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   BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2327
BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit von Bundesverfassungsrichtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsgericht - Richterablehnung - Befangenheitsantrag - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines Verfassungsrichters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 >5<, st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83 u.a. -EuGRZ 1986, S. 436 >437 unter II 1<).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 >5<, st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83 u.a. -EuGRZ 1986, S. 436 >437 unter II 1<).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    b) Zweifel an der Objektivität eines Richters des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 18 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429; BVerfGK 19, 110 ).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Zweifel an der Objektivität des Richters können etwa berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 2352/99 -, juris) oder wenn Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem bei ihm anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429).
  • BFH, 09.12.1987 - III B 40/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung

    Entscheidend ist hierbei nicht, ob der Richter tatsächlich voreingenommen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, m.w.N.); es kommt vielmehr darauf an, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabes Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 14. Juni 1985 V B 81/84, BFH/NV 1986, 162; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 12. Juli 1986 1 BvR 713/83 u. a., Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 430, und vom 1. Oktober 1986 2 BvR 508/86, NJW 1987, 429).
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