.2013 - 27 W (pat) 38/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bolschoi Staatsballett (Wort-Bild-Marke)" - die

    Derartige Berühmungen sind nur dann nicht irreführend, wenn die Verbraucher sie nicht ernst nehmen ("Lack-Doktor" für Kfz-Reparaturbetriebe; OLG Köln GRUR 1983, 135 - König-Pilsener; OLG Bamberg GRUR-RR 2003, 344 - Deutschlands bestes Einrichtungshaus; zum Verlust der Reputation des Professorentitels: BGH GRUR 1992, 525; GRUR 1991, 144; GRUR 1989, 445; GRUR 1987, 839).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 9 S 1999/97

    Führungsgenehmigung für ausländischen Professorentitel - rückwirkende

    Nach der damaligen Rechtsprechung war die Führung eines Titels wie "Professor" in der deutschen Form dann unbefugt, wenn der Titelinhaber keine nennenswerte Tätigkeit in den Bereichen von Lehre und Forschung an "seiner" Universität ausübte, wenn also von einer auf Dauer ausgerichteten Eingliederung in die ausländische Universität keine Rede sein konnte (BVerwG, Beschluß vom 03.12.1987, NVwZ 1988, 366 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25.07.1987, NJW 1987, 2930; vgl. dazu auch Zimmerling, a.a.O., S. 298 m.w.N.).
  • BPatG, 10.09.2013 - 27 W (pat) 42/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "St. Petersburger Nationalballett" - die Berühmung

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2001 - 21 BG 4771/99
  • BayObLG, 15.02.1991 - RReg. 4 St 193/90
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