Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,319
BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84 (https://dejure.org/1987,319)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1987 - 4 C 12.84 (https://dejure.org/1987,319)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 4 C 12.84 (https://dejure.org/1987,319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch - Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1228
  • NVwZ 1988, 535 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann daher grundsätzlich jeder, dessen Belange bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, den Planfeststellungsbeschluß mit der Behauptung anfechten, daß diese Belange nicht oder nicht in gehöriger Weise berücksichtigt worden sind (grundlegend BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; s. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 55).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - (BRS 39 Nr. 176).
  • BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 102.75

    Beginn der Widerspruchsfrist des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß sich ein Nachbar, der sichere Kenntnis von einer Baugenehmigung erhalten hat oder diese Kenntnis hätte haben müssen, so behandeln lassen, als wäre ihm die Genehmigung amtlich mitgeteilt worden (BVerwG, Beschluß vom 30. Juli 1975 - BVerwG 4 B 102.75 - Buchholz 406.11 § 31 Nr. 13).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Er wäre nicht geeignet gewesen, den Streitstoff zwischen den Beteiligten auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 61.77 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 161).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Wie weit der Kreis der so geschützten Personen im einzelnen reicht, braucht aus Anlaß des vorliegenden Falles nicht entschieden zu werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 -); denn daß der Inhaber eines Quellrechts dazu gehört, der eine Minderung dieses Rechts und Nachteile für die darauf beruhende Teichanlage, geltend macht, steht außer Frage.
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Dieser Gedanke kann auf den Nachbarschutz gegenüber einer Planfeststellung übertragen werden (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 74.80 - Buchholz 406.19 Nr. 53 zur Anfechtungsbefugnis eines Jagdpächters).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann daher grundsätzlich jeder, dessen Belange bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, den Planfeststellungsbeschluß mit der Behauptung anfechten, daß diese Belange nicht oder nicht in gehöriger Weise berücksichtigt worden sind (grundlegend BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]; s. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 55).
  • BVerwG, 23.06.1967 - II B 17.67

    Parteiänderung als eine sachdienliche Klageänderung - Beibehaltung der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84
    Der vom Kläger erklärte Parteiwechsel ist eine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO (BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1967 - BVerwG 2 B 17.67 - Buchholz 310 § 91 Nr. 4).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, 3. Juli 1987, 4 C 12/84, NJW 1988, 1228).

    Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die in der mündlichen Verhandlung abgegebenen prozessualen Erklärungen der Parteien (vgl. BVerwG, NJW 1988, 1228 [Zustimmung zur Klageänderung]; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 1492, 1493 [Anerkenntnis; Verzicht; Vergleich; Erklärungen zur Zuständigkeit]; Musielak/Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 314 Rn. 3 mwN) und damit auch für die Zustimmung der Beklagten zur unstreitig erfolgten Erledigungserklärung des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - IX ZR 306/00, NJW 2002, 1500 unter I).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Freilich wertet die Rechtsprechung einen gewillkürten Parteiwechsel als Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - NVwZ 1987, 215 und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228).
  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

    Sachdienlichkeit ist anzunehmen, wenn auch für die geänderte Klage der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Klageänderung die endgültige Beilegung des Rechtsstreits fördert (BVerwG, Urt. v. 3.7.1987, NJW 1988, 1228).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht