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   BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84   

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BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84 (https://dejure.org/1988,16)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 2 BvR 579/84 (https://dejure.org/1988,16)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 (https://dejure.org/1988,16)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Schatzregal der Länder

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Schatzregal verfassungsgemäß

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines Schatzregals im Dienste des Denkmalschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit der Fundunterschlagung nach dem baden- württembergischen Denkmalschutzgesetz - "Schatzregal"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 205
  • NJW 1988, 2593
  • MDR 1988, 830
  • NVwZ 1988, 1017 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 13
  • DVBl 1988, 839
 
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Wird zitiert von ... (240)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 >260 f.<; 49, 168 >181<; 59, 104 >114<) zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit genau erfaßbaren Maßstäben zu umschreiben.

    Der Gesetzgeber ist jedoch gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 >181<; 59, 104 >114<).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 >260 f.<; 49, 168 >181<; 59, 104 >114<) zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit genau erfaßbaren Maßstäben zu umschreiben.

    Der Gesetzgeber ist jedoch gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 >181<; 59, 104 >114<).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Die in Art. 73 EGBGB verwendete Formulierung, die landesrechtlichen Vorschriften über die Regalien blieben "unberührt", bedeutet nach Art. 1 Abs. 2 EGBGB (früher Art. 3 EGBGB ) nicht nur, daß bestehende bürgerlich-rechtliche Vorschriften der Länder in Kraft blieben, sondern auch, daß solche Vorschriften neu erlassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 192 >200<; 65, 359 >375<).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Die in Art. 73 EGBGB verwendete Formulierung, die landesrechtlichen Vorschriften über die Regalien blieben "unberührt", bedeutet nach Art. 1 Abs. 2 EGBGB (früher Art. 3 EGBGB ) nicht nur, daß bestehende bürgerlich-rechtliche Vorschriften der Länder in Kraft blieben, sondern auch, daß solche Vorschriften neu erlassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 192 >200<; 65, 359 >375<).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. BVerfGE 21, 245 >260 f.<; 49, 168 >181<; 59, 104 >114<) zwingt den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand mit genau erfaßbaren Maßstäben zu umschreiben.
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Diese Bestimmung gewährleistet nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 >34<; st. Rspr.); bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden durch Art. 14 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 28, 119 >142<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 31, 255 >264<; 37, 132 >142<; 75, 329 >341<).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Diese Bestimmung gewährleistet nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 >34<; st. Rspr.); bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden durch Art. 14 GG nicht geschützt (vgl. BVerfGE 28, 119 >142<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 31, 255 >264<; 37, 132 >142<; 75, 329 >341<).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
    Die Kompetenz des Landesgesetzgebers ist im Blick auf Art. 2 Abs. 1 GG auch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. BVerfGE 10, 89 >99 f.<; st. Rspr.); sie ist hier gegeben.
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    aa) Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ist der Gesetzgeber gehalten, Gesetze hinreichend bestimmt zu fassen (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ).

    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfGE 78, 205 ; 83, 130 ; 119, 394 ).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Dies führt, soweit es sich nicht um Normen zur Ausfüllung eines strafrechtlichen Blanketts handelt, nicht dazu, dass auch die betreffenden außerstrafrechtlichen Vorschriften am Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen wären (vgl. BVerfGE 78, 205 ).

    Das Pflichtwidrigkeitsmerkmal erschöpft sich nicht nach Art eines Blankettmerkmals in der Weiterverweisung auf genau bezeichnete Vorschriften (vgl. Kubiciel, NStZ 2005, S. 353 ; Rönnau, a.a.O., S. 887 ; zur verfassungsrechtlichen Problematik von Blanketttatbeständen vgl. nur BVerfGE 75, 329); es handelt sich vielmehr um ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal (vgl. BVerfGE 78, 205 ; Kubiciel, a.a.O., Rönnau, a.a.O., S. 887 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    a) Schon nach dem allgemeinen, im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze ist der Gesetzgeber gehalten, Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 134, 141 ; 143, 38 ).
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