Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 30.06.1988 | LG Würzburg, 07.12.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1556
BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84 (https://dejure.org/1988,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1988 - 1 A 42.84 (https://dejure.org/1988,1556)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 1 A 42.84 (https://dejure.org/1988,1556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmenstarif - Gefahrengruppen - Tarifbestimmungen - Genehmigungen - Versicherungsnehmer - Ausländische Staatsangehörigkeit - Einheitliche Beitragszuschläge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 8 Abs. 2; PflVG § 9 Abs. 1; TarifVO § 6; TarifVO § 7

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflichtversG §§ 8 f.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 326
  • NJW 1988, 2191
  • MDR 1990, 179
  • NVwZ 1988, 940 (Ls.)
  • VersR 1988, 817
  • DVBl 1989, 55
  • DB 1988, 1746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84
    Die in § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 PflVG normierten Belange umreißen die Bedingungen, unter denen die in Nr. 1 a.a.O. zwingend vorgeschriebene Anforderung an den Unternehmenstarif, unter Beachtung des Schaden- und Kostenverlaufs des einzelnen Versicherungsunternehmens sowie des gesamten Schadenverlaufs aller Versicherungsunternehmen ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versichungsleistung dauernd zu gewährleisten, durch eine dementsprechende inhaltliche Gestaltung des Unternehmenstarifs zu verwirklichen ist, und die bei der inhaltlichen Gestaltung des Tarifs im Rahmen dieser Zweckbestimmung gegeneinander abzuwägen und in ein im ganzen angemessenes Verhältnis zueinander zu bringen sind (vgl. hierzu bereits BVerwGE 75, 147 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfaßt der für die Auslegung und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 PflVG maßgebliche Normbereich des § 8 PflVG insbesondere das typische Interesse der Versicherungspflichtigen als Zwangsversicherte und Schuldner der Versicherungsleistung (BVerwGE 75, 147 ), das sich vor allem in dem durch § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 PflVG geschützten Interesse der Versicherungspflichtigen an der Gewährung des Versicherungsschutzes zu einem angemessenen Beitrag niederschlägt.

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84
    Diese Regelung ist durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich und den Versicherungsunternehmen zumutbar; sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer verfassungsmäßigen Regelung der Berufsausübung gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 68, 193 m.w.N.) und verletzt auch nicht die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (BVerfGE 50, 290 ) und die von ihr umschlossene Freiheit der Teilnahme am Wettbewerb (BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84
    Diese Regelung ist durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich und den Versicherungsunternehmen zumutbar; sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer verfassungsmäßigen Regelung der Berufsausübung gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 68, 193 m.w.N.) und verletzt auch nicht die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (BVerfGE 50, 290 ) und die von ihr umschlossene Freiheit der Teilnahme am Wettbewerb (BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84
    Diese Regelung ist durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt, zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich und den Versicherungsunternehmen zumutbar; sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer verfassungsmäßigen Regelung der Berufsausübung gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 68, 193 m.w.N.) und verletzt auch nicht die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (BVerfGE 50, 290 ) und die von ihr umschlossene Freiheit der Teilnahme am Wettbewerb (BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 5 B 178.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Das Berufungsgericht hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bezogen, wonach der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehalten ist, unter Hintanstellung vor allem haushaltsrechtlicher Belange jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche oder zeitliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 60, 68 [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78]; BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]; 79, 336 [BVerwG 17.05.1988 - 1 A 42/84]).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 43.84

    Genehmigungsfähigkeit von Tarifbestimmungen zur Erhebung von Beitragszuschlägen

    Eine Tarifbestimmung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nach der für Personenkraftwagen von allen Versicherungsnehmern türkischer, jugoslawischer und griechischer Staatsangehörigkeit jeweils prozentual einheitliche Beitragszuschläge erhoben werden, ist nicht genehmigungsfähig (Parallelfall zu BVerwG 1 A 42.84).
  • VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98

    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens wegen des Vorliegens eines

    Ob diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrages gegeben sind, ist in jedem Stadium des Verfahrens durch die jeweils zur Entscheidung berufene Stelle von Amts wegen zu beachten (Nds. OVG, Beschluß vom 23.04.1996 - 11 L 2078/96 - unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 15.12.1987 - 9 C 285.86 - in BVerwGE 79, 332 [BVerwG 17.05.1988 - 1 A 42/84] ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03. Februar 1997 - 25 A 353/97 .A -).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 41.84

    Genehmigungsfähigkeit von Tarifbestimmungen zur Erhebung von Beitragszuschlägen

    Eine Tarifbestimmung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nach der für Personenkraftwagen von allen Versicherungsnehmern türkischer, jugoslawischer und griechischer Staatsangehörigkeit jeweils prozentual einheitliche Beitragszuschläge erhoben werden, ist nicht genehmigungsfähig (Parallelfall zu BVerwG 1 A 42.84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.06.1988 - 1 Ss 83/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2613
OLG Hamburg, 30.06.1988 - 1 Ss 83/88 (https://dejure.org/1988,2613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.1988 - 1 Ss 83/88 (https://dejure.org/1988,2613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 1 Ss 83/88 (https://dejure.org/1988,2613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Amtsimmunität; Deliktisches Handeln eines Konsuls außerhalb der Arbeitszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2191
  • MDR 1988, 885
  • NStZ 1988, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2004 - 2 Ss 42/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit "Geschwindigkeitsüberschreitung": Amtsimmunität von

    Da die Durchführung von Fahrten mit einem Kraftfahrzeug keine spezifische konsularische Aufgabe darstellt (OLG Düsseldorf NZV 1997, 92 f.), unterliegt die Ahndung von Zuwiderhandlungen, die während der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr begangen werden, grundsätzlich keiner Beschränkung, selbst wenn ein Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten besteht (OLG Düsseldorf NZV 1997, 92 f.; vgl. auch BayObLG NJW 1992, 641; HansOLG Hamburg NJW 1988, 2191).
  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10
    Die konsularische Immunität ist im WÜK, das insoweit gem. Art. 25 des Grundgesetzes (GG) Anwendung findet, als reine Amtsimmunität ausgestaltet, d.h. die begünstigten Personen unterliegen nur wegen Handlungen, die in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben vorgenommen werden, nicht der hoheitlichen Gewalt des Empfängerstaates (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.7.2004, 2 Ss 42/04; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5.11.1991, 1 Ob OWi 345/91; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.6.1988, 1 Ss 83/88, alle jeweils zur Unterworfenheit unter die Judikative).
  • LG Stuttgart, 03.04.1995 - 38 Ns 1114/94

    Verursachung eines Verkehrsunfalls; Verfahrenshindernis der Amtsimmunität;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Würzburg, 07.12.1987 - Qs 439/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5442
LG Würzburg, 07.12.1987 - Qs 439/87 (https://dejure.org/1987,5442)
LG Würzburg, Entscheidung vom 07.12.1987 - Qs 439/87 (https://dejure.org/1987,5442)
LG Würzburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - Qs 439/87 (https://dejure.org/1987,5442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.2013 - V ZR 108/12

    Gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen: Rechtliche Einordnung von

    Auch wird formuliert, dass unter § 935 Abs. 2 BGB umlauffähiges in- und ausländisches Geld falle, das objektiv als Zahlungsmittel geeignet sei (LG Würzburg, NJW 1988, 2191; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 935 Rn. 11; Staudinger/Wiegand, BGB [2011], § 935 Rn. 24; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 146 Rn. 5 f.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., § 146 Rn. 2).
  • LG Magdeburg, 14.06.2011 - 11 O 2007/09

    Sachenrecht: Herausgabeansprüche des Eigentümers bei Abhandenkommen von Sachen;

    Münzen, die im offiziellen Herkunftsland als Zahlungsmittel im Umlauf sind und gesetzlich anerkannt werden, gelten auch dann als Geld, wenn sie überwiegend als Sammlermünzen dienen (vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 07.12.1987, NJW 1988, 2191).
  • OLG Naumburg, 05.04.2012 - 10 U 23/11

    Gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen: Rechtliche Einordnung von

    Im letztgenannten Sinn hat das Landgericht Würzburg (Beschl. v. 07.12.1987, Qs 439/87, zitiert nach beck-online) im Rahmen einer Beschwerde zu § 111 k StPO auf den gutgläubigen Erwerb einer gestohlenen kanadische Goldmünze "Canada Maple Leaf ¼ Unze" § 935 Abs. 2 BGB für anwendbar gehalten, da es sich um in Kanada als gesetzliches Zahlungsmittel anerkanntes ausländisches Geld handele.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht