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   OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87   

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https://dejure.org/1987,4667
OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87 (https://dejure.org/1987,4667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.1987 - 11 U 40/87 (https://dejure.org/1987,4667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 11 U 40/87 (https://dejure.org/1987,4667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1096
  • MDR 1988, 324
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Der abschließende Charakter dieser Regelung verbietet es dem Geschädigten, auf das allgemeine Haftungsinstitut des enteignenden Eingriffs zurückzugreifen (so für den Fall des enteignungsgleichen Eingriffs BGHZ 72, 273 (276, 277) = NJW 1979, 36).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Ein solcher Anspruch kommt in Betracht, wenn eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme unmittelbar auf eine Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und dabei im konkreten Fall zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nebenfolgen und Nachteilen führt, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbarem überschreiten (BGH, NJW 1987, 2573 m. w. Nachw.).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Eine rechtliche Unabwendbarkeit wurde dabei auch in Fällen bejaht, in denen der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführte, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1525; NJW 1988, 1096; OLG Koblenz NZV 1997, 180; a.A. OLG München, ZfS 1997, 125 f.).
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10

    Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund

    Dem Berufungsgericht ist darin beizutreten, dass ein solcher Anspruch aus enteignendem Eingriff - anders als es der Senat für das Verhältnis eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff zum Ersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens einer Ordnungsbehörde (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1978 - III ZR 9/77, BGHZ 72, 273, 276 f; vom 12. Oktober 1978 - III ZR 162/76, NJW 1979, 34, 36) oder zum Staatshaftungsanspruch aus § 1 StHG-DDR (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94, NVwZ-RR 1997, 204, 205) entschieden hat - nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil Entschädigungsansprüche wegen rechtmäßiger polizeilicher Maßnahmen in § 80 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG abschließend geregelt wären (so aber Waechter, Polizei- und Ordnungsrecht, Rn. 831 zu § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG; OLG Hamm, NJW 1988, 1096 zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NRW; OLG Koblenz, NZV 1997, 180 zu § 68 POG RP).
  • KG, 03.01.2005 - 12 U 11/03

    Haftung für rechtmäßiges Handeln der Polizei: Haftung beim Auffahrunfall infolge

    Doch setzen sowohl der Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff bei rechtmäßigem Polizeiverhalten als auch der Anspruch aus §§ 59, 60 ASOG, der dem Anspruch aus enteignendem Eingriff im Zweifel als spezialgesetzliche Regelung vorgeht (vgl. OLG Hamm, NJW 1988, 1096 für § 45 NRW PolG), voraus, dass durch öffentliches Verwaltungshandeln unmittelbar in den Eigentumsinhalt eingegriffen wird (BGHZ 100, 335, 338; Staudinger/Seiler, BGB, 2002, Vorbemerkung zu §§ 903 ff. Rdnr. 39 für den enteignenden Eingriff; Berg/Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, § 59 ASOG Anmerkung D für § 59 ASOG).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 105/04

    Einrede gegen die Duldung der Zwangsvollstreckung bei Fälligstellung der

    Diese in der Sicherungsabrede wurzelnden Einreden wirken jedoch nur für und gegen die Parteien der Sicherungsvereinbarung (BGH, NJW 1988, 1096, 1098; BGHZ 109, 197 ff.; Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1191 Rdnr. 18; Erman-Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1191 Rdnr. 54).
  • OLG Koblenz, 22.04.1996 - 12 U 849/95

    Haftung für den bei einer polizeilichen Verfolgung eines entwendeten Fahrzeugs

    Eine Haftung des beklagten Landes aus § 7 Abs. 1 StVG ist daher gemäß § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen (so auch OLG Hamm NJW 1988, 1096 [OLG Hamm 07.10.1987 - 11 U 40/87] in einem ähnlichen Fall).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2005 - 4 U 146/04

    Nichtvalutierung von Grundschuld: Zusätzlich Löschungsanspruch?

    Diese in der Sicherungsabrede wurzelnden Einreden wirken jedoch nur für und gegen die Parteien der Sicherungsvereinbarung (BGH, NJW 1988, 1096, 1098; BGHZ 109, 197 ff.; Palandt-Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1191 Rdnr. 18; Erman- Wenzel, BGB, 10. Aufl., § 1191 Rdnr. 54).
  • AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10

    Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlung: Beschädigung eines Polizeifahrzeugs

    Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).
  • LG Paderborn, 23.10.1991 - 4 O 365/91

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Arztes gegen die Kassenärztliche

    Von enteignendem Eingriff spricht die Rechtsprechung, wenn die einzelfallbezogene nachteilige Einwirkung auf den geschützten Gegenstand die ungewollte Nebenfolge rechtmäßiger hoheitlicher Maßnahmen ist und dadurch die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschritten wird (vgl. BGH NJW 88, 478; OLG Hamm NJW 1988, 1096 [OLG Hamm 07.10.1987 - 11 U 40/87]).
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