Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 11.03.1988 - 5 W 13/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Passive Parteifähigkeit eines Kreisverbands i.S.v. § 50 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angerufenen durch unerbetene Telefonanrufe einer politischen Partei während der Zeit des Wahlkampfs
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unerbetenen Telefonanruf einer Partei im Wahlkampf
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch telefonische Wahlwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonische Werbung durch Parteien
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2615
- ZIP 1988, 674
- VersR 1988, 827
- afp 1988, 404
Wird zitiert von ... (4)
- LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05
Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken steilen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 I , 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615 [OLG Stuttgart 11.03.1988 - 5 W 13/88] ). - LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Lästige Werbeanrufe
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung). - LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
Unverlangte Telefonwerbung
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das aus Artt. 1 und 2 GG abgeleitete und gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z. B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615). - LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen unerbetenen …
Denn auch ein unerbetener Anruf bei einem Unternehmer stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar (OLG Hamm, GRUR 1992, 889;… Köhler in Hefermehl u. a., Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 7 Rdnr. 33; vgl. ferner BGH NJW 2004, 1655 und KG NJW-RR 2005, 51 für den Fall der Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden; zur Unzulässigkeit eines unerbetenen Telefonanrufs bei einem Verbraucher siehe nur OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.03.1988 - 3 Wx 290/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.07.1987 - 25 T 234/87
- OLG Düsseldorf, 02.03.1988 - 3 Wx 290/87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2615
- NJW-RR 1989, 8 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95
Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen …
Ein darin liegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines der möglichen Erben war weder das bestimmende Motiv für die Regelung noch ihr vorrangiger Beweggrund (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1988, 2615, 2616), vielmehr war er im Hinblick auf die angestrebte einheitliche Regelung geboten.