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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86   

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BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
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Magnetbahn Berlin

§ 42 Abs. 2 VwGO, Verbandsklage (hier: von Naturschutzverbänden) kann auch landesrechtlich eingeführt werden, selbst in Bezug auf ein bundesrechtlich geregeltes Verwaltungsverfahren (Hinweis: jedoch nicht für Maßnahmen von Bundesbehörden, vgl. BVerwG, «Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II»), im Rahmen des § 113 Abs. 1 VwGO besteht dann ein beschränktes Prüfungsprogramm auf einzelne Rechtswidrigkeitsgründe;

§ 137 VwGO, hinsichtlich der Auslegung von Landesrecht durch das Oberverwaltungsgericht kann das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das Gebot bundesrechtskonformer Auslegung richtig angewandt worden ist (Hinweis: vgl. hierzu auch BVerwG, «außerplanmäßiger Professor»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagerecht - Einführung - Ausgestaltung - Naturschutzverbände - Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für anerkannte Naturschutzverbände durch den Landesgesetzgeber [hier: gem. § 39a Abs. 2 NatSchG Berlin; Magnetbahn Berlin]; Verfassungskonforme Auslegung und Nachprüfung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 347
  • NJW 1988, 1863 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 492
  • NVwZ 1988, 527
  • NVwZ 1989, 97
  • DVBl 1988, 492
  • DÖV 1988, 560
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Läßt nämlich ein Berufungsgericht eine Norm des Landesrechts außer Anwendung, weil sie - angeblich - mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, so verletzt seine auf Nichtanwendung der Norm beruhende Entscheidung Bundes-(Verfassungs-)Recht auch dann, wenn es bei der Feststellung des Inhalts der Norm die im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten, sie im Einklang mit der Verfassung auszulegen, nicht beachtet oder nicht ausgeschöpft hat: Das die Gerichte verpflichtende Gebot verfassungskonformer Auslegung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 8, 28 ; 31, 119 ; 48, 40 ) wurzelt im Grundgesetz.

    Es dient zum einen der Durchsetzung der Einheit der von der Verfassung geprägten Rechtsordnung und zum anderen dazu, die Autorität des Gesetzgebers zu wahren und damit zugleich auch die rechtsstaatlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu verwirklichen (vgl. Zippelius, Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz , Band II, S. 108 ; H. Simon, Handbuch des Verfassungsrechts , S. 1253 ; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland , Rdz. 81; vgl. auch BVerfGE 48, 40 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Die soeben dargelegte Auslegung hält sich innerhalb der Grenzen, die jeder - auch der verfassungskonformen - Auslegung durch den im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers sowie durch Sinn und Zweck des Gesetzes gezogen werden (vgl. hierzu BVerfGE 8, 28 ; 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ).

    Wird sie zugrunde gelegt, so läßt sich - abweichend von der Ansicht des Berufungsgerichts - die Frage, ob der Verband im jeweiligen Fall klagebefugt ist oder nicht, generell mit einem Maß an Sicherheit und Vorhersehbarkeit beantworten, das den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von Regelungen über den Zugang zu den Gerichten (vgl. hierzu BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 57, 9 ) noch genügt (im Ergebnis ebenso Gassner, Treuhandklage zugunsten von Natur und Landschaft , S. 16 f.; Möllers, NuR 1987, 217 ff.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Anders liegt es, wenn ein klagebefugter Dritter aufgrund verfahrensrechtlicher Bestimmungen von der Geltendmachung naturschutzrechtlicher Einwände ausgeschlossen (präkludiert) ist, weil er versäumt hat, seine Einwendungen im Verwaltungsverfahren rechtzeitig geltend zu machen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 297 ; 66, 99 ).

    In einem Verwaltungsstreitverfahren kann er dann nur noch geltend machen, daß er zu Unrecht der materiellen Präklusion unterworfen sei (BVerwGE 66, 99 ).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Die Auslegung des Landesrechts durch den Verwaltungsgerichtshof ist für das Revisionsgericht an sich auch bindend (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ).

    Dieses verlangt, dass ein Gericht eine Vorschrift nur dann wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht außer Anwendung lassen bzw. für unwirksam erklären darf, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 23).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Verstößt die Vorschrift des Landesrechts in der Auslegung, die ihr das Berufungsgericht gegeben hat, gegen Bundesrecht, insbesondere gegen das Grundgesetz, ist das Revisionsgericht nicht an die Auslegung gebunden (Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG 1 C 71.61 - BVerwGE 17, 322 , vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 ).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Es hat aber nachzuprüfen, ob die Vorinstanz eine irrevisible Norm des Landesrechts unter Verkennung von oder im Widerspruch zu Bundesrecht ausgelegt hat (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 151 S. 9, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 230 S. 15 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86   

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https://dejure.org/1988,1372
BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1988 - 7 C 100.86 (https://dejure.org/1988,1372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrer - Alkoholmißbrauch - Unterbringung in einer Nervenklinik - Benachrichtigung der Straßenverkehrsbehörde - Informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1863
  • NVwZ 1988, 933 (Ls.)
  • NZV 1988, 79
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Auch wenn davon auszugehen wäre, daß die hier in Rede stehende Weiterleitung der Informationen über die Umstände der vorläufigen Einweisung an die Straßenverkehrsbehörde in den Schutzbereich des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung fällt, sind jedenfalls die von BVerfGE 65, 1 (43 f.) aufgestellten Voraussetzungen für die Einschränkungen dieses Rechts erfüllt.

    Damit sind die von BVerfGE 65, 1 (vgl. ferner BVerfGE 27, 344) genannten Kriterien für ein das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkendes Gesetz eingehalten.

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Dabei können die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften vom Senat angewendet werden, weil das Berufungsgericht deren Anwendung und Auslegung nicht erörtert hat (BVerwGE 39, 329 ).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Damit sind die von BVerfGE 65, 1 (vgl. ferner BVerfGE 27, 344) genannten Kriterien für ein das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beschränkendes Gesetz eingehalten.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Das Berufungsgericht ist zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (seit BVerwGE 11, 274) ausgegangen, nach der die Behörde auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und deshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 StVG anordnen kann, wenn ein Kraftfahrer ein Gutachten nicht beibringt, das zu Recht gemäß § 15 b Abs. 2 StVZO zur Klärung von Eignungsbedenken gefordert wurde.
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86
    Abgesehen davon hätte auch die vom Kläger - überdies unter Beifügung der Beschwerdeschrift - vorgenommene Bezugnahme auf den Inhalt des die Revision zulassenden, das Vorliegen von Verfahrensmängeln bejahenden Beschlusses genügt, um den Erfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Deshalb ist der Senat nicht gehindert, die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften selbst anzuwenden und auszulegen (Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG 1 C 130.64 - Buchholz 418.00 Nr. 5; Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329, ; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563 [BVerfG 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87]; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 10.90

    Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung

    Nach dem einschlägigen, vom Berufungsgericht nicht herangezogenen und deshalb einer Anwendung durch das Bundesverwaltungsgericht zugänglichen Landesrecht (vgl. dazu unter anderem Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82 S. 25 ) handelt es sich beim Kläger und beim Beklagten um unselbständige Organisationseinheiten des Landratsamts B. Behörde des Landkreises ist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in den insoweit gleichlautenden Fassungen vom 22. Dezember 1975 (GBl. 76 S. 40) und vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 289) - LKO - einzig das Landratsamt, dessen Leiter der Landrat ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 LKO); der Landrat vertritt den Landkreis (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO) und regelt die innere Organisation des Landratsamtes (§ 42 Abs. 1 LKO).
  • BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89

    Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen

    Da das Berufungsgericht die Durchführungsverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in der hier maßgebenden Fassung nicht angewendet hat, ist der erkennende Senat nicht daran gehindert, sie selbst anzuwenden (st. Rspr.; vgl. Urteile vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82 S. 25 und vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Die Informationsübermittlung verletzt nicht das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Betroffenen (BVerwG, U.v. 15.4.1988 - 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863 = juris Rn. 11 ff. zur Rechtslage vor Schaffung des § 2 Abs. 12 StVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2001 - 19 B 1967/00

    Öffentliches Interesse an einem sofortigen Ausschluss vom motorisierten

    vgl. zur Weitergabe von Informationen zur Klärung einer Alkoholproblematik BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 100.86 -, …
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 11 CS 20.1133

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum

    Diese Mitteilung verletzt nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerwG, U.v. 15.4.1988 - 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863 = juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid;

    Dies verstieß nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. April 1988 BVerwG 7 C 100.86 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • VG Saarlouis, 11.05.2006 - 3 F 23/06

    Anordnung einer MPU; "Zuwiderhandlung" (§ 13 Nr 2b FeV) ist auch eine

  • OVG Niedersachsen, 24.01.1996 - 12 L 6770/95

    Fahrerlaubnisentziehung: finanzielle Leistungsfähigkeit; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Berlin, 28.07.2020 - 1 K 240.18
  • VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1925
BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87 (https://dejure.org/1987,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 9 B 379.87 (https://dejure.org/1987,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 (https://dejure.org/1987,1925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung - Verfahrensmangel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1863 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 531
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise bezeichnet ist gleichfalls der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund, das Berufungsurteil weiche auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647 und vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 - ab.

    Von dem Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 -, wonach die Tatsachengerichte fallbezogenen, beweiserheblich konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit der Auskünfte des Auswärtigen Amtes nachzugehen haben, weicht das Berufungsurteil schon deshalb nicht ab, weil es ausweislich der Gründe seines Urteils derartige fallbezogene und hinreichend konkretisierte Zweifel an der Richtigkeit der verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amtes nicht gehegt hat.

  • BVerwG, 02.12.1982 - 9 CB 955.81

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise bezeichnet ist gleichfalls der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund, das Berufungsurteil weiche auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647 und vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 - ab.

    In dem Beschluß vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 a.a.O. - findet sich eine Aussage des in der Beschwerde angeführten Inhalts nicht.

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79

    Anfechtbarkeit des Umlegungsplans und seiner Bekanntmachung; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 396; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 60 Anm. 31).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87

    Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Dabei erscheint dem Senat eine Differenzierung der Teilbeträge, die für die Verfahren der einzelnen, als Eltern und Kinder einer Familie angehörenden Kläger anzusetzen sind, in der Weise angemessen, daß für den Kläger zu 1 6.000 DM, die Klägerin zu 2 3.000 DM, die Kläger zu 3 und 4 je 1.500 DM, die Kläger zu 5 und 6 je 1.000 DM (vgl. bereits Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) und für alle weiteren klagenden Kinder je 500 DM in Ansatz gebracht werden.
  • BVerwG, 01.10.1974 - I WB 160.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Die Kläger machen zunächst geltend, das Berufungsgericht habe unter Begehung eines Verfahrensverstoßes, nämlich durch Gewährung einer nach § 60 VwGO nicht gerechtfertigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sowie in Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - 1 WB 160.71 - NJW 1975, 228, seine Befugnis bejaht, trotz Überschreitung der Berufungsfrist durch den Bundesbeauftragten als Berufungsführer ihr Asylbegehren in der Sache zu prüfen.
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 396; Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 60 Anm. 31).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 B 15012.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klage- oder Rechtsmittelfrist mag wegen der ihr zukommenden Wirkung, daß das Gericht nunmehr Parteivorbringen zur Sache bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen wird, ein Verfahrensmangel sein (in diesem Sinne etwa Beschluß vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 B 15012.82 - Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 und 7.61 - BVerwGE 13, 141 ), die rechtsfehlerhafte Gewährung einer Wiedereinsetzung ist es jedenfalls nicht.
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klage- oder Rechtsmittelfrist mag wegen der ihr zukommenden Wirkung, daß das Gericht nunmehr Parteivorbringen zur Sache bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen wird, ein Verfahrensmangel sein (in diesem Sinne etwa Beschluß vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 B 15012.82 - Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 und 7.61 - BVerwGE 13, 141 ), die rechtsfehlerhafte Gewährung einer Wiedereinsetzung ist es jedenfalls nicht.
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Deren inhaltliche Überprüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis gerade auf eine Mißachtung der in § 548 ZPO aus prozeßökonomischen Gründen vorgeschriebene Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh.: 548 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
    Zwar ist im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung die Rüge eines Verfahrensmangels insoweit zulässig, als sie sich nicht unmittelbar gegen die Vorentscheidung richtet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend dem angefochtenen Urteil selbst anhaftet (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39.319 ).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92

    Keine Befugnis der Gemeinden, die Beteiligung von Gemeindebediensteten an

    Das Oberverwaltungsgericht hat die - nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist (§ 60 Abs. 1 VwGO) zulässige - Klage (zur Bindungswirkung dieser Entscheidung vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3 [4]) entgegen der Vorinstanz zu Recht für begründet gehalten; denn die angefochtenen Bescheide sind mangels einer Anordnungsbefugnis des Beklagten gegenüber der Klägerin rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der

    Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht, wenn sie allein im Streit steht, nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO sein (Beschlüsse vom 11. November 1987 BVerwG 9 B 379.87 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 m.w.N. und vom 30. Januar 2001 BVerwG 1 B 38.01 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 238).

    Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 (früher § 548) ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (vgl. zum Ganzen: Beschluss vom 11. November 1987 BVerwG 9 B 379.87 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 08.05.2000 - 9 B 189.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - NJW 1988, 1863 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153).

    Abgesehen davon ist eine rechtswidrige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern führt dazu, daß das Gericht, das aufgrund einer nicht gerechtfertigten Bewilligung von Wiedereinsetzung zur Sache entscheidet, eine inhaltlich unrichtige Entscheidung trifft (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

    Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis auf eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153, vom 14. Dezember 2006 - 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3 und vom 29. Mai 2009 - 2 B 74.08 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18

    Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine

    Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis auf eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153, vom 14. Dezember 2006 - 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3 und vom 29. Mai 2009 - 2 B 74.08 - juris Rn. 2).
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des

    Gleiches gilt für die Entscheidung der Kammer, der Klägerin die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO; BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987 - 9 B 379.87 -, NJW 1988, 1863).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01

    Rüge der rechtsfehlerhaften Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - NJW 1988, 1863 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153).

    Abgesehen davon ist eine rechtswidrige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern führt dazu, dass das Gericht, das aufgrund einer nicht gerechtfertigten Bewilligung von Wiedereinsetzung zur Sache entscheidet, eine inhaltlich unrichtige Entscheidung trifft (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1987 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10

    Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich geklärt, dass amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes in Asylverfahren als Beweismittel zulässig und im Wege des Freibeweises verwertbar sind und dass die Tatsachengerichte fallbezogenen, beweiserheblich konkretisierten Zweifeln an ihrer Richtigkeit nachzugehen haben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1997 - 9 B 1033/97 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 21 A 2658/95.A -., S. 2 des Beschlussabdruckes unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - I B 121.76 -, vom 18. Februar 1983 - 9 B 3597.82 - sowie vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 -.
  • BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines

    Diese unanfechtbare Vorentscheidung (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO) kann weder mit Rechtsmitteln angegriffen noch vom Revisionsgericht inhaltlich überprüft werden (§ 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO); die rechtswidrige Gewährung von Wiedereinsetzung ist auch kein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung

    Es ist insofern auch sonst in anderen Bereichen anerkannt, dass eine positiv gewährte Wiedereinsetzung nicht nochmals inzident in einem Rechtsmittelverfahren zur "Hauptsache" durch das Rechtsmittelgericht überprüft werden kann und soll (gegen solche Inzidentkontrolle zu § 238 Abs. 3 ZPO etwa MüKo-ZPO/ Gehrlein , 4. Aufl. 2013, § 238 Rn. 13; zu § 46 Abs. 2 StPO BVerfG v. 13.02.1962 - 2 BvR 173/60, NJW 1962, 580; KK-StPO/ Maul , 7. Aufl. 2013, § 46 Rn. 7, zu § 60 Abs. 5 VwGO BVerwG v. 11.11.1987 - 9 B 379/87, NVwZ 1988, 531 und ganz explizit etwa auch Kopp/Schenke , VwGO, 21. Aufl. 2015, § 60 Rn. 39 Fn. 149).
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 205/84

    Unzuständigkeit - Verweisung

  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 7.00

    Anforderugnen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 138.90

    Revisionszulassung wegen Abweichungen von Entscheidungen des

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 237.90

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • OVG Hamburg, 06.05.1988 - Bs V 104/88

    Bemessung des Streitwerts bei Asylklagen mehrerer Familienangehöriger

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