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   BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85   

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https://dejure.org/1986,482
BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85 (https://dejure.org/1986,482)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1986 - II ZR 272/85 (https://dejure.org/1986,482)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 (https://dejure.org/1986,482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts - Ausnahme eines Vorkaufsrechts von einem Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt - Unwirksamkeit des Kaufvertrages auf Grund von Willensmängeln - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit und Auslegung eines Aktien-Pool-Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705, § 505, § 511
    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; Auswirkung von Willensmängeln bei Ausübung des Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 890
  • NJW-RR 1987, 417 (Ls.)
  • ZIP 1987, 103
  • MDR 1987, 293
  • BB 1987, 84
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Zwar rechtfertigt nicht schon ein bloßes Mißverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung die Annahme, die Parteien hätten sich über die teilweise Unentgeltlichkeit des Geschäfts schlüssig geeinigt; dies ergibt sich schon daraus, daß subjektive Wertvorstellungen erfahrungsgemäß weit auseinandergehen können und sich nicht selten von den objektiven Werten entfernen (vgl. BGHZ 82, 274, 281).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber demjenigen, der sich auf das Vorliegen einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung zuzubilligen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 82, 274, 281 f.).

  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Er soll verhindern, daß durch eine bestimmte Ausgestaltung des Kaufvertrages Bedingungen oder Rücktrittsvorbehalte in das Vorkaufsverhältnis gelangen, die entweder das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts von vornherein nicht entstehen lassen oder es dem Verpflichteten ermöglichen, vom Vorkauf zurückzutreten und dadurch den Anspruch des Vorkaufsberechtigten zu beseitigen (vgl. BGHZ 67, 395, 398).
  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Ein rechtlich relevanter Irrtum besteht dann nicht, wenn die Vertragspartner die Ungewißheit bewußt in Kauf genommen haben; denn von einem Tatsachen- oder Rechtsirrtum kann nur bei unbewußter Unkenntnis des wirklichen Sachverhalts (vgl. BGH, Urteil v. 16.10.1968 - I ZR 81/66, LM BGB § 433 Nr. 31 = WM 1969, 67, 68), des objektiven Rechts oder der eigenen Rechtslage, beispielsweise aufgrund einer Fehlinterpretation vertraglicher Bestimmungen, gesprochen werden.
  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Sie steht ersichtlich außerhalb des vertraglichen Abhängigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und gehört infolgedessen nicht wesensgemäß zum Übertragungsvertrag (vgl. hierzu BGHZ 77, 359 ff.).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Von einer gemischten Schenkung ist auszugehen, wenn die Parteien das objektive Mißverhältnis von Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, daß der Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (vgl. BGHZ 59, 132, 135) [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69].
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Januar 1983 (II ZR 243/81, WM 1983, 334) ergibt sich entgegen der Ansicht der Revision nichts anderes.
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